| # taz.de -- Kaum Auflagen für Nazi-Demo: Rechtsrock in Friedrichshain | |
| > Bei der Neonazi-Demo am Samstag wird der Sänger von „Kategorie C“ | |
| > auftreten. Die Polizei rechnet nicht mit Problemen. | |
| Bild: Vermummter Neonazi zeigt bei der Demo im Dezember die „White Power“-G… | |
| Berlin taz | Zum dritten Mal seit Dezember wird das [1][Spektrum neuer | |
| rechtsextremer Jugendkulturen], darunter Mitglieder von „Deutsche Jugend | |
| Voran“ und „Jung & Stark“ am Samstag auf die Straße gehen. Angemeldet ist | |
| der Aufmarsch „gegen Linksextremismus“ erneut vom ehemaligen Aachener | |
| AfD-Politiker [2][Ferhat Sentürk]. Erstmals mobilisiert eine neue Gruppe, | |
| die sich im Netz als „Kampf Brigade Berlin“ präsentiert und dabei ungeniert | |
| den Hashtag „Nationalsozialisten“ verwendet. Sentürk, der sich selbst als | |
| „konservativ“ bezeichnet, hat einen Demo-Aufruf der Gruppe | |
| weiterverbreitet. | |
| Ursprünglich wollten die Neonazis, die sich am Ostkreuz sammeln wollen, die | |
| komplette Rigaer Straße entlanglaufen. Nun müssen sie sich aber auf den | |
| westlichen Teil der Straße beschränken und dürfen nicht die ehemals | |
| besetzten Häuser passieren. Bei der [3][ersten Auflage der Demo, die durch | |
| eine Blockade gestoppt wurde], hatte die Polizei eine Route durch die | |
| Rigaer Straße noch gänzlich untersagt. | |
| Kein Problem hat die Polizei mit einem geplanten Rechtsrockkonzert am | |
| Startpunkt der Demo. Sentürk hat einen Auftritt von [4][„Kategorie C“] | |
| angekündigt. Die Bremer Band um ihren Sänger Hannes Ostdorf gilt als eine | |
| der bekanntesten Gruppen des gewaltaffinen, rechtsextremen Spektrums. Auch | |
| Ostendorf selbst hat den Auftritt beworben.„Kategorie C“ ist für seine | |
| Songs mit Fußball- und Gewaltbezug bekannt, veröffentlichte zuletzt aber | |
| Alben mit Liedern, die ihren Ursprung in völkisch-nationalistischen Kreisen | |
| haben. | |
| Noch expliziter ist Ostendorf mit seiner zweiten Band „Nahkampf“ unterwegs, | |
| die dem verbotenen Neonazi-Netzwerk Blood & Honour nahesteht. Zudem tritt | |
| er solo als Liedermacher „Hannes“ auf, bewirbt dies aber ebenfalls unter | |
| dem Label „Kategorie C“, um eine höhere Werbewirkung zu erzielen: Ganz im | |
| Sinne von Demo-Anmelder Sentürk. | |
| ## Polizei sieht kooperative Neonazis | |
| Die Polizei bestätigte auf Anfrage der taz, dass das Konzert stattfinden | |
| werde – ohne beschränkende Auflagen. Solche seien an „sehr hohe | |
| versammlungsrechtliche Bedingungen geknüpft“. Demnach soll es „zwei | |
| Musikbeiträge“ des Sängers geben. Als Bestandteil einer Versammlung seien | |
| diese „nicht genehmigungspflichtig“. Beschränkungen, also ein Verbot, seien | |
| „erst bei Vorliegen von unmittelbaren Gefahren für die öffentliche | |
| Sicherheit“ möglich. | |
| Mit „strafrechtlich relevanten Äußerungen oder Handlungen“ rechnet die | |
| Versammlungsbehörde nicht. Sentürk habe sich in den Kooperationsgesprächen | |
| „kooperativ“ gezeigt und angegeben, „an einem friedlichen und geordneten | |
| Verlauf seiner Versammlung interessiert zu sein“. | |
| Andere Behörden haben da so ihre Zweifel. So stuft der Bremer | |
| Verfassungsschutz die Band seit 2010 als „gewaltbereite Rechtsextremisten“ | |
| ein, bezeichnet sie als „Bindeglied der Hooligan- und der | |
| rechtsextremistischen Szene“. Die Berliner Polizei hat diese Einschätzung | |
| übernommen – ohne Konsequenzen zu ziehen. | |
| ## Verbote sind üblich | |
| Konzerte der Band werden immer wieder verboten, zuletzt am vergangenen | |
| Wochenende in Sachsen-Anhalt, als die Polizei 140 angereiste Rechtsextreme | |
| wieder nach Hause schickte. Verbote stützen sich dabei zumeist auf eine | |
| Entscheidung des Bremer Oberverwaltungsgerichts von 2011, wie Lukas Theune, | |
| Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, der | |
| taz sagte. Das Gericht hatte argumentiert, dass mit Straftaten von | |
| Konzertbesucher:innen gerechnet werden müsse, etwa Hitler-Grüßen oder | |
| NS-Verharmlosung. Ein Verbot diene der „Abwehr einer Gefahr für die | |
| öffentliche Sicherheit“. | |
| Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stützte sich 2013 auf | |
| dieses Urteil, als es ein Konzertverbot in Frankfurt bestätigte. Theune | |
| sagt: „Dem Rechtsradikalen Sentürk und der Band ‚Kategorie C‘ den roten | |
| Teppich auszurollen, müsste nicht sein.“ | |
| Beschränkungen von Demos sind in Berlin durch Paragraf 14 des | |
| Versammlungsfreiheitsgesetzes geregelt. Sie können bei der Gefahr erlassen | |
| werden, dass der öffentliche Frieden gestört wird, etwa durch rassistische | |
| Zuschreibungen, Aufstachelung zum Hass oder wenn die Menschenwürde | |
| angegriffen wird. | |
| Nun wird es erneut die Zivilgesellschaft sein, die sich dem Spuk | |
| entgegenstellen wird. Acht Gegenveranstaltungen sind angemeldet; [5][auch | |
| Blockaden sind geplant]. Zudem gibt es den Aufruf, aus den Fenstern entlang | |
| der Route bunte Tücher zu hängen, damit die Nazis nicht die Bilder kreieren | |
| können, die sie gerne hätten, wie es heißt. | |
| Inzwischen wurde ein weiterer rechter Aufzug für den Samstag angekündigt. | |
| In sozialen Medien zirkulieren bunte, wenig professionelle Sharepics, die | |
| zu einem „Protestmarsch“ aufrufen. Mobilisiert wird etwa durch den rechten | |
| Coroona-Verschwörer Michael Bründel, bekannt auch als [6][„Captain | |
| Future“]. Gefordert werden „flächendeckende Grenzkontrollen“ und „Wahr… | |
| der Meinungsfreiheit“. Die Demonstration soll vom Neptunbrunnen bis zum | |
| Potsdamer Platz und wieder zurückführen. Die Omas gegen Rechts haben ab dem | |
| Nachmittag am Holocaust-Mahnmal eine Gegen-Kundgebung angemeldet. | |
| Anmerkung der Redaktion: | |
| Hannes Ostendorf lässt uns wissen, dass er am 26. Juni 2013 vor dem OVG | |
| Bremen [7][einen Unterlassungsanspruch] erwirkte, nicht mehr in den | |
| Verfassungsschutzberichten 2006, 2008, 2009 und 2010 der Hansestadt Bremen | |
| erwähnt zu werden, weil es hierfür zum damaligen Zeitpunkt an einer | |
| Rechtsgrundlage fehlte. Seit vielen Jahren wird die Band Kategorie C wieder | |
| in den Verfassungsschutzberichten der Stadt Bremen aufgeführt. | |
| 20 Mar 2025 | |
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| [7] https://download.taz.de/Oberverwaltungsgericht_der_Freien_Hansestadt_Bremen… | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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