# taz.de -- Verbotsverfügung gegen „Compact-Magazin“: Hass-Belege auf übe… | |
> Bei Diskussionen um das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins hilft | |
> ein Blick in die Verbotsverfügung des Innenministeriums. Der taz liegt | |
> sie vor. | |
Bild: Hetze wie sie im Buchhandel stand: Das Compact-Magazin ist seit Dienstag … | |
Inhaltswarnung: Zur Dokumentation enthält dieser Text ausführliche Zitate, | |
die Rassismus, Antisemitismus und rechte Hetze belegen. | |
Es hatte nach [1][dem Verbot des Compact-Magazin] nicht lange gedauert, bis | |
nicht nur die Empörung in der rechten Szene, [2][sondern auch die | |
verfassungsrechtlichen Diskussionen] begannen. Das Bundesinnenministerium | |
(BMI) hatte am Dienstag die Compact-Magazin GmbH sowie die dazugehörige | |
Conspect Film GmbH verboten, Durchsuchungen in mehreren Bundesländern | |
vorgenommen und sich dabei auf das Vereinsrecht berufen, das auch für | |
Unternehmen gelten kann. Compact, so hieß es aus dem BMI, richte sich in | |
aggressiv-kämpferischer Weise gegen die verfassungsmäßige Ordnung. | |
Einige Fragen, [3][die danach auch juristisch diskutiert werden,] lauten: | |
War das Verbot verhältnismäßig? [4][Was ist mit der Pressefreiheit?] Hätten | |
vorher nicht eher einzelne Beiträge oder Ausgaben des Magazins verboten | |
werden müssen? | |
Der taz liegt die Verbotsverfügung vor. Auf 79 Seiten führt das BMI darin | |
aus, warum es Compact als „politischen Agitator mit verfassungsfeindlicher | |
Grundhaltung“ ansieht. Die Verbotsverfügung war als Verschlusssache „Nur | |
für den Dienstgebrauch“ eingestuft, was mit dem Tag des Vollzugs obsolet | |
wurde. | |
Auch andere Medien zitieren aus der Verbotsverfügung. Die Deutsche | |
Presse-Agentur berichtete, dass ein selbsterklärter Unterstützer Einblick | |
in die Verbotsverfügung gewährt habe und vergewisserte sich von der | |
Echtheit des Dokuments. Aus Regierungskreisen wurde darauf verwiesen, dass | |
die Verbotsverfügung nicht vom Innenministerium öffentlich gemacht worden | |
sei. | |
In einzelnen Kapiteln werden in dem Schreiben reihenweise Zitate aus | |
Heften, Titelbilder und Aussagen auf öffentlichen Veranstaltungen | |
angeführt. Sie belegen eine antisemitische, minderheitenfeindliche, | |
geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Haltung. Und das | |
in einer Massivität, die nicht auf einzelne Beiträge im Heft beschränkt | |
ist. Ein Abschnitt befasst sich direkt mit der Frage der | |
Verhältnismäßigkeit des Verbots, der Vereinbarkeit mit der Europäischen | |
Menschenrechtskonvention und wägt das Vereinsverbot auch gegen die | |
Pressefreiheit ab. | |
Vernetzung mit NPD, AfD und Identitären | |
In einem Kapitel der Verfügung befasst sich das BMI explizit mit den | |
Verbindungen von Compact zu andere Verfassungsfeinden. So werden Bezüge | |
mehrerer Mitarbeiter zur rechtsextremen Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) | |
aufgelistet. Demnach war der „Chef vom Dienst“ von Compact 2014 noch der | |
Pressesprecher der NPD-Fraktion in Sachsen, ein anderer Mitarbeiter dort | |
NPD-Landtagsabgeordneter. Weitere Bezüge bestünden zur Reginalpartei „Freie | |
Sachsen“, [5][sowie ausgiebig zur AfD und deren Nachwuchsorganisation | |
„Junge Alternative“]. | |
Zudem schrieben Autoren wie [6][Benedikt Kaiser für Compact, die auch in | |
Organen des kürzlich selbstaufgelösten „Institut für Staatspolitik“ des | |
neurechten Ideologen Götz Kubitschek] schrieben. Das BMI hebt zudem die | |
Verbindungen zur rechtsextremen „Identitären Bewegung“ (IB) hervor: Der | |
TV-Chef von Compact sei ehemaliger IB-Aktivist und pflege diese Kontakte | |
weiter. [7][Der IB-Anführer Martin Sellner] sei seit Jahren regelmäßiger | |
Autor und Kolumnist bei Compact und trete als Redner auf deren | |
Veranstaltungen auf. | |
Völkischer Rassismus und Verschwörungsideologie | |
Mit 59 Seiten den längsten Teil der Verbotsverfügung nehmen Ausführungen | |
ein, die den völkischen Rassismus, Antisemitismus sowie die rechtsextreme | |
Vernetzung von Compact belegen. Es geht um Zitate zu „Remigrations“-Plänen, | |
zu Hass auf Jüdinnen und Juden, auf Araber, Muslim*innen und | |
Migrant*innen. | |
Eine zentrale Forderung von Compact sei demnach laut Verbotsverfügung „der | |
Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“. Das BMI sieht | |
einen völkischen Rassismus, und zitiert dazu Aussagen aus verschiedenen | |
Ausgaben. Darin ist etwa von „fremdländischen Passdeutschen“ die Rede, | |
davon, dass „richtige Deutsche“ nur sogenannte „Bio- Deutsche“ seien od… | |
dass es keine Frage der Staatsangehörigkeit sei, ob jemand Deutscher ist | |
oder nicht: „Der Staat schafft nicht das Volk, er findet es bei seiner | |
Entstehung vor und setzt seine Existenz als soziologische, nicht rechtliche | |
Gegebenheit voraus“, heißt es demnach bei Compact. | |
Ein Zitat aus einer anderer Stelle eines Compact-Heftes lautet: „Der | |
Begriff Volk bewahrt den ethnischen Kern unserer Gemeinschaft“. Das wird | |
von Compact weiter ausgeführt: „Ausländer, Fremde: Dient der klaren | |
Unterscheidung zwischen Menschen, die dieses Land mit aufgebaut und hier | |
Wurzeln geschlagen haben, und bloßen Zugewanderten und Passdeutschen.“ | |
Der Rassismus paart sich bei Compact dabei mit antisemitischen | |
Verschwörungsideologien wie dem „Großen Austausch“, der hinter | |
Migrationsbewegungen einen vermeintlich zerstörerischen Plan finsterer | |
Geheimmächte fantasiert. | |
Neben der Abbildung eines Titelbildes einer „Compact-Spezial“ zum | |
„Volksaustausch“ zitiert das BMI an einer weiteren Stelle aus dem Heft: | |
„Sie importieren sich ein neues Volk und neue Wähler! […] Vor unseren Augen | |
will die Ampel also ihre Herrschaft durch Masseneinbürgerung zementieren. | |
Die ethnische Wahl war immer schon ein beliebtes Werkzeug von Diktatoren.“ | |
An anderer Stelle im Heft heißt es demnach: „Aber wir können niemals | |
zulassen, dass die Ansiedlung Fremder, also die Ersetzungsmigration oder | |
der Volksaustausch, normalisiert und akzeptiert wird.“ | |
Kaum getarnter Antisemitismus | |
Seitenweise zitiert die Verbotsverfügung krassesten Rassismus. Fast ebenso | |
ausführlich belegt das BMI mit Textstellen aus den Compact-Heften den | |
Antisemitismus verschiedenster Ausformung. In dem Schreiben heißt es dazu | |
vom BMI: „Wie es bei diesen Formen von Antisemitismus häufig der Fall ist, | |
treten sie auch bei Compact nicht immer offen, sondern – auch zur | |
Stafvermeidung – teilweise in Form einer „Umwegkommunikation auf.“ | |
Viele der angeführten Zitaten zeigen indes eine eher klassische Form des | |
Antisemitismus. In Anlehnung an das antisemitische Pamphlet „Die Protokolle | |
der Weisen von Zion“ wählte Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer etwa in | |
dem Artikel „Endzeit – Der Netanjahu-Plan“ für eine Unterüberschrift die | |
Formulierung: „Die Irren von Zion“. | |
In dem Artikel hebt er vor allem auf den [8][Einfluss der jüdischen | |
Gruppierung Chabad Lubawitsch ab, die weltweit organisiert sind und dem | |
Chassidismus zugeordnet werden]. Die Verbotsverfügung zitiert aus Elsässers | |
Artikel: „Als Vollstrecker einer alttestamentarischen Vision ist Netanjahu | |
zur Heilsfigur der Chabad Lubawitsch geworden – einer Endzeitsekte, die in | |
den letzten 20 Jahren gezielt das weltweite Judentum unterwandert hat und | |
der auch Israels Oberrabbiner nahesteht.“ | |
Auch in anderen Stellen versteckt Elsässer in seinen Artikeln kaum, dass er | |
mit seiner Hetze Jüdinnen und Juden meint. So heißt es in einem weiteren | |
Zitat: „Die B'nai B'rith Loge soll heute führend sein, was ihren Einfluss | |
auf Politik und Gesellschaft betrifft und nicht mehr die Freimaurer. Aber | |
alles, was im Geheimen geschieht, kommt eines Tages ans Licht.“ B'nai | |
B'rith ist eine der größten jüdischen Vereinigungen. Im 19 Jahrhundert | |
wurde sie einst als geheime Loge in den USA gegründet, tritt aber | |
heutzutage öffentlich auf. | |
Die Verbotsverfügung zeigt zudem Compact-Abbildungen von Kraken, einer | |
Chiffre für eine vermeintlich jüdische Weltverschwörung, und führt an | |
anderer Stelle Belege für Antisemitismus auf, die sich um eine „Hochfinanz“ | |
drehen, welche angeblich die „Klimakleber“ fördere oder um eine | |
„Geldmachtelite“, die laut Compact „ein Interesse daran hat, die ganze We… | |
ihrer Herrschaft zu unterwerfen.“ | |
Bei Elsässer paar sich der Antisemitismus zudem mit Schuldabwehr. Der | |
Compact-Chefredakteur schreibt laut Verbotsverfügung im Juni 2022 in einem | |
Editorial seines Heftes. „Mit aller Gewalt will die BRD die masochistische | |
These von der deutschen Alleinschuld am Holocaust verteidigen und ihre | |
ukrainischen Kostgänger als unschuldige Opfer von Hitler darstellen.“ | |
Abwägung mit der Pressefreiheit | |
Am Ende der Verbotsverfügung geht das BMI recht knapp noch auf | |
Grundrechtsfragen ein. Maßstab sei in erster Linie die Vereinigungsfreiheit | |
(Art. 9 Grundgesetz), aber auch die Pressefreiheit (Art. 5) sei zu | |
berücksichtigen. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme | |
stellt das Ministerium nur fest, dass es keine gleich wirksamen milderen | |
Mittel gebe. | |
Compact missbrauche seine Medienerzeugnisse, um verfassungsfeindliche Ziele | |
zu verbreiten. Als Beleg zitiert das BMI Compact-Chefredakteur Elsässer, | |
wie er sich im Juni 2023 vor MitarbeiterInnen und Sponsoren auf einer | |
„Spendengala“ äußerte: „Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen k… | |
Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen | |
und irgendwelche Texte wie eine Laubsägenarbeit auf den Markt bringen. | |
Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“ In der Güterabwägung habe der | |
Schutz des Staates und seiner Grundordnung deshalb Vorrang vor den | |
Grundrechten des Verlages. | |
Außerdem könne sich Compact auch nicht auf die Europäische | |
Menschenrechtskonvention (EMRK) berufen, weil die von Compact verfolgte | |
Ideologie mit den Grundwerten der Konvention nicht vereinbar sei: | |
Antisemitismus und Minderheitenfeindlichkeit widerspreche dem | |
Diskriminierungsverbot aus Artikel 14 der EMRK, was Compact daran hindere, | |
sich auf die Vereinigungsfreiheit in Artikel 11 der Konvention zu berufen. | |
Jedenfalls sei das Compact-Verbot zum Schutz der Rechte und Freiheiten | |
anderer gerechtfertigt. Die EMRK gehe insoweit nicht über das Grundgesetz | |
hinaus. | |
Compact hat kein Recht auf Umsturz | |
Die Compact Verlags GmbH kann gegen die Verbotsverfügung binnen eines | |
Monats klagen. Erste und einzige Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht | |
(BVerwG) in Leipzig. Die Klage hat zwar keine aufschiebende Wirkung. Mit | |
einem Eilantrag beim BVerwG kann aber die Wiederherstellung der | |
aufschiebenden Wirkung beantragt werden. Jürgen Elsässer hat einen | |
derartigen Eilantrag bereits angekündigt. | |
Der Eilantrag hat nur Erfolg, wenn bei grober („summarischer“) Prüfung mit | |
einem Erfolg der Klage in der Hauptsache zu rechnen ist. Bei einem Erfolg | |
des Eilantrags könnte Compact sofort wieder veröffentlicht werden. | |
Allerdings sind die Erfolgsaussichten einer Klage und deshalb auch eines | |
Eilantrags nicht allzu groß. | |
Die Klage könnte zum einen argumentieren, dass ein Presseunternehmen nicht | |
mit den Instrumenten des Vereinsgesetzes verboten werden kann. [9][Das | |
vertritt etwa der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für | |
Freiheitssrechte (GFF)]. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch bereits | |
mehrfach entschieden, dass das Vereinsgesetz auch Organisationen erfasst, | |
„deren Zweck in der Verbreitung von Nachrichten und Meinungsbeiträgen | |
besteht“. | |
Außerdem könnte Compact argumentieren, dass ein Verbot des Verlags nicht | |
erforderlich ist, um die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen. Doch wenn | |
ein Medium selbst klar bekennt: „das Ziel ist der Sturz des Regimes“, dann | |
wird eine grobe Prüfung wohl nicht ergeben, dass das Vereinsgesetz hier | |
falsch angewandt wurde. Denn: Es gibt kein Recht auf Umsturz. | |
19 Jul 2024 | |
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