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# taz.de -- Neues Einbürgerungsgesetz: Mehr Anträge, lange Bearbeitung
> Bei den Behörden stapeln sich die Einbürgerungsanträge. Mit dem neuen
> Einbürgerungsgesetz könnte sich die Situation noch verschärfen.
Bild: Gibt es in Zukunft nach fünf statt acht Jahren: den deutschen Reisepass
Berlin taz | Am Donnerstag tritt [1][das neue Einbürgerungsgesetz] in
Kraft. Demnach werden künftig [2][mehr Menschen die Möglichkeit auf
Einbürgerung] haben. Die Zahlen zeigen, dass schon jetzt das Interesse groß
ist: In den letzten Jahren ist die Zahl der Einbürgerungsanträge stetig
gestiegen. Das geht aus einer Umfrage des Mediendienst Integration bei den
45 bevölkerungsreichsten deutschen Städten hervor.
Während im Jahr 2022 noch knapp über 100.000 Personen einen Antrag auf
Einbürgerung gestellt haben, waren es 2023 über 125.000. Laut [3][dem
Statistischen Bundesamt] bewegte sich mit 200.100 Personen auch die Zahl
der Einbürgerungen [4][auf einem Rekordhoch]. Derzeit befinden sich noch
über 200.000 Anträge in Bearbeitung bei den Behörden. In Hamburg sind es
über 25.000 offene Fälle, in Berlin über 40.000.
Nach Angaben der Städte liegt die derzeitige Bearbeitungszeit zwischen drei
Monaten und drei Jahren. Gründe für die langen Wartezeiten seien die
Unvollständigkeit der Dokumente, die zeitraubende Zusammenarbeit mit
anderen Behörden und ein zunehmender Bearbeitungsstau, gaben die Städte bei
der Befragung an.
Bislang musste eine Person acht Jahre in Deutschland gelebt haben, um
eingebürgert werden zu können. Nach dem neuen Gesetz ist dies in der Regel
nun auf fünf Jahre verkürzt. Wer bestimmte Voraussetzungen, wie ein
bürgerliches Engagement oder besondere akademische Leistungen, vorweisen
kann, hat schon nach drei Jahren die Möglichkeit auf Einbürgerung.
Außerdem müssen Antragsteller:innen nun grundsätzlich nicht mehr ihre
vorherige Staatsbürgerschaft abgeben, sondern können eine doppelte
Staatsbürgerschaft erhalten. Dies war zuvor nur für Bürger:innen der
EU-Mitgliedsstaaten und einzelner Nicht-EU-Staaten möglich.
## Frankfurt rechnet mit doppelt so vielen Anträgen
Fast alle der befragten Städte gaben an, dass das Interesse an
Einbürgerungen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz stark gestiegen ist. In
Frankfurt am Main und Freiburg rechne man damit, dass sich die Anträge nach
Inkrafttreten des neuen Gesetzes mehr als verdoppeln werden, so der
Mediendienst.
Das könnte die langen Bearbeitungszeiten in den Behörden noch einmal
verlängern. Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari von der Onlineplattform „Pass
Experten“, die rechtliche Beratung für Antragsteller:innen anbietet,
sieht das problematisch. „Nach unserer Einschätzung kann die aktuelle Lage
in den Behörden dieser bevorstehenden Antragsflut nicht gerecht werden,“
sagte er der taz.
Die technische und personelle Situation in den Behörden verhindere eine
effiziente und effektive Bearbeitung der Anträge. Um dem neuen
Einbürgerungsgesetz gerecht zu werden, „muss der öffentliche Dienst als
Arbeitgeber wieder attraktiver für ihre Beschäftigten werden“, so
El-Zaatari.
Laut den Zahlen des Mediendienst Integration kommen die meisten
Antragsteller:innen aus Syrien, der Irak steht an zweiter Stelle und
die Türkei an dritter. Besonders stark angestiegen ist die Anzahl der
Anträge laut den Daten in Mülheim an der Ruhr, hier um 125 Prozent, in
Mönchengladbach um 94 Prozent und in Lübeck um 87 Prozent.
Bei „Pass Experten“ sind nach eigenen Angaben seit Beginn des Jahres über
50.000 Anträge eingegangen. Ein Drittel von ihnen lebt schon seit 2012 oder
länger in Deutschland, circa ein Fünftel seit 2015. 86 Prozent der
Antragsteller:innen sind derzeit entweder angestellt oder
selbstständig.
## Mehr als 125.000 Menschen staatenlos
Neue Zahlen des Sachverständigenrats für Migration und Integration zeigen
zudem, dass derzeit in Deutschland über 125.000 Menschen leben, die als
staatenlos gelten oder eine ungeklärte Staatsangehörigkeit haben. Der
Verwaltungs- und Prüfaufwand sei erheblich, sagte Jan Schneider vom
Sachverständigenrat bei einem Pressegespräch.
Derzeit gebe es keinen einheitlichen Vorgang für die Feststellung einer
Staatenlosigkeit, auch die Zuständigkeit der einzelnen Behörden sei
teilweise unklar, so Schneider. Die neuen Einbürgerungsregelungen gelten
auch für anerkannt Staatenlose. Problematisch sei laut Schneider jedoch,
dass es durch die Intransparenz des Vorgangs dazu kommen kann, dass eine
Staatenlosigkeit in einem Bundesland anerkannt werden kann, in einem
anderen jedoch nicht.
Eine Regelung gibt es dafür im neuen Gesetz nicht. „Es sollte im
staatlichen Interesse sein, dass es ein systematisches
Feststellungsverfahren gibt“, sagte Schneider.
Viele Staatenlose kommen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der ehemaligen
Sowjetunion und seien damals durch das Raster gefallen. Außerdem kommen
Staatenlose häufig aus palästinensischen Gebieten oder sind
Palästinenser:innen, die zuvor in Syrien oder dem Libanon gelebt haben.
27 Jun 2024
## LINKS
[1] https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsa…
[2] /Reform-des-Staatsangehoerigkeitsrechts/!5986729
[3] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_209_125.h…
[4] /Einbuergerungen-auf-Rekordhoch/!6013199
## AUTOREN
Emma Tries
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