# taz.de -- Nachtragshaushalt wohl unbedenklich: Keine langfristige Lösung | |
> Sachverständige geben der Bundesregierung beim Nachtragshaushalt | |
> Schützenhilfe. Die Schuldenbremse dürfte dennoch zunehmend in der Kritik | |
> stehen. | |
Bild: Es geht zum Beispiel um den Ausbau der digitalen Infrastruktur | |
Im Kern hatten die Sachverständigen keine Bedenken gegen den | |
Nachtragshaushalt 2023, den der Bundestag nächste Woche beschließen will. | |
[1][Das ergab eine Anhörung des Haushaltsausschusses am Dienstag]. | |
Allerdings wurden auch neue verfassungsrechtliche Risiken identifiziert, | |
die die Ampel-Koalition im Moment noch – nachvollziehbar – ignoriert. | |
[2][Der Nachtragshaushalt sorgt vor allem dafür], dass Kosten für die | |
Energiepreisbremse im Haushaltsjahr 2023 verbucht werden und nicht 2022, | |
wie bisher von der Ampel-Koalition praktiziert. Dies ist die | |
Schlussfolgerung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Maßgeblich | |
für die Berechnung der Schuldenbremse ist der Zeitpunkt der Aufnahme der | |
Kredite und nicht die Einrichtung von langjährigen Kreditermächtigungen in | |
Sondervermögen. | |
Da nach dieser Umbuchung die Grenzen der Schuldenbremse auch im Jahr 2023 | |
nicht mehr eingehalten werden können, muss auch für 2023 noch eine Notlage | |
erklärt werden. Dies ist auch problemlos möglich, da der Energiepreisschock | |
eine offensichtliche Folge des russischen Kriegs gegen die Ukraine war. Für | |
solche Fälle ist die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse da. | |
Schwieriger ist die Frage, ob das Prinzip der jährlichen Verbuchung von | |
Krediten nun für alle Sondervermögen des Bundes gilt. Ein Teil der | |
Sachverständigen, einschließlich des Bundesrechnungshofs, forderte dies. | |
Mit guten Gründen. Die Schuldenbremse soll alle Kredite erfassen, nicht nur | |
die Kredite des Kernhaushalts. Sie soll nicht durch Buchungstricks umgangen | |
werden. | |
## Notlagenerklärung hilft nicht | |
Allerdings müssten dann weitere 18 Milliarden Euro als Schulden für 2023 | |
verbucht werden. Es geht hier zum Beispiel um Fonds für Kita-Ausbau und | |
digitale Infrastruktur – es geht also um Kosten, die nicht auf eine | |
überraschende Notlage zurückzuführen sind. Deshalb hilft die | |
Notlagenerklärung hier nicht weiter. Da das Jahr 2023 bekanntlich fast zu | |
Ende ist, können die Milliarden wohl auch nicht mehr an anderer Stelle | |
eingespart werden. | |
Deshalb ist es gut nachvollziehbar, dass die regierungsnahen | |
Sachverständigen das Problem jedenfalls für das Jahr 2023 einfach | |
ignorierten. Sie verschaffen der Bundesregierung so einen gewissen | |
Übergangszeitraum, den das Bundesverfassungsgericht in seinem | |
rücksichtslosen Urteil verweigerte. | |
Für das Haushaltsjahr 2024, über das ja parallel auch verhandelt wird, | |
steht die Frage dann aber erneut im Raum. Und es wird sich zeigen: Je | |
unerfüllbarer [3][die Einhaltung der Schuldenbremse] aufgrund der neuen | |
Buchungsregeln des Bundesverfassungsgerichts ist, umso lauter werden die | |
Stimmen für eine Reform des im internationalen Maßstab beispiellos strengen | |
Instruments sein. | |
6 Dec 2023 | |
## LINKS | |
[1] https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-zur-aussetzung-104.html | |
[2] /Haushaltsstreit-in-Berlin/!5974086 | |
[3] /Regierungserklaerung-von-Olaf-Scholz/!5976827 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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