# taz.de -- Rechtliche Fragen zum „Compact“-Verbot: Es geht nicht um Straft… | |
> Nach welchem Gesetz wurde der „Compact“-Verlag verboten? Wie kann er | |
> gegen das Verbot vorgehen? Fragen und Antworten. | |
Bild: „Deutschland den Deutschen“ und „Compact“ für den Müll: ein Kio… | |
In welchem Gesetz sind Vereinsverbote geregelt? | |
Im Vereinsgesetz. Das Vereinsgesetz regelt ausschließlich, wie man Vereine | |
verbietet. | |
Wer kann in Deutschland Vereine verbieten? | |
Für bundesweit aktive Organisationen ist das Bundesinnenministerium | |
zuständig, derzeit also Ministerin Nancy Faeser (SPD). Bei örtlichen und | |
regionalen Organisationen müssen die Länder handeln. Bei Parteien ist das | |
Bundesverfassungsgericht zuständig, aber nur wenn es einen Antrag gibt. | |
Welche Voraussetzungen bestehen für ein Vereinsverbot? | |
Laut Vereinsgesetz gibt es drei Verbotsgründe: 1. der Verein begeht | |
strafbare Handlungen, 2. der Verein richtet sich gegen die | |
Völkerverständigung, 3. der Verein richtet sich gegen die verfassungsmäßige | |
Ordnung. Faeser stützt das Verbot von Compact auf Letzteres. Es kommt | |
deshalb nicht darauf an, ob Compact-Chef Jürgen Elsässer bereits | |
strafrechtlich verurteilt wurde. | |
Die Verfassungsfeindlichkeit von Compact ergibt sich laut Faeser daraus, | |
dass die Publikation offen den Umsturz der Verfassungsordnung propagiert | |
und gegen arabische, muslimische und jüdische Menschen hetzt. Compact | |
vertrete ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das „ethnisch | |
Fremde“ aus dem Staatsvolk ausschließen will, was deren Menschenwürde | |
verletze. | |
Wie kann das Compact-Magazin als „Verein“ verboten werden? | |
Das Vereinsgesetz gilt nicht nur für eingetragene Vereine, sondern für alle | |
Personenzusammenschlüsse, auch für Unternehmen wie die Compact Magazin | |
GmbH. | |
Wie verträgt sich das Compact-Verbot mit der Pressefreiheit? | |
Die Herausgabe einer Zeitschrift oder eines Onlinemagazins ist durch die | |
Pressefreiheit geschützt. Das heißt: Eingriffe in die Pressefreiheit sind | |
nur aufgrund einer gesetzlichen Regelung möglich, die verhältnismäßig ist | |
und im Einzelfall in verhältnismäßiger Weise angewandt wird. | |
Die Vereinsverbote sind gesetzlich geregelt und grundsätzlich | |
verhältnismäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass | |
die Pressefreheit zurückstehen muss, wenn eine Publikation verbotswürdige | |
Zwecke verfolgt. Ob sich auch das konkrete Verbot von Compact in Abwägung | |
mit der Pressefreiheit rechtfertigen lässt, wird sich vor Gericht zeigen. | |
Das Innenministerium hat in seiner 79-seitigen Verbotsverfügung ausführlich | |
Indizien gegen Compact zusammengetragen. | |
Kann Compact gegen das Verbot klagen? | |
Natürlich. Gegen bundesweite Vereinsverbote gibt es aber nur eine Instanz, | |
beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Klage hat dabei keine | |
aufschiebende Wirkung. Gegen einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, etwa | |
Durchsuchungen und Beschlagnahmungen, kann auch bei den | |
Verwaltungsgerichten vor Ort geklagt werden. Wenn der normale Rechtsweg | |
erschöpft ist, kann auch noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe | |
angerufen werden. | |
Welche Strafe droht Compact-Chef Elsässer? | |
Zunächst keine. Das Vereinsverbot ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und | |
nicht mit Sanktionen für vergangenes Verhalten verbunden. Compact wurde | |
auch nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft wie die Letzte Generation. | |
Nur wenn Elsässer Compact fortführt oder eine Ersatzorganisation gründet, | |
macht er sich strafbar. | |
16 Jul 2024 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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