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# taz.de -- NS-Raubkunst: Endlich mehr Rechte für die Opfer
> Künftig dürfen Kunstwerke auch ohne Zustimmung der Museen überprüft
> werden. Ein wichtiger Schritt für die Restitution von NS-Raubkunst.
Bild: Papierrestauratorin mit Akten bei der Provinienzforschung zur NS Raubkuns…
Stellen Sie sich vor, ein Dieb hätte ihr Fahrrad gestohlen und
glücklicherweise schnappt ihn die Polizei. Aber nun behauptet der Kerl, das
Rad gehöre ihm und verweigert die Herausgabe. Die Polizei erklärt sich für
machtlos. Die Gerichte unternehmen nichts. Unmöglich, sage Sie, wir sind
doch nicht bei Franz Kafka? Tatsächlich ist diese Vorgehensweise legale
Praxis.
Nur geht es dabei nicht um Fahrräder, sondern um Kunst, die von den Nazis
gestohlen wurde und mit der sich heute deutsche Museen schmücken. Bisher
kann sich der heutige Besitzer einer Überprüfung der Eigentumsverhältnisse
verweigern – und die Kunst bleibt in seinem Besitz. So geschehen zum
Beispiel bei „Madame Soler“ von Picasso. Die bayerischen
Staatsgemäldesammlungen verweigern eine Überprüfung.
Doch damit soll Schluss sein. Bund, Länder und Kommunen haben beschlossen,
dass sich künftig ein unabhängiges Schiedsgericht mit der Frage befasst, ob
ein mutmaßlich von den Nazis geraubtes Kunstwerk tatsächlich den jüdischen
Besitzern gestohlen wurde. Anders als bisher überprüft dieses
Schiedsgericht die Angelegenheit auch dann, wenn sich das Museum dem
Verfahren verweigern will.
Das ist ein gewaltiger Fortschritt bei der Restitution von durch das
NS-Regime gestohlenes Eigentum. Hunderttausende Kunstwerke wurden zwischen
1933 und 1945 entschädigungslos geklaut. Jetzt endlich, fast 80 Jahre nach
dem Ende dieses Terrorregimes, haben die Nachfahren deutlich verbesserte
Möglichkeiten, ihr Recht durchzusetzen. Kulturstaatsministerin Claudia Roth
hat einen Fortschritt erzielen können, auf den die Opfer lange haben warten
müssen.
## Privateigentum darf nicht ausgeschlossen werden
Allerdings gilt die neue Regelung nur bei Werken im Besitz der öffentlichen
Hand. Privateigentum bleibt unangetastet. Die gestohlene Kunst gilt in
aller Regel als ehrlich erworben – selbst wenn das Werk auf krummen Wegen
den Besitzer wechselte. Auch in diesem Fall muss die Ampel-Koalition eine
Rechtsgrundlage schaffen, die den Nachfahren der Opfer Gerechtigkeit
widerfahren lässt. Doch von einem Raubkunstgesetz will sie nichts wissen.
10 Oct 2024
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
## TAGS
NS-Raubkunst
Restitution
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