Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Aufhebung des „Compact“-Verbots: Eine berechtigte Entscheidung
> Für Medienverbote muss es besonders hohe Hürden geben, auch bei
> extremistischen Magazinen wie „Compact“. Die Gerichtsentscheidung ist
> deshalb richtig.
Bild: Die Demokratie muss einiges aushalten: Demonstranten der AFD und anderer …
Das rechtsextremistische Magazin Compact kann vorläufig wieder erscheinen.
Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und gab damit einem
Eilantrag von Compact statt. Die Leipziger Richter:innen zeigen damit,
dass sie für Medienverbote besonders hohe Hürden sehen – und das ist gut.
Die Compact Verlags GmbH war im Juli von Innenministerin Nancy Faeser (SPD)
verboten worden, weil sich das vom Verlag herausgegebene Magazin Compact
gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Grundlage hierfür war das
Vereinsgesetz. Dass ein Medium auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten
wird, fanden damals viele seltsam, auch Bürgerrechtler:innen. [1][Wird hier
nicht die Pressefreiheit unterlaufen?], fragten sie.
Diese Kritik hat das Bundesverwaltungsgericht nun aber zurückgewiesen. Der
Verlag sei eine Organisation und kann daher nach dem Vereinsgesetz verboten
werden. Mit dieser Argumentation war zu rechnen.
Dennoch ist die Leipziger Entscheidung – bei aller Ablehnung der Inhalte
von Compact – erfreulich. Denn der Beschluss zeigt, dass die Prüfung der
Verhältnismäßigkeit hier ernst genommen und der Pressefreiheit ein großes
Gewicht zugemessen wurde. Dreh- und Angelpunkt ist dabei, ob die teilweise
menschenverachtenden Äußerungen im Compact-Magazin für die Publikation
„prägend“ sind.
## Eine Schlappe für Innenministerin Faeser steht bevor
Wenn etwa behauptet wird, die Masseneinwanderung verwandele Deutschland in
eine „große Vergewaltigungszone“, dann verletzt diese Pauschalverhetzung
die Menschenwürde aller Einwanderer. Aber das Gericht wird in der
Hauptverhandlung prüfen, ob solche Formulierungen die Regel oder die
Ausnahme sind.
Den Richter:innen hat vermutlich zu denken gegeben, dass in der
Verbotsverfügung viel aus Äußerungen von Compact-Chefredakteur [2][Jürgen
Elsässer] bei Veranstaltungen zitiert wurde. So habe Elsässer gesagt, das
Ziel von Compact sei „der Sturz des Regimes“. Das Leipziger Gericht hält
daher zum Beispiel konkrete Versammlungsverbote für ein milderes geeignetes
Mittel als ein generelles Verbot.
Diese Herangehensweise ist zu begrüßen. Und es spricht manches dafür, dass
dieser Gedanke dann auch in der Hauptsache-Entscheidung zum Tragen kommt.
Hier deutet sich eine Schlappe von [3][Innenministerin Nancy Faeser] an,
die nicht zum ersten Mal den Schutz von Grundrechten vernachlässigt.
Allerdings hängt vieles nun auch von Compact selbst ab. Wenn die
Extremist:innen nun erst recht hetzen, dann kann am Ende doch auch ein
Verbot von Verlag und Magazin stehen. Dann haben sie es aber auch nicht
anders verdient.
14 Aug 2024
## LINKS
[1] /Pro-und-Kontra/!6024424
[2] /Schwerpunkt-Juergen-Elsaesser/!t5008030
[3] /Verbot-des-Compact-Magazins/!6020974
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Compact
Schwerpunkt Pressefreiheit
Rechtsextremismus
Social-Auswahl
Nancy Faeser
Rechtsextremismus
Compact
Schwerpunkt Jürgen Elsässer
Schwerpunkt Jürgen Elsässer
Schwerpunkt AfD
## ARTIKEL ZUM THEMA
Aufhebung des Compact-Verbotes: Faesers Zitterpartie
Die vorläufige Aufhebung des Compact-Verbotes ist eine Schlappe für die
Innenministerin. Der Fall wird über das Bild ihrer Amtszeit entscheiden.
Nach „Compact“-Verbot: Antifa heißt Angriff
Das „Compact“-Verbot, teilweise ausgesetzt, war trotzdem richtig. Denn
Rechtsextreme müssen mit allen verfügbaren Mitteln bekämpft werden
Nach Urteil zu „Compact“: Tadel für Nancy Faeser
Nach dem vorläufigen Aussetzen des „Compact“-Verbots greift die FDP die
Innenministerin an – Grüne und SPD springen ihr bei. Und das rechte
Magazin?
Verbot von rechtsextremem Magazin: „Compact“ darf wieder erscheinen
Im Juli hat das Bundesinnenministerium das rechtsextreme „Compact“-Magazin
verboten. Jetzt wurde das Verbot ausgesetzt – zumindest teilweise.
Rechtsextremes Magazin von Elsässer: Compact wird verboten
Seit Jahren verbreitet das Compact Magazin rechtsextreme
Verschwörungsmythen und Russland-Propaganda. Nun wird es verboten.
Verletzte bei AfD-Kundgebung in Jena: „Compact“ im Polizeiwagen
Hunderte Polizisten sind im Einsatz, um AfD-Anhänger und -Gegner zu
trennen. In einem der Einsatzwagen findet sich die rechtspopulistische
Zeitschrift „Compact“.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.