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# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Schuldenbremse muss weg
> Der Plan der Ampel, Restgeld aus dem Coronatopf in die Klimapolitik
> umzuleiten, funktioniert nicht. Mittel für die Transformation müssen
> trotzdem her.
Bild: Karlsruhe, 15.11.: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtserkünde…
Futsch sind sie, die 60 Milliarden Euro. Das tut weh. Das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, dass der Bund zur Bekämpfung der Coronakrise
gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf, beschert der Ampel
ein riesiges Geldproblem. Aber auch die Chance, es besser zu machen. SPD,
Grüne und FDP hatten sich 2021, noch während der Regierungsbildung, auf
einen Trick verständigt, mit dem man zwei Wahlversprechen gleichzeitig
einlösen wollte.
Die Schuldenbremse sollte, dem [1][Herzenswunsch des künftigen
Finanzministers] gemäß, ab 2023 wieder gelten, also die im Grundgesetz
verankerte Vorgabe, dass der Staat nicht mehr Geld ausgibt, als er
einnimmt. Damit der grüne Wirtschaftsminister in spe aber trotzdem aus dem
Vollen schöpfen und in Klimaschutz investieren könne, sollten nicht
genutzte, aber bereits genehmigte Kredite aus der Zeit der akuten
Coronakrise in einem seit 2011 bestehenden Sonderfonds geparkt werden.
Der Wundertopf, bekannt unter dem Kürzel Ka-Te-Eff (Klima- und
Transformationsfonds) würde künftig für alles herhalten, was notwendig,
aber zu teuer für den regulären Haushalt schien – vom Klimageld bis zu
Subventionen für Chiphersteller. Eigentlich eine geniale Idee: Schulden
machen, ohne Schulden zu machen – ersonnen vom Urheber genialer Ideen,
einem gewissen Olaf Scholz.
Dumm nur, dass das [2][Bundesverfassungsgericht die Idee für
verfassungswidrig befand], was für den Juristen und Ex-Finanzminister
Scholz auch ein bisschen peinlich ist. Die Verfassungsrichter urteilten,
die Schuldenbremse sei grundsätzlich einzuhalten und könne nicht durch
Sondervermögen umgangen werden. Und sie verweisen darauf, dass die Bremse
nur im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen,
die sich der Kontrolle des Staates entziehen, aufgehoben werden darf.
## Jetzt braucht es Investitionen
Damit machen die Richter auf das eigentliche Problem aufmerksam: die
Schuldenbremse. Die hatte 2009 eine Große Koalition von Union und SPD im
Grundgesetz verankert. Der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck
erklärte, es sei absurd anzunehmen, die Schuldenbremse würde den Staat
knebeln. Er irrte. Denn der Staat müsste heute dringend Hunderte von
Milliarden investieren – in den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft, in die
marode Infrastruktur, in die Bildung.
Dank Schuldenbremse fehlt das Geld dazu. Der Klimawandel ist nun mal keine
Naturkatastrophe, die eine Ausnahme im Sinne des Grundgesetzes erlaubt.
[3][Bekämpft werden muss er dennoch], und zwar über Jahrzehnte hinweg. Die
Schuldenbremse muss reformiert werden oder weg. Bremse gerettet, Erde tot
ist keine Option.
15 Nov 2023
## LINKS
[1] /Christian-Lindners-Finanzpolitik/!5881434
[2] /Urteil-des-Bundesverfassungsgerichts/!5973169
[3] /Forscherin-ueber-Transformation/!5904272
## AUTOREN
Anna Lehmann
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