# taz.de -- Aufhebung des „Compact“-Verbots: Eine berechtigte Entscheidung | |
> Für Medienverbote muss es besonders hohe Hürden geben, auch bei | |
> extremistischen Magazinen wie „Compact“. Die Gerichtsentscheidung ist | |
> deshalb richtig. | |
Bild: Die Demokratie muss einiges aushalten: Demonstranten der AFD und anderer … | |
Das rechtsextremistische Magazin Compact kann vorläufig wieder erscheinen. | |
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und gab damit einem | |
Eilantrag von Compact statt. Die Leipziger Richter:innen zeigen damit, | |
dass sie für Medienverbote besonders hohe Hürden sehen – und das ist gut. | |
Die Compact Verlags GmbH war im Juli von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) | |
verboten worden, weil sich das vom Verlag herausgegebene Magazin Compact | |
gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Grundlage hierfür war das | |
Vereinsgesetz. Dass ein Medium auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten | |
wird, fanden damals viele seltsam, auch Bürgerrechtler:innen. [1][Wird hier | |
nicht die Pressefreiheit unterlaufen?], fragten sie. | |
Diese Kritik hat das Bundesverwaltungsgericht nun aber zurückgewiesen. Der | |
Verlag sei eine Organisation und kann daher nach dem Vereinsgesetz verboten | |
werden. Mit dieser Argumentation war zu rechnen. | |
Dennoch ist die Leipziger Entscheidung – bei aller Ablehnung der Inhalte | |
von Compact – erfreulich. Denn der Beschluss zeigt, dass die Prüfung der | |
Verhältnismäßigkeit hier ernst genommen und der Pressefreiheit ein großes | |
Gewicht zugemessen wurde. Dreh- und Angelpunkt ist dabei, ob die teilweise | |
menschenverachtenden Äußerungen im Compact-Magazin für die Publikation | |
„prägend“ sind. | |
## Eine Schlappe für Innenministerin Faeser steht bevor | |
Wenn etwa behauptet wird, die Masseneinwanderung verwandele Deutschland in | |
eine „große Vergewaltigungszone“, dann verletzt diese Pauschalverhetzung | |
die Menschenwürde aller Einwanderer. Aber das Gericht wird in der | |
Hauptverhandlung prüfen, ob solche Formulierungen die Regel oder die | |
Ausnahme sind. | |
Den Richter:innen hat vermutlich zu denken gegeben, dass in der | |
Verbotsverfügung viel aus Äußerungen von Compact-Chefredakteur [2][Jürgen | |
Elsässer] bei Veranstaltungen zitiert wurde. So habe Elsässer gesagt, das | |
Ziel von Compact sei „der Sturz des Regimes“. Das Leipziger Gericht hält | |
daher zum Beispiel konkrete Versammlungsverbote für ein milderes geeignetes | |
Mittel als ein generelles Verbot. | |
Diese Herangehensweise ist zu begrüßen. Und es spricht manches dafür, dass | |
dieser Gedanke dann auch in der Hauptsache-Entscheidung zum Tragen kommt. | |
Hier deutet sich eine Schlappe von [3][Innenministerin Nancy Faeser] an, | |
die nicht zum ersten Mal den Schutz von Grundrechten vernachlässigt. | |
Allerdings hängt vieles nun auch von Compact selbst ab. Wenn die | |
Extremist:innen nun erst recht hetzen, dann kann am Ende doch auch ein | |
Verbot von Verlag und Magazin stehen. Dann haben sie es aber auch nicht | |
anders verdient. | |
14 Aug 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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