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# taz.de -- Debatte um die Haushaltskrise: Spielraum trotz Schuldenbremse
> Weg mit der Schuldenbremse? Das ist unrealistisch. Man sollte das
> Karlsruher Urteil zum Haushalt genau lesen: Zusatzkredite sind weiterhin
> möglich.
Bild: Das Verfassungsgericht gibt der Ampel Möglichkeiten: Vorsitzende Doris K…
Die Forderung, [1][die Schuldenbremse abzuschaffen oder umzugestalten],
bringt zur Lösung der aktuellen Haushaltskrise nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts überhaupt nichts und lenkt nur ab. Eine
Verfassungsänderung benötigt eine Zweidrittelmehrheit, die ist bis auf
Weiteres nicht zu sehen. Punkt. Entscheidend ist, dass die Ampel sich
darauf verständigt, die Möglichkeiten zu nutzen, die das Urteil dem
Bundestag belässt. Beschlüsse zur Anwendung der Notlagenklausel sind mit
einfacher Mehrheit des Bundestags möglich. Diese einfache Mehrheit hat die
Koalition, hier ist sie handlungsfähig.
Das Bundesverfassungsgericht [2][hat nämlich nicht verboten, mehrjährige
Konjunkturprogramme als Reaktion] auf unabsehbare Notlagen mit
Zusatzkrediten jenseits der Schuldenbremse zu finanzieren. Das Gericht hat
dafür aber „jährlich wiederholte Feststellungen der Notlagensituation“
gefordert. Das heißt: Die Schulden dürfen nicht einmalig 2021 verbucht
werden, wenn das Geld erst 2024, 2025 und 2026 ausgegeben wird.
Beim „Veranlassungszusammenhang“ zwischen Notlage und Geldausgeben hat das
Gericht dem Bundestag sogar einen „Beurteilungsspielraum“ gegeben, [3][und
die Karlsruher Richter:innen haben ihre eigene „Kontrolldichte“
zurückgenommen]. Allerdings muss die Begründung des Bundestags umso
präziser sein, je länger die Ausgaben zeitlich vom auslösenden Ereignis
entfernt sind. Nicht nur die Corona-Pandemie ist eine derart fortwirkende
Großkrise. Auch der Ukrainekrieg, der einen weitgehenden Umbau der
Energieversorgung erforderte, rechtfertigt juristisch die „jährlich
wiederholte“ Durchbrechung der Schuldenbremse.
Es dürfte Finanzminister Christian Lindner leicht fallen, solche jährlichen
Beschlüsse des Bundestags zu akzeptieren, wenn er sich daran erinnert, dass
die FDP den Ausgaben ja bereits zugestimmt hat. Nach dem Karlsruher Urteil
soll ja nicht mehr ausgegeben werden als geplant, die Ausgaben müssen nur
präziser begründet und korrekt verbucht werden. Das sollte doch machbar
sein.
19 Nov 2023
## LINKS
[1] /Karlsruher-Urteil-zum-Klimafonds/!5970923
[2] /Karlsruher-Urteil-zu-Klimafonds/!5969800
[3] https://www.sueddeutsche.de/meinung/schuldenbremse-bundesverfassungsgericht…
## AUTOREN
Christian Rath
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Schuldenbremse
Das Milliardenloch
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