# taz.de -- Aufhebung des „Compact“-Verbotes: Die Zweifel der Richter:innen | |
> Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob „Compact“ von | |
> verfassungsfeindlichen Inhalten geprägt ist. Bis dahin darf das Magazin | |
> erscheinen. | |
Bild: Wie ein Trophäe beim Landesparteitag der AfD in Sachsen-Anhalt: Compact … | |
Berlin taz | Das Bundesverwaltungsgericht wird am 12. Februar über das | |
Verbot des rechtsextremistischen Magazins Compact verhandeln. Das Leipziger | |
Gericht hatte das Verbot vorige Woche in einem Eilbeschluss ausgesetzt. | |
Inzwischen liegt die Begründung hierzu vor. | |
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte [1][die Compact Verlags GmbH am | |
16. Juli verboten], weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung | |
richte. Sie verhängte ein Vereinsverbot nach dem Vereinsgesetz. Dagegen | |
hatte die GmbH geklagt und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz | |
gestellt. Am 14. August gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig [2][dem | |
Eilantrag statt und setzte das Verbot vorläufig aus]. | |
Allerdings hatten die Leipziger Richter:innen keine Bedenken, das | |
Vereinsgesetz auf ein Pressemedium anzuwenden. Vielmehr sei noch | |
zweifelhaft, ob sich der Compact-Verlag wirklich gegen die | |
freiheitlich-demokratische Grundordnung richte – also gegen Menschenwürde, | |
Demokratie und Rechtsstaat. | |
Zwar stellten die Richter:innen durchaus fest, dass Compact Inhalte | |
enthält, die die Menschenwürde verletzen. So würden eingebürgerte Deutsche | |
nicht als gleichberechtigte Staatsbürger anerkannt, sondern als | |
„Passdeutsche“ abgewertet. Propagiert würden auch die [3][Pläne des | |
österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner], der | |
„nicht-assimilierte“ eingebürgerte Deutsche aus Deutschland verdrängen | |
möchte, etwa indem die Religions- und Versammlungsfreiheit von Muslimen | |
eingeschränkt wird. Außerdem würden Ausländer in Compact generell | |
„verächtlich“ gemacht, indem ihnen „pauschal Negativeigenschaften und ein | |
Hang zur Kriminalität“ unterstellt werden. | |
## Gesamtbetrachtung steht noch aus | |
Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch noch „Zweifel“, ob diese Inhalte | |
für die Compact Verlags GmbH „prägend“ seien. Schließlich enthalte Compa… | |
auch andere Inhalte, die „in weiten Teilen nicht zu beanstanden“ seien, | |
etwa Filmkritiken, Buchbesprechungen, Porträts, Berichte über | |
Sportereignisse und archäologische Ausgrabungen. Eine Prägung werde dabei | |
nicht quantitativ festgestellt, sondern „wertend“, so die Richter:innen, | |
erforderlich sei ein „Gesamtbild“. | |
Diese Gesamtbetrachtung nimmt das Gericht in seinem Eilbeschluss aber nicht | |
vor, sie wird wohl im Hauptsacheverfahren erfolgen. Das Gericht führte | |
angesichts der „offenen“ Erfolgsaussichten der Klage eine | |
„Interessensabwägung“ durch, bei der die Pressefreiheit Vorrang vor dem | |
Interesse der Allgemeinheit an einem sofortigen Vollzug des Verbots | |
erhielt. Compact kann bis zur mündlichen Verhandlung am 12. Februar wieder | |
erscheinen. | |
Diese könnte komplex werden, das Gericht hat sich vorsorglich auch den 13. | |
und 14. Februar freigehalten. Geprüft wird, ob die Verbotsverfügung zum | |
Zeitpunkt Mitte Juli 2024 rechtmäßig war. Das Innenministerium kann seine | |
Argumentation noch nachbessern und darf hierzu auch Dateien und Gegenstände | |
auswerten, die im Juli beschlagnahmt wurden. | |
21 Aug 2024 | |
## LINKS | |
[1] /Verbotsverfuegung-gegen-Compact-Magazin/!6024670 | |
[2] /Nach-Urteil-zu-Compact/!6027130 | |
[3] /Protest-gegen-Martin-Sellner-in-Berlin/!6023319 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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