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# taz.de -- Entscheid des Bundesverfassungsgerichts: Klimaschutz kann weitergeh…
> Die Union ist mit einem Eilantrag gegen ein spektakuläres
> Haushaltsmanöver der Ampel gescheitert. Die Entscheidung in der
> Hauptsache steht noch aus.
Bild: Die Ampelkoalition kann 60 Milliarden in den Klimaschutz investieren
Freiburg taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen ein [1][spektakuläres Haushaltsmanöver der
Ampelkoalition] abgelehnt. 60 Milliarden Euro, die im vergangenen Februar
in den Klimafonds verschoben wurden, dürfen damit vorerst weiter für
Klimaschutzprogramme verwendet werden.
Die Kreditermächtigungen waren ursprünglich für die Bewältigung der Folgen
der Coronapandemie eingeplant, wurden dort aber nicht benötigt. Im zweiten
Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag deshalb im
Februar 2022, diese Kreditermächtigungen in den Klima- und
Transformationsfonds zu verlagern. Die tatsächlichen Klimaschutz-Ausgaben
sollen dann teilweise erst in den kommenden Jahren erfolgen.
Gegen dieses Manöver erhob die Unionsfraktion einen Antrag auf abstrakte
Normenkontrolle und zugleich auf eine einstweilige Anordnung. Die Union
kritisierte, dass die Ampel sich hier ein gewaltiges Finanzpolster für
künftige Jahre zugelegt habe und damit die Schuldenbremse, die formal ab
2023 wieder eingehalten werden soll, unterlaufe.
## Die Klage müsse umfassend geprüft werden, so das Gericht
In einem Eilbeschluss verzichtete der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts nun aber auf eine sofortige Intervention. Die
Klage der Unionsfraktion sei weder offensichtlich begründet noch
offensichtlich unbegründet, sondern müsse umfassend geprüft werden. Auf
insgesamt 75 Seiten legt der Senat dar, welche Aspekte für die endgültige
Entscheidung relevant sind.
Gegen eine Eilanordnung, die bis zur Entscheidung in der Hauptsache
gegolten hätte, spreche jedoch eine „Folgenabwägung“, erklärte das Geric…
So wären Programme zur Gebäudedämmung und die Zuschüsse für den Kauf von
Elektroautos ebenso gefährdet wie die Strategie zur Dekarbonisierung der
Industrie. Der Strompreis würde steigen und die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft wäre bedroht.
Die Unionsfraktion sah sich nach der Ablehnung ihres Eilantrags dennoch
eher ermutigt. Sie dankte dem Gericht, dass es „sehr kritische Fragen zur
Verfassungsmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 formuliert hat“.
8 Dec 2022
## LINKS
[1] /Christian-Lindners-Finanzpolitik/!5819115
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesverfassungsgericht
Schuldenbremse
Ampel-Koalition
Schwerpunkt Klimawandel
Geheimdienst
FDP
Finanzen
Christian Lindner
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