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# taz.de -- Bundespolizeibeauftragter ernannt: Oberbeauftragter mit Befugnissen
> Der neue Polizeibeauftragte ist nur für das Bundeskriminalamt und die
> Bundespolizei zuständig. Dafür hat er weitreichende Eingriffsrechte.
Bild: Beamter der Bundespolizei im Einsatz
Mit der Wahl eines Polizeibeauftragten wird ein Versprechen aus dem
Ampel-Koalitionsvertrag umgesetzt. Bisher gab es diesen Posten auf
Bundesebene nicht. Gewählt wurde an diesem Donnerstag der
SPD-Bundestagsabgeordnete Uli Grötsch, der selbst Polizist war. Seine
Amtszeit beträgt fünf Jahre. Grötsch soll „strukturelle Mängel“
untersuchen, aber auch Einzelfälle aufklären. So steht es im
Polizeibeauftragten-Gesetz, das der Bundestag erst im Januar beschlossen
hat.
Grötsch ist allerdings nur für Beamt:innen der Bundespolizei und des
Bundeskriminalamts zuständig. Die meisten Polizeibeamt:innen in
Deutschland sind jedoch Beamt:innen der Bundesländer. Immerhin elf
Bundesländer haben bereits eigene Polizeibeauftragte. Der
Bundes-Polizeibeauftragte wird aber eine größere Bedeutung haben als seine
Kolleg:innen in den Ländern. So wird Grötsch als halbwegs bekannter
Bundespolitiker eine größere Sichtbarkeit haben. Außerdem hat er
weitgehendere Befugnisse als viele Landesbeauftragte.
So kann Grötsch einen Fall auch dann untersuchen, wenn parallel
strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Ermittlungen geführt werden. Bei
Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft allerdings ein Veto einlegen,
wenn sie glaubt, dass der Beauftragte ihre Ermittlungen stört. Wie gut das
Nebeneinander funktionieren wird, dürfte ein Thema für eine Evaluation
werden, die nach fünf Jahren stattfinden soll.
In den Ländern betrifft ein Großteil der Eingaben von Bürger:innen
schlechte Kommunikation und Unhöflichkeiten seitens der Beamt:innen. Hier
kann der Polizeibeauftragte vermitteln und erklären. Ein großer Teil der
Eingaben kommt zudem von Polizist:innen, die sich über schlechte Behandlung
durch Vorgesetzte beschweren.
## Die weiße Mittelschicht beschwert sich
Migrant:innen, die sich von der Polizei schikanös behandelt fühlen, wenden
sich nur sehr selten an Polizeibeauftragte. Der [1][Polizeiforscher
Hartmut Aden erklärte das in einem taz-Interview] damit, dass vor allem
„Angehörige der weißen Mittelschicht“ Beschwerden schreiben. Immerhin muss
Grötsch nicht auf persönliche Beschwerden warten, sondern kann Probleme
auch von sich aus untersuchen.
Im Bundestag war die Einrichtung des Polizeibeauftragten umstritten. Dafür
stimmten die Ampelkoalition und die Linke. Die CDU/CSU hielt das neue Amt
für überflüssig: 80 Prozent der Bevölkerung seien mit der Polizei
zufrieden, im Übrigen könne sich jeder an Gerichte wenden.
Gegen die Einrichtung waren auch die Gewerkschaft der Polizei und die
Deutsche Polizeigewerkschaft. Nur der Bund Deutscher Kriminalbeamter
begrüßte das neue Amt.
Ein Thema wird für Grötsch sicher das sogenannte Racial Profiling sein.
Eigentlich ist es verboten, Personen nur aufgrund ihrer Hautfarbe und
ähnlicher Merkmale zu kontrollieren. Betroffene haben aber oft den
Eindruck, dass sie aufgrund solcher Kriterien gezielt herausgepickt werden.
Die Polizei rechtfertigt das meist mit sogenannten Lagebildern.
Im Gesetzentwurf für die Novelle des Bundespolizeigesetzes, der an diesem
Donnerstag im Bundestag erstmals beraten wurde, ist dazu eine innovative
Idee vorgesehen: Kontrollierte sollen eine Bescheinigung verlangen können,
in der der Grund der Kontrolle genannt wird. Dies soll eine mögliche
gerichtliche Prüfung erleichtern. Relevant wird dies vor allem bei den
Kontrollen wegen unerlaubter Einreise. Bei rund 390.000 derartigen
Befragungen pro Jahr rechnet die Koalition damit, dass etwa jede:r Zehnte
eine Bescheinigung verlangt. Amnesty International fordert, Kontrollen ohne
begründeten Verdacht generell abzuschaffen.
14 Mar 2024
## LINKS
[1] /Forscher-Aden-ueber-Polizeibeauftragte/!5957503
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundespolizei
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
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