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# taz.de -- LGBTQI+-Rechte in Deutschland: Blutspende wird erleichtert
> Die sexuelle Orientierung und das Geschlecht sollen im neuen
> Transfusionsgesetz keine Rolle mehr spielen. Das fordert
> Gesundheitsminister Lauterbach.
Bild: Jeder soll künftig Blut spenden dürfen – abhängig vom persönlichen …
Berlin taz | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [1][will die
Diskriminierung von queeren Menschen bei der Blutspende beenden]. Am
Dienstag wurde ein Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz bekannt. Der
Antrag liegt der taz vor.
In dem Antrag heißt es: „Die sexuelle Orientierung und die
Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien
sein.“ Grundlage soll nun das „jeweilige individuelle Risikoverhalten der
spendewilligen Person“ sein, wozu etwa Alkoholabhängigkeit,
Auslandsaufenthalte in Malariagebieten, Tätowierungen zählen können.
„Es ist klar diskriminierend, dass Blutspendende nicht ausschließlich nach
ihrem konkreten Risikoverhalten beurteilt werden, sondern nach sexueller
Orientierung und Geschlecht. Die Änderung des Transfusionsgesetzes ist
somit absolut begrüßenswert“, sagt Rechtsanwältin Lea Beckmann von der
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) der taz.
Das Transfusionsgesetz erlaubt seit 2017 auch queeren Männern, Blut zu
spenden – allerdings nur, wenn das „sexuelle Risikoverhalten“ zwölf Mona…
zuvor beendet wurde. Queere Männer, die Blut spenden wollten, durften mit
nur einer Person innerhalb der letzten zwölf Monate Sex gehabt haben.
Zuletzt wurde diese Grenze [2][auf vier Monate herabgesetzt]. Für andere
Spender:innen galt diese Grenze nicht.
## „Unnötig wie stigmatisierend“
Sven Lehmann (Grüne), Queerbeauftragter der Bundesregierung, begrüßte die
geplante Änderung des Transfusionsgesetzes: „Dass bisher trans* Personen
ausdrücklich als eigene ‚Risikogruppe‘ erwähnt werden, ist so unnötig wie
stigmatisierend“, schreibt Lehmann auf Instagram.
Der taz sagte Lehmann: „Die Bundesärztekammer hatte lange genug Zeit, das
zu ändern, jetzt regeln wir als Ampelkoalition das gesetzlich.“ Mit der
geplanten Gesetzesänderung wird die Bundesärztekammer dazu verpflichtet,
ihre Richtlinien für Blutspender:innen innerhalb von vier Monaten
entsprechend anzupassen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte
berichtet, dass das Inkrafttreten der Gesetzesänderung für den 1. April
geplant ist.
Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes setzt die Ampelkoalition ein
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um sowie ein erstes Vorhaben aus dem
ressortübergreifenden [3][Aktionsplan „Queer Leben“], der die Rechte von
LGBTIQ+ stärken soll.
11 Jan 2023
## LINKS
[1] /Blutspende-und-Homosexualitaet/!5908229
[2] /Faktisches-Blutspendeverbot-fuer-Queers/!5783095
[3] /Aktionsplan-fuer-sexuelle-Vielfalt/!5896128
## AUTOREN
Nicole Opitz
## TAGS
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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Sexuelle Vielfalt
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Blutspende
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