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# taz.de -- Karlsruhe zu Coronageldern: Das Urteil und die Klima-Folgen
> Das oberste Gericht hat die Umwidmung von Coronageldern für Klimaprojekte
> verboten. Was das für die Klimapolitik der Ampel bedeutet.
Bild: Ausbau der Bahn: Nur was bereits bewilligt war, wird umgesetzt, Baustelle…
Es ist ein harter Schlag für die Klimapolitik der Bundesregierung: Nachdem
das [1][Bundesverfassungsgericht] untersagt hat, ursprüngliche
Kreditermächtigungen für Coronahilfen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den
Klima- und Transformationsfonds zu verschieben, ist ihr wichtigstes
klimapolitisches Instrument dramatisch unterfinanziert.
Durch das Urteil vom vergangenen Mittwoch brechen mehr als ein Viertel der
Mittel für einen klimagerechten Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft weg.
Die Bundesregierung stehe vor einem finanzpolitischen Desaster, sagte der
Vorsitzende der Noch-Linksfraktion im Bundestag, Dietmar Bartsch: „Der
Bundesfinanzminister steht da wie ein begossener Pudel.“
Ursprünglich wollte die Bundesregierung bis 2027 rund 212 Milliarden Euro
investieren, unter anderem in Energiewende-Projekte, den Ausbau der
Deutschen Bahn und Ladesäulen für E-Autos. Jetzt hat Bundesfinanzminister
Christian Lindner (FDP) eine Sperre für alle Projekte verhängt, die noch
nicht bewilligt wurden.
Bereits zugesagte Förderungen sollen aber gewährt werden, etwa für
Maßnahmen zur Gebäude-Energieeffizienz. Was genau Bestand haben wird, ist
noch nicht klar. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat angekündigt, dass der
Wirtschaftsplan für den Klimafonds „zügig“ überarbeitet wird. Da Lindner
Steuererhöhungen ausschließt, dürfte das Schließen der Milliardenlücke
schwierig werden.
## Wo soll das Geld jetzt herkommen?
Der Klimafonds ist als Sondervermögen des Bunds angelegt. Damit steht er
neben dem Bundeshaushalt. Die ursprünglich für die Bewältigung der
Coronakrise bewilligten Kredite wären deshalb nicht im Bundeshaushalt
erschienen. Die [2][Schuldenbremse] so zu umgehen, ist unzulässig,
urteilten die Verfassungsrichter:innen. Damit stehen dem Fonds nur
noch die bisherigen Rücklagen und künftigen Einnahmen aus dem CO2-Preis zur
Verfügung.
Die Bundesregierung hat bereits beschlossen, den [3][CO2-Preis zum 1.
Januar von 30 auf 40 Euro pro Tonne anzuheben], 2025 soll er auf 50 Euro
steigen. Das hat Folgen für Verbraucher:innen. Denn durch den höheren
CO2-Preis werden die Kosten für Sprit und fürs Heizen mit Fossilen steigen.
Den CO2-Preis stärker anzuheben, um den Klimafonds finanziell besser
auszustatten, würde die Kosten weiter hochtreiben.
Ursprünglich sollte aus dem Fonds ein Klimageld für alle Bürger:innen
finanziert werden, um die Belastungen durch den höheren CO2-Preis zu
dämpfen. Obwohl die Ampel-Parteien das in ihrem Koalitionsvertrag
vorgesehen haben, sieht die Bundesregierung – auch in den Plänen zum
Klimafonds – bislang nichts zur Finanzierung vor.
18 Nov 2023
## LINKS
[1] /Karlsruher-Urteil-zu-Klimafonds/!5969800
[2] /Oekonom-ueber-Bremens-Klimafonds/!5969839
[3] /Klimafonds-der-Bundesregierung/!5949473
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Klimaschutzziele
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Das Milliardenloch
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Haushalt
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Schwerpunkt Klimawandel
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