# taz.de -- Nach Karlsruher Urteil: Haushaltssperre für Ministerien | |
> Nach dem Urteil zum Klima- und Transformationsfonds wird der gesamte | |
> Haushalt geprüft. Der Finanzminister stoppt Ausgaben – aber nicht im | |
> Alleingang. | |
Bild: Finanzminister Lindner: erst mal alle Ausgaben stoppen | |
BERLIN reuters | Die Bundesregierung schätzt die Auswirkungen des Urteils | |
des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds offenbar ernster ein als | |
bisher angenommen. Das Bundesfinanzministerium weitete am Montag [1][die | |
für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verfügte Haushaltssperre] auf | |
nahezu den gesamten Bundeshaushalt aus. Dies geht aus einem Schreiben von | |
Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer hervor, das am Abend vorlag. | |
Aus dem Finanzministerium hieß es dazu am späten Abend auf Anfrage, | |
Verpflichtungsermächtigungen im laufenden Haushalt würden gestoppt, [2][um | |
Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden]. „Bestehende | |
Verbindlichkeiten werden weiter eingehalten, es dürfen nur keine neuen | |
eingegangen werden“, wurde betont. An anderer Stelle der Regierung wurde | |
ergänzend deutlich gemacht, dass es sich nicht um einen Alleingang von | |
Finanzminister Christian Lindner (FDP) handele: „Es ist abgesprochen und | |
sinnvoll.“ | |
In dem Schreiben Gatzers heißt es: „Um weitere Vorbelastungen für künftige | |
Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich daher, alle in den | |
Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 | |
ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit | |
sofortiger Wirkung zu sperren.“ Gatzer verweist auf Paragraf 41 der | |
Bundeshaushaltsordnung, der eine Haushaltssperre regelt. | |
Mit den genannten Einzelplänen sind die [3][Einzeletats aller Ministerien] | |
betroffen. Im Einzelplan 60 sind etwa der Klima- und Transformationsfonds | |
und der 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise | |
angesiedelt. Ausgenommen sind laut der Aufzählung Verfassungsorgane wie | |
Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht. | |
## Gesamter Haushaltsplan soll überprüft werden | |
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung am Mittwoch 60 | |
Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter | |
Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig war. Das Geld fehlt der | |
Regierung nun. Hinzu kommen weitere Klarstellungen des Gerichts zur | |
Schuldenbremse im Grundgesetz und zur Rechtmäßigkeit von Krediten, die auch | |
Folgen für den laufenden Haushalt 2023 und den geplanten Haushalt 2024 | |
haben könnten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch am Tag der | |
Urteilsverkündung eine Haushaltssperre nur für den Klimafonds verfügen | |
lassen. | |
Aufgrund des Urteils ergebe sich „für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit | |
der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage“, schreibt Gatzer. | |
Eine nach der Haushaltssperre von den Ministerien „begehrte Freigabe von | |
Verpflichtungsermächtigungen (…) in besonderen Einzelfällen kann ich | |
allenfalls im Falle eines schriftlich dargelegten sachlich und zeitlich | |
unabweisbaren Bedarfs in Aussicht stellen“. Es werde dabei „ein besonders | |
strenger Maßstab an den Nachweis eines solchen Bedarfs angelegt“. | |
21 Nov 2023 | |
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