| # taz.de -- Debatte um Restitution: Forschungen im Kunsthandel | |
| > Zwei Gemälde von George Grosz können in der Kunsthalle Bremen bleiben: | |
| > Eine Kommission entschied gegen die Ansprüche der Erben. | |
| Bild: George Grosz, „Stillleben mit Okarina“, 1931, Öl auf Leinwand, 1972 … | |
| Die Erben von George Grosz sind mit ihrem Begehren nach einer Restitution | |
| zweier Gemälde gescheitert. Die bei strittigen Fällen von mutmaßlicher | |
| Nazi-Raubkunst im öffentlichen Besitz zuständige Beratende Kommission | |
| empfahl einstimmig, dass die Gemälde „Pompe Funèbre“ und „Stillleben mit | |
| Okarina, Fisch und Muschel“ von George Grosz, die von der Stadt Bremen | |
| erworben wurden und dort in der Kunsthalle ausgestellt sind, im Besitz der | |
| Stadt Bremen verbleiben können. Das wurde am Mittwoch bekannt. | |
| Die Kommission bezweifelte nicht, dass [1][George Grosz als scharfer Gegner | |
| des Nationalsozialismus] politisch verfolgt wurde. Der eingeschriebene | |
| Kommunist, Dadaist und Gegner jeglichen Spießbürgertums emigrierte schon im | |
| Januar 1933 nach New York und wurde US-amerikanischer Staatsbürger. Erst | |
| kurz vor seinem Tod kehrte er 1959 nach Deutschland zurück. Ebenfalls | |
| unstrittig ist die Verfolgung des jüdischen Kunsthändlers Alfred | |
| Flechtheim. Flechtheim vertrat lange Zeit Grosz’ künstlerisches Werk. Er | |
| musste 1933 über die Schweiz nach Großbritannien auswandern und verstarb | |
| 1937 in London. | |
| Dennoch urteilte die Kommission, dass ein Anspruch auf eine Rückgabe der | |
| beiden Gemälde durch die Grosz-Erben nicht besteht. Sie kam zu der | |
| Überzeugung, dass die Bilder schon vor deren Verkauf in den Besitz von | |
| Flechtheim übergegangen waren. | |
| Als Flechtheim 1931 die Kooperation mit Grosz beendete, schuldete der | |
| Künstler seinem Händler schon lange die erhebliche Summe von 16.000 | |
| Reichsmark, die er auch später nicht beglich, so die Expertise der | |
| Kommission. Als Beleg führte die Kommission ein Schreiben Flechtheims an | |
| Grosz vom 15. April 1934 an, in dem er die ihm „als Sicherheit | |
| übereigneten“ Gemälde erwähnte. | |
| Das Bild „Pompe Funèbre“ geriet nach dem Tod Flechtheims in die | |
| Niederlande, wo es im Februar 1938 als Teil seines Nachlasses versteigert | |
| worden ist. Unklar blieb dagegen nach Angaben der Beratenden Kommission die | |
| Provenienz des zweiten Bildes. Es gebe „keine Hinweise auf einen | |
| NS-verfolgungsbedingten Verlust“, schreibt die Kommission. | |
| Die Empfehlungen der Beratenden Kommission haben keine Rechtskraft, dennoch | |
| haben sich die Verfahrensbeteiligten bisher an ihnen orientiert. Seit 2003 | |
| hat die Institution allerdings nur in gut 20 Fällen entschieden, ob ein | |
| Kunstwerk jüdischen Verfolgten unter den Nazis geraubt worden ist oder | |
| nicht. Die Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des | |
| Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist vonseiten einiger | |
| Bundesländer viel dafür gescholten worden, weil sie angeblich bei ihren | |
| Entscheidungen zu stark der Seite der einstmals Verfolgten zuneigen würde. | |
| Die Entscheidung in Sachen George Grosz dürfte eine der letzten durch die | |
| Kommission sein. Bund, Länder und Kommunalvertreter haben sich Anfang | |
| Oktober auf Initiative von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) | |
| darauf verständigt, [2][dass künftig ein Schiedsgericht] bei solchen Fällen | |
| entscheidet. Dieses soll mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden und | |
| insbesondere auch dann tätig werden können, wenn eine der streitenden | |
| Seiten dies nicht wünscht. | |
| 30 Oct 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Klaus Hillenbrand | |
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