# taz.de -- NS-Raubkunst: Endlich mehr Rechte für die Opfer | |
> Künftig dürfen Kunstwerke auch ohne Zustimmung der Museen überprüft | |
> werden. Ein wichtiger Schritt für die Restitution von NS-Raubkunst. | |
Bild: Papierrestauratorin mit Akten bei der Provinienzforschung zur NS Raubkuns… | |
Stellen Sie sich vor, ein Dieb hätte ihr Fahrrad gestohlen und | |
glücklicherweise schnappt ihn die Polizei. Aber nun behauptet der Kerl, das | |
Rad gehöre ihm und verweigert die Herausgabe. Die Polizei erklärt sich für | |
machtlos. Die Gerichte unternehmen nichts. Unmöglich, sage Sie, wir sind | |
doch nicht bei Franz Kafka? Tatsächlich ist diese Vorgehensweise legale | |
Praxis. | |
Nur geht es dabei nicht um Fahrräder, sondern um Kunst, die von den Nazis | |
gestohlen wurde und mit der sich heute deutsche Museen schmücken. Bisher | |
kann sich der heutige Besitzer einer Überprüfung der Eigentumsverhältnisse | |
verweigern – und die Kunst bleibt in seinem Besitz. So geschehen zum | |
Beispiel bei „Madame Soler“ von Picasso. Die bayerischen | |
Staatsgemäldesammlungen verweigern eine Überprüfung. | |
Doch damit soll Schluss sein. Bund, Länder und Kommunen haben beschlossen, | |
dass sich künftig ein unabhängiges Schiedsgericht mit der Frage befasst, ob | |
ein mutmaßlich von den Nazis geraubtes Kunstwerk tatsächlich den jüdischen | |
Besitzern gestohlen wurde. Anders als bisher überprüft dieses | |
Schiedsgericht die Angelegenheit auch dann, wenn sich das Museum dem | |
Verfahren verweigern will. | |
Das ist ein gewaltiger Fortschritt bei der Restitution von durch das | |
NS-Regime gestohlenes Eigentum. Hunderttausende Kunstwerke wurden zwischen | |
1933 und 1945 entschädigungslos geklaut. Jetzt endlich, fast 80 Jahre nach | |
dem Ende dieses Terrorregimes, haben die Nachfahren deutlich verbesserte | |
Möglichkeiten, ihr Recht durchzusetzen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth | |
hat einen Fortschritt erzielen können, auf den die Opfer lange haben warten | |
müssen. | |
## Privateigentum darf nicht ausgeschlossen werden | |
Allerdings gilt die neue Regelung nur bei Werken im Besitz der öffentlichen | |
Hand. Privateigentum bleibt unangetastet. Die gestohlene Kunst gilt in | |
aller Regel als ehrlich erworben – selbst wenn das Werk auf krummen Wegen | |
den Besitzer wechselte. Auch in diesem Fall muss die Ampel-Koalition eine | |
Rechtsgrundlage schaffen, die den Nachfahren der Opfer Gerechtigkeit | |
widerfahren lässt. Doch von einem Raubkunstgesetz will sie nichts wissen. | |
10 Oct 2024 | |
## AUTOREN | |
Klaus Hillenbrand | |
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