| # taz.de -- Rechtliche Fragen zum „Compact“-Verbot: Es geht nicht um Straft… | |
| > Nach welchem Gesetz wurde der „Compact“-Verlag verboten? Wie kann er | |
| > gegen das Verbot vorgehen? Fragen und Antworten. | |
| Bild: „Deutschland den Deutschen“ und „Compact“ für den Müll: ein Kio… | |
| In welchem Gesetz sind Vereinsverbote geregelt? | |
| Im Vereinsgesetz. Das Vereinsgesetz regelt ausschließlich, wie man Vereine | |
| verbietet. | |
| Wer kann in Deutschland Vereine verbieten? | |
| Für bundesweit aktive Organisationen ist das Bundesinnenministerium | |
| zuständig, derzeit also Ministerin Nancy Faeser (SPD). Bei örtlichen und | |
| regionalen Organisationen müssen die Länder handeln. Bei Parteien ist das | |
| Bundesverfassungsgericht zuständig, aber nur wenn es einen Antrag gibt. | |
| Welche Voraussetzungen bestehen für ein Vereinsverbot? | |
| Laut Vereinsgesetz gibt es drei Verbotsgründe: 1. der Verein begeht | |
| strafbare Handlungen, 2. der Verein richtet sich gegen die | |
| Völkerverständigung, 3. der Verein richtet sich gegen die verfassungsmäßige | |
| Ordnung. Faeser stützt das Verbot von Compact auf Letzteres. Es kommt | |
| deshalb nicht darauf an, ob Compact-Chef Jürgen Elsässer bereits | |
| strafrechtlich verurteilt wurde. | |
| Die Verfassungsfeindlichkeit von Compact ergibt sich laut Faeser daraus, | |
| dass die Publikation offen den Umsturz der Verfassungsordnung propagiert | |
| und gegen arabische, muslimische und jüdische Menschen hetzt. Compact | |
| vertrete ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das „ethnisch | |
| Fremde“ aus dem Staatsvolk ausschließen will, was deren Menschenwürde | |
| verletze. | |
| Wie kann das Compact-Magazin als „Verein“ verboten werden? | |
| Das Vereinsgesetz gilt nicht nur für eingetragene Vereine, sondern für alle | |
| Personenzusammenschlüsse, auch für Unternehmen wie die Compact Magazin | |
| GmbH. | |
| Wie verträgt sich das Compact-Verbot mit der Pressefreiheit? | |
| Die Herausgabe einer Zeitschrift oder eines Onlinemagazins ist durch die | |
| Pressefreiheit geschützt. Das heißt: Eingriffe in die Pressefreiheit sind | |
| nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung möglich, die verhältnismäßig ist | |
| und im Einzelfall in verhältnismäßiger Weise angewandt wird. | |
| Die Vereinsverbote sind gesetzlich geregelt und grundsätzlich | |
| verhältnismäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass | |
| die Pressefreheit zurückstehen muss, wenn eine Publikation verbotswürdige | |
| Zwecke verfolgt. Ob sich auch das konkrete Verbot von Compact in Abwägung | |
| mit der Pressefreiheit rechtfertigen lässt, wird sich vor Gericht zeigen. | |
| Das Innenministerium hat in seiner 79-seitigen Verbotsverfügung ausführlich | |
| Indizien gegen Compact zusammengetragen. | |
| Kann Compact gegen das Verbot klagen? | |
| Natürlich. Gegen bundesweite Vereinsverbote gibt es aber nur eine Instanz, | |
| beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Klage hat dabei keine | |
| aufschiebende Wirkung. Gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, etwa | |
| Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, kann auch bei den | |
| Verwaltungsgerichten vor Ort geklagt werden. Wenn der normale Rechtsweg | |
| erschöpft ist, kann auch noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
| angerufen werden. | |
| Welche Strafe droht Compact-Chef Elsässer? | |
| Zunächst keine. Das Vereinsverbot ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und | |
| nicht mit Sanktionen für vergangenes Verhalten verbunden. Compact wurde | |
| auch nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft wie die Letzte Generation. | |
| Nur wenn Elsässer Compact fortführt oder eine Ersatzorganisation gründet, | |
| macht er sich strafbar. | |
| 16 Jul 2024 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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