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# taz.de -- Whistleblower-Schutz: Bundesrat verweigert Zustimmung
> Die Ampel-Koalition will Beschäftigte, die Missstände aufdecken, vor
> Repressalien schützen. Doch die Union blockiert das Gesetz jetzt im
> Bundesrat.
Bild: Das Bundesratsgebäude in Berlin: Besserer Schutz für Hinweisgebende wir…
Köln taz | Der Bundesrat blockiert einen besseren [1][Schutz für
Whistleblower.] Die Länderkammer verweigerte dem seit Langem geplanten
Gesetz an diesem Freitag die Zustimmung. Nun will die Ampel-Koalition das
Gesetz ohne die zustimmungspflichtigen Teile neu in den Bundestag
einbringen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz, das der Bundestag bereits Mitte Dezember
[2][beschlossen hat,] schützt Beschäftigte, die Straftaten und ähnliche
Missstände melden, vor Entlassung oder anderen Nachteilen. Die Meldung kann
bei einer unternehmensinternen Stelle erfolgen oder extern beim Bundesamt
für Justiz.
## Kritik an anonymen Hinweisen
„Das Gesetz belastet kleine und mittlere Betriebe übermäßig“, kritisierte
Bayerns Justizminister Georg Eisenrauch (CSU). „Gerade in wirtschaftlich
angespannten Zeiten sei „mehr Augenmaß“ erforderlich.
Sein Justizminister-Kollege Roman Poseck (CDU) aus dem schwarz-grün
regierten Hessen verweigerte ebenfalls die Zustimmung. Er kritisierte unter
anderem, dass auch anonyme Meldungen möglich sind und die Firmen sogar
einen anonymen Dialog-Kanal einrichten müssen. „Das ist zusätzlicher teurer
Aufwand“. Außerdem gebe es bei anonymen Meldungen auch
Missbrauchspotenzial: „Nicht jeder [3][Whistleblower] führt Gutes im
Schilde“, sagte Poseck im Bundesrat.
Bundes-Justizstaatssekretär Benjamin Strasser (FDP) verteidigte das Gesetz.
Die Möglichkeit anonymer Meldungen reduziere die Hemmschwelle für
Hinweisgeber. „In der Praxis gibt es das schon lange“, betonte der
FDP-Politiker. Er appellierte an die Union, auch die Chancen des Gesetzes
für die Wirtschaft zu sehen. „Wenn ein Missstand frühzeitig bekannt wird,
kann er abgestellt werden, bevor es zu teurer Haftung und großen
Reputationsschäden kommt“.
Doch am Ende verweigerten die von CDU und CSU mitregierten Länder
geschlossen die Zustimmung. Deshalb kam das Gesetz zunächst nicht zustande.
## Gesetzentwurf inhaltsgleich neu einbringen
Die Bundesregierung könnte nun den Vermittlungsausschuss anrufen, müsste
sich dort dann aber mit den CDU/CSU-regierten Ländern einigen und
vermutlich erhebliche Abstriche machen.
Deshalb zeichnet sich nun ein anderer Weg ab, den der grüne Rechtspolitiker
Till Steffen beschreibt: „In der Ampel haben wir besprochen, dass wir den
Gesetzentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form
erneut in den Bundestag einbringen werden, und zwar so schnell wie
möglich.“ Der SPD-Rechtspolitiker Sebastian Fiedler bestätigt die
Absprache.
In der Praxis geht es vermutlich nur um einen einzigen Passus, der in ein
separates zustimmungspflichtiges Gesetz ausgelagert werden müsste. Darin
wird für Landesbeamte, die einen Missstand melden, die
Verschwiegenheitspflicht aufgehoben. Alle anderen Regelungen könnte der
Bundestag unverändert erneut beschließen und bräuchte dann nicht mehr die
Zustimmung des Bundesrates. Man fragt sich, warum der federführende
Justizminister Marco Buschmann (FDP) diesen Weg [4][nicht gleich gegangen]
ist.
Denn Deutschland steht unter Zeitdruck. Die EU-Whistleblower-Richtlinie
hätte schon bis Dezember 2021 umgesetzt sein sollen. Nun werden weitere
Wochen und Monate verstreichen. Dass die Ampelkoalition über die
EU-Vorgaben hinausgehen will, hilft wenig, solange das Gesetz nicht
zustande kommt.
10 Feb 2023
## LINKS
[1] /Berliner-Polizei-Beauftragter/!5905743
[2] /Gesetzentwurf-im-Kabinett/!5867415
[3] /Whistleblowerin-Chelsea-Manning/!5895065
[4] /Schutz-von-Whistleblowerinnen/!5831329
## AUTOREN
Christian Rath
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