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# taz.de -- „Compact“-Urteil: Die Unberechenbarkeit von Verboten
> Hätten die Leipziger Richter gewollt, wäre Compact verboten geblieben –
> demokratische Richter tun sich schwer mit einer solchen Entscheidung.
Bild: Ingo Kraft (M), Vorsitzender Richter des 6. Revisionssenats, Verkünder d…
„Sie konnten uns nicht verbieten, also können sie auch die AfD nicht
verbieten.“ Diesen Schluss zog Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer,
nachdem das Bundesverwaltungsgericht das Verbot seines
rechtsextremistischen Magazins [1][an diesem Dienstag aufgehoben hatte].
Juristisch ist Elsässers Schluss zwar keineswegs zwingend, im Ergebnis
dürfte er aber recht behalten. Denn es wird in absehbarer Zeit nicht einmal
einen Verbotsantrag geben.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte Compact keinesfalls einen Freibrief
aus. Die Richter:innen hielten insbesondere die völkische Rhetorik des
Magazins für durchaus verbotswürdig, aber eben nicht für prägend genug. Ein
Verbot wäre daher unverhältnismäßig, so das Bundesverwaltungsgericht.
Auf ein AfD-Verbot ist das nicht eins zu eins übertragbar. Zum einen gilt
bei einem Parteiverbot das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht. Damit könnte
die AfD also gar nicht argumentieren. Zum anderen würden andere
Richter:innen über einen AfD-Verbotsantrag entscheiden. Zuständig wäre
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und nicht das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Das Leipziger Urteil zeigt aber die ganze Unberechenbarkeit von
Oppositionsverboten im Rechtsstaat. Das im Grundgesetz angelegte Prinzip
der wehrhaften Demokratie ermöglicht zwar vieles. Wenn die Leipziger
Richter:innen gewollt hätten, wäre Compact verboten geblieben. Und wenn
die Karlsruher Richter:innen wollen, könnten sie die AfD verbieten. Aber
demokratische Richter:innen tun sich verständlicherweise schwer mit dem
Gedanken, dass die demokratisch gewählte Mehrheit einfach die
[2][demokratisch gewählte Minderheit verbieten kann]. Die
Wahrscheinlichkeit ist deshalb hoch, dass Gerichte Gründe finden, solche
Verbote zu vermeiden, da sie der Demokratie vermutlich mehr schaden als
nutzen.
Jedenfalls politisch dürfte ein Antrag auf ein [3][AfD-Verbot] nun tot
sein. Die Gegner:innen in CDU/CSU werden das Exempel aus Leipzig wohl
dankbar aufnehmen und sich einem Verbotsantrag noch entschlossener
verweigern.
24 Jun 2025
## LINKS
[1] /Rechtsextreme-Medien/!6093012
[2] /Compact-Verbot-Kann-die-Innenministerin-Medien-verbieten/!6090142
[3] /AfD-Verbot/!t6043524
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
AfD-Verbot
Schwerpunkt AfD
Verwaltungsgericht
Medien
Schwerpunkt Jürgen Elsässer
Compact
Compact
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