# taz.de -- Verbot von rechtsextremem Magazin: „Compact“ darf wieder ersche… | |
> Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme | |
> „Compact“-Magazin verboten. Jetzt wurde das Verbot ausgesetzt – zuminde… | |
> teilweise. | |
Bild: Es ist wieder da: Das Compact-Magazin | |
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat [1][das am 16. Juli vom | |
Bundesinnenministerium vollzogene Verbot des rechtsextremistischen | |
Compact-Magazins] am Mittwoch im Eilverfahren teilweise ausgesetzt. | |
[2][Das Gericht teilte unter anderem mit], dass es derzeit nicht | |
abschließend beurteilen könne, ob der Verein „Compact Magazin GmbH“ sich | |
tatsächlich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und damit die | |
Grundlage eines Verbots gegeben sei. | |
Des weiteren führt das Gericht seine Entscheidung zur Aussetzung des | |
Verbots aus: Die verbreiteten Print- und Online-Publikationen des Vereins | |
ließen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der | |
Menschenwürde erkennen und nähmen in ihrer Rhetorik eine | |
kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen | |
ein. | |
Jedoch bestünden „Zweifel, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- | |
und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge die | |
Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot | |
unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist.“ | |
Das Gericht führt weiter aus, dass es auch mildere presse- und | |
medienrechtliche Maßnahmen gäbe wie „Veranstaltungsverbote, orts- und | |
veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote | |
von Versammlungen“. Ein „besonderes Gewicht“ sei in diesem Fall auf die | |
Meinungs- und [3][Pressefreiheit] zu legen. Da die Vollziehung des | |
Vereinsverbotes zu der sofortigen Einstellung des gesamten Print- und | |
Onlineangebots führe, das den Schwerpunkt der Tätigkeit von Compact | |
ausmache, sei das diesbezügliche Grundrechte der Meinungs- und | |
Pressefreiheit höher zu gewichten als das eigentliche Verbot. | |
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte [4][ihr Vorgehen damals] | |
einen „harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene“ genannt und das | |
Verbot folgendermaßen begründet: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise | |
gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen | |
unsere parlamentarische Demokratie.“ | |
Die endgültige Entscheidung, ob das unter anderem von Rechtsexperten | |
kritisierte Vorgehen Faesers rechtens war, fällt erst im | |
Hauptsacheverfahren. Bis dahin darf Compact weiter erscheinen. Dessen | |
Chefredakteur Jürgen Elsässer schrieb auf X: „Eine Entscheidung wird erst | |
im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen.“ Abwarten. | |
14 Aug 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Compact/!t5008029 | |
[2] https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39 | |
[3] /Schwerpunkt-Pressefreiheit/!t5007487 | |
[4] /Verbotsverfuegung-gegen-Compact-Magazin/!6024670 | |
## AUTOREN | |
Doris Akrap | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Jürgen Elsässer | |
Compact | |
Schwerpunkt Pressefreiheit | |
Rechtsextremismus | |
Nancy Faeser | |
Rechtspopulismus | |
Schwerpunkt Jürgen Elsässer | |
Compact | |
Messerattacke | |
Compact | |
Kolumne Geraschel | |
Schwerpunkt Jürgen Elsässer | |
Schwerpunkt Jürgen Elsässer | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Compact-Prozessbeginn am Dienstag: Faesers Verbot auf dem Prüfstand | |
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in einem Großverfahren über das | |
Verbot des rechtsextremen Magazins Compact. Das Urteil soll noch im Juni | |
verkündet werden. | |
Nach Urteil zu „Compact“: Tadel für Nancy Faeser | |
Nach dem vorläufigen Aussetzen des „Compact“-Verbots greift die FDP die | |
Innenministerin an – Grüne und SPD springen ihr bei. Und das rechte | |
Magazin? | |
Waffenrecht soll verschärft werden: Es kommt nicht auf die Größe an | |
Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Messer ab sechs Zentimetern in der | |
Öffentlichkeit verbieten. Doch so bekämpft sie Gewaltkriminalität nicht. | |
Aufhebung des „Compact“-Verbots: Eine berechtigte Entscheidung | |
Für Medienverbote muss es besonders hohe Hürden geben, auch bei | |
extremistischen Magazinen wie „Compact“. Die Gerichtsentscheidung ist | |
deshalb richtig. | |
Presse- und Meinungsfreiheit: Hat die Gesellschaft noch Bock drauf? | |
Kürzlich verbot Nancy Faeser „Compact“. Das rechte Magazin selbst hat jetzt | |
Klage dagegen eingereicht. Das ist gut so. | |
Compact-Sommerfest in Gera: Feier-Exil in Thüringen | |
Nachdem das Sommerfest des verbotenen Magazins untersagt wurde, hat ein | |
Neonazi dessen Gäste eingeladen. Nun gibt es Kritik am Oberbürgermeister. | |
Verbotsverfügung gegen „Compact-Magazin“: Hass-Belege auf über 50 Seiten | |
Bei Diskussionen um das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins hilft | |
ein Blick in die Verbotsverfügung des Innenministeriums. Der taz liegt sie | |
vor. |