| # taz.de -- Klage gegen Zugriff auf Handy: Polizei wertete Smartphone-Daten von… | |
| > Der Journalist Hendrik Torner dokumentierte eine Aktion der Letzten | |
| > Generation. Die Polizei wertete danach seine Handydaten aus. Durfte sie | |
| > das? | |
| Bild: Altes Haus für die Verhandlung aktueller Fragen: Hier in Bamberg wird de… | |
| Freiburg taz | Der Gewerkschafter und Journalist Hendrik Torner hat am | |
| Donnerstag beim Landgericht Bamberg eine Klage eingereicht gegen die | |
| polizeiliche Auswertung seines beschlagnahmten Smartphones. Wegen der | |
| grundsätzlichen Bedeutung unterstützen Reporter ohne Grenzen und die | |
| Gesellschaft für Freiheitsrechte die Klage. | |
| Hendrik Torner ist ein engagierter bayerischer Gewerkschafter, derzeit ist | |
| er Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in | |
| Bamberg. Für die GEW-Zeitschrift Die deutsche Schule wollte er [1][über die | |
| Letzte Generation (die sich jetzt neue Generation nennt)] schreiben und | |
| besuchte daher im September 2023 eine Aktion der Gruppe in Bamberg. Dabei | |
| dokumentierte er mit seinem Smartphone akustisch eine Polizeimaßnahme gegen | |
| die Aktivist:innen. | |
| Die Polizei beschlagnahmte daraufhin sein Smartphone, weil er unbefugt das | |
| gesprochene Wort der Polizist:innen aufgenommen hätte. Das kann mit bis | |
| zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden, so Paragraf 201 des | |
| Strafgesetzbuchs. Weil Torner die PIN seines Geräts nicht preisgab, wurde | |
| es mit Hilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite | |
| ausgelesen. Das Smartphone erhielt er erst ein Jahr später zurück, das | |
| Strafverfahren wurde eingestellt. | |
| Erst bei der Akteneinsicht erfuhr Torner, dass die Polizei anhand der | |
| Handydaten ein politisches Profil von ihm angefertigt hatte. Er sei in der | |
| „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die | |
| Polizei. Torner war über die Handyauswertung schockiert: „Das hat meine | |
| Privatsphäre und die Pressefreiheit verletzt.“ [2][Nun klagt er,] der | |
| Schriftsatz seiner Hamburger Anwältin Gül Pinar liegt der taz vor. | |
| ## Kein Anfangsverdacht | |
| Pinar argumentiert, dass schon [3][die Beschlagnahme des Smartphones | |
| rechtswidrig war], weil gar kein Anfangsverdacht gegen Torner bestand. Da | |
| die Polizeimaßnahme gegen die Letzte Generation in der Öffentlichkeit | |
| stattfand, habe es keine „vertrauliche“ Kommunikation geben können. | |
| Außerdem sei die Erstellung eines politischen Profils von Torner für die | |
| Prüfung des Tatvorwurfs überflüssig gewesen; es hätte genügt, die konkrete | |
| Tonaufnahme zu sichern. Es sei auch nicht ersichtlich, so die Anwältin, | |
| dass die Polizei den Kernbereich des privaten Lebens oder den Schutz von | |
| journalistischen Kontaktdaten im Blick hatte. | |
| Der Schwerpunkt der Klage ist aber viel grundsätzlicher. Hendrik Torner | |
| will gerichtlich klären lassen, ob die Beschlagnahme eines Handys wirklich | |
| eine umfassende Auswertung der darauf gespeicherten Daten erlaubt. Bisher | |
| gibt es hierfür keine spezielle Rechtsnorm. Das Mobiltelefon kann wie ein | |
| normaler Gegenstand beschlagnahmt werden. Wenn ein Gericht dies erlaubt, | |
| dann ist auch die Auswertung der gespeicherten Daten möglich. | |
| ## Grundrechtverletzung | |
| Die Beschlagnahmenorm (Paragraf 94 der Strafprozessordnung) genüge aber | |
| nicht als Grundlage für die Auswertung eines Smartphones, so Pinar, denn | |
| dabei könne ein „umfassendes Verhaltens- und Persönlichkeitsprofil“ | |
| erstellt werden. Sie wendet sich damit gegen die Praxis der Polizei und | |
| auch der Gerichte, die Paragraf 94 für ausreichend halten. Dies verletze | |
| nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch | |
| das strengere sogenannte Computergrundrecht (Schutz der Integrität | |
| informationstechnischer Systeme). | |
| Das Computer-Grundrecht will Pinar (anders als das | |
| Bundesverfassungsgericht) nicht nur bei heimlichen Polizeiermittlungen | |
| anwenden, sondern auch bei offenen Maßnahmen. Schließlich ermögliche auch | |
| eine Beschlagnahme des Handys der Polizei den „Einblick in wesentliche | |
| Teile der Lebensgestaltung“. | |
| Pinar stützt sich zudem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von | |
| 2024 zu einem Fall in Österreich („Landeck“). Danach müsse die gesetzliche | |
| Norm, die der Polizei den Zugriff auf Mobiltelefone ermöglicht, auch | |
| regeln, bei welcher Art von Straftaten dies möglich ist. Auch dieser | |
| Anforderung werde die Beschlagnahmenorm nicht gerecht, so die Anwältin. | |
| 19 Jun 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Neuausrichtung-des-Aktivismus/!6091019 | |
| [2] https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/auswertung-… | |
| [3] /Beschluss-des-Landgerichts-Kassel/!5631059 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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