# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kein Geld für Klima statt Co… | |
> Die Klage der Unionsfraktion war erfolgreich – und zwingt die Ampel zu | |
> einer Ausgabensperre. Karlsruhe beanstandet die Klimarücklage von Ende | |
> 2021. | |
Bild: Karlsruhe hat entschieden: Nachtragshaushalt 2021 ist verfassungswidrig | |
KARLSRUHE dpa/rtr | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandet | |
den umstrittenen Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung von Ende 2021. | |
Danach durften 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten zur | |
Bewältigung der Coronakrise nicht umgewidmet und [1][in den Klimafonds] | |
verschoben werden. Die Ampel-Regierung verhängte für den Klimafonds KTF am | |
Mittwoch eine Ausgabensperre. Ein neuer Wirtschaftsplan werde nach dem | |
Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun ausgearbeitet, sagte | |
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nach der Urteilsverkündung des | |
Bundesverfassungsgerichts in Berlin. | |
Das Vorgehen der Ampel sei insbesondere wegen eines Verstoßes gegen die | |
Schuldenbremse für nichtig erklärt worden, sagte die Vize-Präsidentin des | |
Gerichts, Doris König. Mit dem Urteil vom Mittwoch hat die Klage der | |
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erfolg. | |
[2][Sie hatte gegen das entsprechende Haushaltsgesetz geklagt], weil aus | |
ihrer Sicht damit die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse umgangen | |
wurde. Zwar habe die Coronapandemie ausnahmsweise zur Aussetzung der | |
Schuldenbremse berechtigt, so die Kläger. | |
Aber [3][die nicht benötigten Gelder] dann in das Sondervermögen Energie- | |
und Klimafonds zu verschieben, sei nicht vom Grundgesetz gedeckt gewesen. | |
Außerdem sei der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 rückwirkend und damit | |
verspätet verabschiedet worden. Das entsprechende Haushaltsgesetz trat erst | |
im Februar 2022 in Kraft. | |
15 Nov 2023 | |
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