# taz.de -- Rechtsextreme Zeitschrift: Bundesgericht hebt Verbot für „Compac… | |
> Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen, urteilt das | |
> Bundesverwaltungsgericht. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei | |
> nicht überschritten. | |
Bild: Ingo Kraft (l), Vorsitzender Richter des 6. Revisionssenats, verkündet d… | |
Berlin/Leipzig dpa | Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter | |
erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot | |
aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im | |
Sommer 2024 [1][erlassen hatte]. | |
„Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- | |
und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die | |
Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte | |
Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht | |
überschritten, so das Gericht. | |
Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren | |
im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, | |
so dass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige | |
6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. | |
Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz | |
für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. | |
Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales | |
Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium | |
ist die Compact-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes | |
und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung | |
eingestuft und beobachtet. | |
Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im | |
brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in | |
Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Compact-Magazins liegt nach Gerichtsangaben | |
bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks. | |
Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die | |
Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie | |
verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. | |
Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte | |
prägend für Compact sind. | |
24 Jun 2025 | |
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