| # taz.de -- Nachtragshaushalt wohl unbedenklich: Keine langfristige Lösung | |
| > Sachverständige geben der Bundesregierung beim Nachtragshaushalt | |
| > Schützenhilfe. Die Schuldenbremse dürfte dennoch zunehmend in der Kritik | |
| > stehen. | |
| Bild: Es geht zum Beispiel um den Ausbau der digitalen Infrastruktur | |
| Im Kern hatten die Sachverständigen keine Bedenken gegen den | |
| Nachtragshaushalt 2023, den der Bundestag nächste Woche beschließen will. | |
| [1][Das ergab eine Anhörung des Haushaltsausschusses am Dienstag]. | |
| Allerdings wurden auch neue verfassungsrechtliche Risiken identifiziert, | |
| die die Ampel-Koalition im Moment noch – nachvollziehbar – ignoriert. | |
| [2][Der Nachtragshaushalt sorgt vor allem dafür], dass Kosten für die | |
| Energiepreisbremse im Haushaltsjahr 2023 verbucht werden und nicht 2022, | |
| wie bisher von der Ampel-Koalition praktiziert. Dies ist die | |
| Schlussfolgerung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Maßgeblich | |
| für die Berechnung der Schuldenbremse ist der Zeitpunkt der Aufnahme der | |
| Kredite und nicht die Einrichtung von langjährigen Kreditermächtigungen in | |
| Sondervermögen. | |
| Da nach dieser Umbuchung die Grenzen der Schuldenbremse auch im Jahr 2023 | |
| nicht mehr eingehalten werden können, muss auch für 2023 noch eine Notlage | |
| erklärt werden. Dies ist auch problemlos möglich, da der Energiepreisschock | |
| eine offensichtliche Folge des russischen Kriegs gegen die Ukraine war. Für | |
| solche Fälle ist die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse da. | |
| Schwieriger ist die Frage, ob das Prinzip der jährlichen Verbuchung von | |
| Krediten nun für alle Sondervermögen des Bundes gilt. Ein Teil der | |
| Sachverständigen, einschließlich des Bundesrechnungshofs, forderte dies. | |
| Mit guten Gründen. Die Schuldenbremse soll alle Kredite erfassen, nicht nur | |
| die Kredite des Kernhaushalts. Sie soll nicht durch Buchungstricks umgangen | |
| werden. | |
| ## Notlagenerklärung hilft nicht | |
| Allerdings müssten dann weitere 18 Milliarden Euro als Schulden für 2023 | |
| verbucht werden. Es geht hier zum Beispiel um Fonds für Kita-Ausbau und | |
| digitale Infrastruktur – es geht also um Kosten, die nicht auf eine | |
| überraschende Notlage zurückzuführen sind. Deshalb hilft die | |
| Notlagenerklärung hier nicht weiter. Da das Jahr 2023 bekanntlich fast zu | |
| Ende ist, können die Milliarden wohl auch nicht mehr an anderer Stelle | |
| eingespart werden. | |
| Deshalb ist es gut nachvollziehbar, dass die regierungsnahen | |
| Sachverständigen das Problem jedenfalls für das Jahr 2023 einfach | |
| ignorierten. Sie verschaffen der Bundesregierung so einen gewissen | |
| Übergangszeitraum, den das Bundesverfassungsgericht in seinem | |
| rücksichtslosen Urteil verweigerte. | |
| Für das Haushaltsjahr 2024, über das ja parallel auch verhandelt wird, | |
| steht die Frage dann aber erneut im Raum. Und es wird sich zeigen: Je | |
| unerfüllbarer [3][die Einhaltung der Schuldenbremse] aufgrund der neuen | |
| Buchungsregeln des Bundesverfassungsgerichts ist, umso lauter werden die | |
| Stimmen für eine Reform des im internationalen Maßstab beispiellos strengen | |
| Instruments sein. | |
| 6 Dec 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-zur-aussetzung-104.html | |
| [2] /Haushaltsstreit-in-Berlin/!5974086 | |
| [3] /Regierungserklaerung-von-Olaf-Scholz/!5976827 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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