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# taz.de -- Bundeskabinett beschließt Gesetz: Neue Rechte für die Bundespoliz…
> Die Ampel will der Bundespolizei neue Überwachungsbefugnisse geben.
> Geplant ist aber auch eine Kennzeichnungspflicht.
Bild: Beamte der Bundespolizei der Hamburger Hauptbahnhof
Berlin taz | Viele Monate hatte die Ampel darum gerungen, nun
verabschiedete das Kabinett am Mittwoch [1][das neue Bundespolizeigesetz].
Die bisherige Fassung stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1994. Nun gibt
es gleich mehrere Neuerungen: Die Bundespolizei erhält neue
Überwachungsbefugnisse – aber erstmals auch eine Kennzeichnungspflicht
sowie die Verpflichtung, Kontrollquittungen bei Racial Profiling-Verdacht
auszustellen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte bereits im Mai [2][einen
Gesetzentwurf für das Bundespolizeigesetz vorgelegt] – Bundesjustizminister
Marco Buschmann (FDP) aber Nachbesserungen eingefordert. Am Mittwoch wurde
die Einigung im Kabinett besiegelt. Faeser sprach von einem „der
wichtigsten Sicherheitsgesetze unseres Landes“. Das Bundespolizeigesetz sei
wieder „auf der Höhe der Zeit“. Die Einsatzkräfte könnten damit den
aktuellen Gefährdungslagen „konsequent begegnen“. Zudem würden Bürgernä…
und Transparenz gestärkt.
Mit dem im Kabinett geeinten Gesetzentwurf, 166 Seiten stark, erhält die
Bundespolizei mehr Befugnisse, Telekommunikation zu überwachen und
Verkehrsdaten zu erheben. Auch Handys und Mobilfunkkarten dürfen – nach
richterlichem Beschluss – identifiziert und lokalisiert werden. Vor allem
gegen Schleuser oder Extremisten soll so vorgegangen werden. Zudem darf die
Bundespolizei auch Drohnen einsetzen oder selbige abwehren, wenn von diesen
Gefahren ausgehen – mit Netzwerfern, elektromagnetischen Impulsen oder
Abschüssen.
Neu ist auch, dass DNA-Identifizierungsmuster gespeichert und Meldeauflagen
oder bis zu dreimonatige Aufenthaltsverbote erteilt werden dürfen, etwa für
Fußballhooligans. Auch eine Bild- und Tonüberwachung in Gewahrsamsräumen
soll erlaubt werden. Die Hemmschwelle für Übergriffe von Inhaftierten soll
so gesenkt und das Handeln der Polizeikräfte dokumentiert werden.
## Eine Kennzeichnung mit fünf Ziffern
Auf der anderen Seite erhält die Bundespolizei erstmals eine
Kennzeichnungspflicht – wahlweise mit einem Namensschild, einer
fünfstelligen Ziffernfolge oder einer „taktischen Kennzeichnung“ für
Einsatzeinheiten, der sich intern Namen zuordnen lassen. Auch müssen alle
Bundespolizist*innen als Verfassungstreue-Check eine einfache
Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.
Bisher war dies nur für Bedienstete mit besonders sicherheitssensiblen
Aufgaben der Fall. Es müsse verhindert werden, dass extremistische Personen
die Arbeit der Polizei „von innen heraus behindern oder gefährden“, heißt
es im Gesetzentwurf.
Lange gerungen hatte die Ampel mit dem Thema [3][Racial Profiling]. Vor
allem die Grünen wollten hier einen Passus, der anlasslose Kontrollen
allein aufgrund der Hautfarbe ausschließt. Im Gesetzentwurf heißt es nun:
Die Auswahl einer Person für eine Kontrolle anhand Herkunft, Geschlecht,
Religion oder Sprache und „ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme
gerechtfertigten Grund ist unzulässig“.
Überprüfte hätten dann das Recht, von der Bundespolizei Kontrollquittungen
einzufordern. Vermerkt werden müssten dort Ort, Zeit und Grund der
Maßnahme, auch eine digitale Ausstellung sei möglich. In Bremen gibt es
diese Quittungen bereits seit 2021 – die allerdings [4][nur wenig
nachgefragt werden].
## Die Union kritisiert Misstrauen gegen Polizei
Die Grüne Irene Mihalic begrüßte die Reform: Das Gesetz schaffe „zeitgemä…
Rechtsgrundlagen für die Polizeiarbeit im 21. Jahrhundert“. Zudem gebe man
„Bürgernähe und Nachvollziehbarkeit einen neuen Stellenwert“, so Mihalic
zur taz. Die Kontrollquittungen und Kennzeichnungspflicht „stärkt und
vertieft die Vertrauenskultur zwischen Polizei und Bürgerinnen und
Bürgern“.
Auch die Linken-Innenpolitikerin Martina Renner nannte die Einführung der
Kennzeichnungspflicht „überfällig“. Sie erfülle aber nur dann ihren Zwec…
wenn es keine Ausnahme etwa bei Demonstrationen gebe. Die lange Diskussion
um die Kontrollquittungen kritisierte Renner: „Rechte von Bürger:innen
mit Mehraufwand der Beamt:innen aufwiegen zu wollen, ist ein echt
schräges Rechtsstaatsverständnis.“ Nun bleibe abzuwarten, was aus dem
Gesetzentwurf im Parlament und Bundesrat werde.
Der Unions-Innenpolitiker Alexander Throm kritisierte dagegen, die Ampel
stelle die Polizeibeamten „unter Generalverdacht“ und das auf einem „noch
nie gekannten Niveau“. Auch bei den technischen Kompetenzen bleibe die
Ampel „weit hinter dem Notwendigen zurück“. So fehlten etwa automatische
Gesichtserkennungssysteme.
20 Dec 2023
## LINKS
[1] /Neues-Gesetz-fuer-die-Bundespolizei/!5930541
[2] /Neues-Gesetz-fuer-die-Bundespolizei/!5930541
[3] /Racial-Profiling-in-Hamburg/!5971367
[4] /Neues-Gesetz-fuer-die-Bundespolizei/!5930541
## AUTOREN
Konrad Litschko
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