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# taz.de -- Debatte um Restitution: Forschungen im Kunsthandel
> Zwei Gemälde von George Grosz können in der Kunsthalle Bremen bleiben:
> Eine Kommission entschied gegen die Ansprüche der Erben.
Bild: George Grosz, „Stillleben mit Okarina“, 1931, Öl auf Leinwand, 1972 …
Die Erben von George Grosz sind mit ihrem Begehren nach einer Restitution
zweier Gemälde gescheitert. Die bei strittigen Fällen von mutmaßlicher
Nazi-Raubkunst im öffentlichen Besitz zuständige Beratende Kommission
empfahl einstimmig, dass die Gemälde „Pompe Funèbre“ und „Stillleben mit
Okarina, Fisch und Muschel“ von George Grosz, die von der Stadt Bremen
erworben wurden und dort in der Kunsthalle ausgestellt sind, im Besitz der
Stadt Bremen verbleiben können. Das wurde am Mittwoch bekannt.
Die Kommission bezweifelte nicht, dass [1][George Grosz als scharfer Gegner
des Nationalsozialismus] politisch verfolgt wurde. Der eingeschriebene
Kommunist, Dadaist und Gegner jeglichen Spießbürgertums emigrierte schon im
Januar 1933 nach New York und wurde US-amerikanischer Staatsbürger. Erst
kurz vor seinem Tod kehrte er 1959 nach Deutschland zurück. Ebenfalls
unstrittig ist die Verfolgung des jüdischen Kunsthändlers Alfred
Flechtheim. Flechtheim vertrat lange Zeit Grosz’ künstlerisches Werk. Er
musste 1933 über die Schweiz nach Großbritannien auswandern und verstarb
1937 in London.
Dennoch urteilte die Kommission, dass ein Anspruch auf eine Rückgabe der
beiden Gemälde durch die Grosz-Erben nicht besteht. Sie kam zu der
Überzeugung, dass die Bilder schon vor deren Verkauf in den Besitz von
Flechtheim übergegangen waren.
Als Flechtheim 1931 die Kooperation mit Grosz beendete, schuldete der
Künstler seinem Händler schon lange die erhebliche Summe von 16.000
Reichsmark, die er auch später nicht beglich, so die Expertise der
Kommission. Als Beleg führte die Kommission ein Schreiben Flechtheims an
Grosz vom 15. April 1934 an, in dem er die ihm „als Sicherheit
übereigneten“ Gemälde erwähnte.
Das Bild „Pompe Funèbre“ geriet nach dem Tod Flechtheims in die
Niederlande, wo es im Februar 1938 als Teil seines Nachlasses versteigert
worden ist. Unklar blieb dagegen nach Angaben der Beratenden Kommission die
Provenienz des zweiten Bildes. Es gebe „keine Hinweise auf einen
NS-verfolgungsbedingten Verlust“, schreibt die Kommission.
Die Empfehlungen der Beratenden Kommission haben keine Rechtskraft, dennoch
haben sich die Verfahrensbeteiligten bisher an ihnen orientiert. Seit 2003
hat die Institution allerdings nur in gut 20 Fällen entschieden, ob ein
Kunstwerk jüdischen Verfolgten unter den Nazis geraubt worden ist oder
nicht. Die Kommission unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist vonseiten einiger
Bundesländer viel dafür gescholten worden, weil sie angeblich bei ihren
Entscheidungen zu stark der Seite der einstmals Verfolgten zuneigen würde.
Die Entscheidung in Sachen George Grosz dürfte eine der letzten durch die
Kommission sein. Bund, Länder und Kommunalvertreter haben sich Anfang
Oktober auf Initiative von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne)
darauf verständigt, [2][dass künftig ein Schiedsgericht] bei solchen Fällen
entscheidet. Dieses soll mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden und
insbesondere auch dann tätig werden können, wenn eine der streitenden
Seiten dies nicht wünscht.
30 Oct 2024
## LINKS
[1] /Grosz-Brecht-und-Piscator-in-Berlin/!6030416
[2] /Umgang-mit-NS-Raubkunst/!6041996
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
## TAGS
Bildende Kunst
Restitution
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Kunsthandel
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