| # taz.de -- Kriminelle Vertrauenspersonen: Mehr Transparenz für Spitzeleinsatz | |
| > Die Bundesregierung will klare Regeln für den Einsatz von V-Leuten durch | |
| > die Polizei. Richterbund und Polizeigewerkschaft üben Kritik. | |
| Bild: Wird es für die Polizei schwieriger, mit Spitzeln zu arbeiten? Polizei-R… | |
| Freiburg taz | Die Bundesregierung hat an diesem Mittwoch einen | |
| Gesetzentwurf zur Regelung von V-Leuten bei der Strafverfolgung | |
| beschlossen. Erstmals soll der Einsatz von Spitzeln [1][in der | |
| Strafprozessordnung] geregelt werden. „Klare Regelungen für den Einsatz von | |
| Vertrauenspersonen sind möglich, ohne die Effektivität der Ermittlungen zu | |
| schmälern“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP), der [2][den | |
| Gesetzentwurf] vorgelegt hatte. | |
| V-Leute sind Privatpersonen – oft aus dem kriminellen Milieu –, die gegen | |
| Geld mit der Polizei zusammenarbeiten. Wichtigste Neuerungen des | |
| Gesetzentwurfs: Ein:e Ermittlungsrichter:in muss den Einsatz der | |
| V-Person vorab genehmigen. V-Leute dürfen keine Straftaten begehen, auch | |
| nicht zur Tarnung. Sie dürfen mit den Zielpersonen keine intimen | |
| Beziehungen eingehen. Sie sollen mit den Spitzel-Honoraren auch nicht ihren | |
| Lebensunterhalt bestreiten und maximal 10 Jahre mit der Polizei | |
| zusammenarbeiten. V-Leute dürfen nicht zu Taten anstiften. | |
| Der Deutsche Richterbund hatte Buschmanns Entwurf kritisiert. Er sei von | |
| Misstrauen geprägt. Zu viel Transparenz und Dokumentationspflichten könnte | |
| die Vertraulichkeit der V-Leute gefährden und zur Enttarnung führen. Ein | |
| Richtervorbehalt sei nicht erforderlich. Vielmehr genüge es, wenn wie | |
| bisher die Staatsanwaltschaft über den Einsatz von V-Leuten entscheidet. | |
| Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft warnte, der Gesetzentwurf erschwere | |
| die Arbeit. So sei es nicht sinnvoll, dass die Polizei Aussagen der V-Leute | |
| wörtlich protokollieren muss, die V-Leute könnten dabei auch | |
| Einsatztaktiken verraten; ausreichend sei ein Protokoll der wesentlichen | |
| Inhalte. | |
| ## Anwälte sind happy | |
| Dagegen begrüßt der Deutsche Anwaltverein den Gesetzentwurf. Erforderlich | |
| sei jedoch auch eine Dokumentation der Entlohnung der V-Leute, insbesondere | |
| bei Erfolgshonoraren, weil diese Anreiz für falsche Anschuldigungen sein | |
| können. | |
| Günter Krings, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU, kritisierte: „Es | |
| ist ignorant, wenn die Bundesregierung wieder einmal die Einwände aus der | |
| Praxis missachtet.“ Die Regierung habe einen Entwurf beschlossen, der | |
| Schwerkriminellen helfe und Ermittlungen behindere. | |
| Die Union kann aber auf Unterstützung der SPD-Fraktion hoffen. Der | |
| Gesetzentwurf sei nur der Ausgangspunkt, erklärte SPD-Innenpolitiker | |
| Sebastian Fiedler, kein Gesetzentwurf verlasse den Bundestag so, wie er | |
| hineingegangen ist. „Das Entdeckungsrisiko für V-Personen muss auch in | |
| Zukunft gering bleiben.“ | |
| 13 Mar 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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