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# taz.de -- Entschluss zu NS-Raubkunst: Skandal im Kleingedruckten
> Die Restitution von NS-Raubkunst in strittigen Fällen wird neu geregelt.
> Jetzt werden nur Objekte zurückgegeben, die in öffentlichem Besitz sind.
Bild: Gilt als von den Nationalsozialisten geraubtes Kunstwerk: Bronzebüste Fe…
Die Bestohlenen sind schon lange gestorben. Die Diebe sind ebenfalls tot.
Im 80. Jahr nach der Befreiung vom Nationalsozialismus müssen die
[1][Nachkommen der Opfer immer noch auf die Rückerstattung ihres Eigentums
warten]. Das betrifft insbesondere Kunstgegenstände, aber auch Bücher.
Dabei wird es auch bleiben, denn die Neuregelung bei strittigen Fällen der
Restitution betrifft nur solche Objekte, die sich im öffentlichen Besitz
befinden. Was privat geklaut worden ist, gilt inzwischen als „ersessen“,
egal ob [2][Picasso oder Perlmuttbrosche.] Da besteht keinerlei Anspruch
auf Rückgabe. Ein wirkliches Restitutionsgesetz ist nicht in Sicht.
Doch auch das nun [3][einzurichtende Schiedsgericht für Kunstwerke in
Besitz öffentlicher Einrichtungen] leidet an Geburtsfehlern. Das
Versprechen, dass endlich Nachfahren auch gegen den Willen der jetzigen
Eigentümer eine Prüfung der Besitzansprüche durchsetzen können, steht auf
wackligen Beinen. Eine entsprechende Zustimmung all der kommunalen Museen
dazu liegt nämlich nicht vor. Man kann nur hoffen, dass sich diese einer
Regelung nicht verweigern. Ob das künftig auch für AfD-Bürgermeister
garantiert werden kann?
Verborgen im Kleingedruckten der Schiedsgerichts-Regeln verbergen sich
weitere Ungereimtheiten. Wenn ein ins Exil vertriebener Jude in seiner
Existenznot ein Kunstwerk verkauft hat, wird ein Fall von NS-Raubkunst
„nicht vermutet“, heißt es da. Da liegt der Schluss nahe, der er und seine
Nachkommen leer ausgehen sollen.
Die Neuregelung zur Restitution ist ein Kompromiss zwischen Bund und
Ländern. Dieser Kompromiss ist faul. Es entsteht der Eindruck, dass sich
hier einige Länder so weit durchgesetzt haben, dass sie nun fröhlich einer
Überprüfung auf NS-Raubkunst durch das Schiedsgericht zustimmen können, die
sie zuvor strikt verweigert haben. Das nährt den Verdacht, dass die
Hoffnung besteht, das neue Gremium werde weniger zugunsten der Opfer
urteilen. Käme es so, wäre genau das Gegenteil dessen erreicht worden, was
Not tut.
9 Jan 2025
## LINKS
[1] /Rueckgabe-von-Kunst-aus-der-Nazizeit/!6059082
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[3] /Debatte-um-Restitution/!6046129
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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