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# taz.de -- Berlin wandelt sich: Was ist neu im neuen Jahr?
> Einiges ändert sich zum Jahresbeginn: Nahverkehr wird günstiger,
> kostenfreies Parken für Fahrräder, die Solarpflicht kommt. Mehr Mehrweg
> gibt es auch.
Bild: Da kommt was auf uns zu
Berlin taz | Diese Änderungen wurden schon im vergangenen Jahr – oder teils
noch davor – auf den Weg gebracht. Sie treten nun mit Jahresbeginn in
Berlin in Kraft.
## 9-Euro-Ticket
Das 9-Euro-Ticket kommt zurück, zumindest für
Sozialleistungsempfänger:innen. Statt monatlich 27,50 Euro wird der
Preis für das Berlin-Ticket-S auf 9 Euro gesenkt. Das Ticket gilt für die
Tarifbereiche A und B und kann von allen Menschen beantragt werden, die
Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Die Freude währt jedoch nur kurz. Beschlossen ist die Preissenkung nur bis
April. Einen Monat länger können alle übrigen Berliner:innen mit dem
29-Euro-Ticket im Stadtgebiet unterwegs sein.
Wie lange genau, hängt – nach jetzigem Stand – davon ab, wie schnell es dem
Bund gelingt, das 49-Euro-Ticket an den Start zu kriegen, der 5,5-mal
[1][teurere Ersatz des einstigen 9-Euro-Tickets, das bundesweit gültig
sein] wird. (epe)
## Teurer parken
Gaaanz langsam zieht der Senat die Schraube bei den Parkgebühren an. Ab 1.
Januar kostet das Abstellen eines Autos pro Stunde einen Euro mehr –
jedenfalls in den bislang 61 Zonen, in denen die sogenannte
Parkraumbewirtschaftung herrscht. Schon jetzt fallen die Gebühren in drei
Stufen an: je zentraler und stärker frequentiert der Bereich, desto teurer
das Parken.
Auf den billigen Plätzen steigt der Preis nun von 1 auf 2 Euro, auf den
anderen von 2 auf 3 bzw. 3 auf 4 Euro. Unklar ist immer noch, wann die
Vignette teurer wird, die AnwohnerInnen von den Stundengebühren ausnimmt.
Der geltende Koalitionsvertrag verspricht für sie einen Preissprung von
10,20 auf 120 Euro p. a. „bis spätestens 2023“ – was auch eine Einführu…
zum nächsten Jahresende bedeuten kann.
Für kurzzeitige Aufregung sorgte, dass die neue Gebührenverordnung explizit
Räder und Roller von den Parkgebühren ausnimmt, wenn sie am Fahrbahnrand
abgestellt werden. [2][Warum das nicht nur für schlanke Fahrräder, sondern
auch für fette (und laute und schmutzige) Motorräder gilt, bleibt ein
Geheimnis]. (clp)
## Mehrweg to go
Vom Erreichen des selbstgesteckten Ziels „Zero Waste“ ist Berlin bis auf
Weiteres Lichtjahre entfernt. Immerhin einen kleinen Fortschritt gibt es im
neuen Jahr, allerdings durch eine bundesweite Regelung: Das
Verpackungsgesetz schreibt GastronomInnen – ob Restaurants, Caterer oder
Lieferdienste – dann vor, [3][Mehrwegbehälter als Option für den
To-go-Einkauf] bzw. die Zustellung anzubieten.
Allerdings werden die KundInnen weiterhin nicht auf Plaste, Pappe und
Styropor verzichten müssen. Und eine Ausnahme schränkt den Wirkungsgrad der
Neuregelung drastisch ein: Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter Fläche
und maximal fünf Beschäftigten – das sind die allermeisten Imbisse der
Stadt – bleiben von der Mehrweg-Angebotspflicht ausgenommen.
Sie müssen lediglich von KundInnen mitgebrachte Behälter mit Essen oder
Getränken befüllen und haben darauf auch hinzuweisen. (clp)
## Solarpflicht
[4][Im Juni 2021 vom Abgeordnetenhaus beschlossen, ab 1. Januar 2023
gültig: das Solargesetz Berlin]. Eingeführt wird eine Pflicht zur
Installation von Photovoltaik-Anlagen für alle Neubauten, egal ob bei Wohn-
oder Gewerbehäusern. Die Pflicht greift auch bei wesentlichen Umbauten von
Dächern, also der Sanierung oder dem Ausbau. Ausnahmen gelten nur für
kleine Gebäude, deren Nutzfläche 50 Quadratmeter nicht übersteigt.
Die Bußgelder bei Verletzung dieser Pflicht reichen von 5.000 Euro beim
Einfamilienhaus bis zu 50.000 Euro bei Geschäftsgebäuden. Anders als
bislang dürfen bei neu installierten Anlagen bis zu einer Leistung von 10
Kilowatt künftig mehr als 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz
eingespeist werden. Zudem werden Anlagen bis 30 Kilowatt in Ein-oder
Zweifamilienhäusern und bis 15 Kilowatt je Wohnung in Mehrfamilienhäusern
von der Einkommensteuer befreit. (epe)
## „Saubere-Küchen-Gesetz“
Für alle Neugierigen, die schon immer mal wissen wollten, wie es mit der
Sauberkeit in der Küche ihres Lieblingsrestaurants bestellt ist, gibt es
gute Nachrichten: Ab Jahresbeginn tritt in Berlin das
„[5][Saubere-Küchen-Gesetz]“ in Kraft.
Wobei der Name etwas irreführend ist: Es handelt sich nicht um schärfere
Hygienebestimmungen in der Gastronomie, sondern um ein Transparenzsystem,
mit dem Kund:innen sehen können, wie gut Restaurants bei den
Hygienekontrollen des Ordnungsamts abgeschnitten haben.
Künftig sollen die Ergebnisse sowohl vor Ort als auch auf einer
Online-Plattform in Form von farbigen Balkendiagrammen veröffentlicht
werden. Ob die Küchen dadurch wirklich sauberer werden, ist fraglich, denn
das Gesetz bietet schmuddeligen Gastronom:innen ein riesiges
Schlupfloch: Fällt das Ergebnis zu schlecht aus, kann kostenpflichtig eine
Nachkontrolle angefordert werden. Diese findet dann zwar unangekündigt,
aber innerhalb von acht Wochen statt. (wah)
## Elektronischer Krankenschein
Bettruhe ist im Falle einer Grippe bekanntlich die beste Medizin. [6][Und
spätestens seit Corona hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass man sich
mit hochansteckenden Viruskrankheiten nicht unnötig durch die
Öffentlichkeit bewegen sollte].
Erfreulich ist es daher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab
dem nächste Jahr nicht mehr dazu verpflichtet sind, ihren Krankenschein bei
ihren Arbeitgeber:innen einzureichen. Grund ist die Umstellung auf ein
elektronisches Verfahren, das für Arztpraxen und Krankenkassen bereits seit
dem Jahr 2022 gilt.
Die Arbeitgeberin muss dann den Krankenschein selbst bei den Krankenkassen
anfordern – ohne Zutun der Arbeitnehmerin. Die Regelung gilt aber vorerst
nur für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte müssen mit dem
Papierschein vorliebnehmen.
Unverändert bleibt auch der Gang zum Arzt: In den meisten Fällen nach drei
Tagen erforderlich, besonders misstrauische Ausbeuter:innen können
schon nach dem ersten Krankheitstag einen Attest verlangen, wenn dies im
Arbeitsvertrag geregelt ist.
Unklar ist auch, inwiefern sich Unternehmen schon auf das elektronische
System eingestellt haben – im Zweifelsfall ist es erst mal wohl einfacher,
sich zusätzlich einen Papierschein ausstellen zu lassen, um ihn später
nachzureichen. (wah)
2 Jan 2023
## LINKS
[1] /Das-49-Euro-Ticket-kommt/!5889162
[2] /Fahrraeder-auf-Parkplaetzen/!5895524
[3] /Bremen-wird-Mehrweg-Stadt/!5851937
[4] /Forderung-der-Laenderenergieminister/!5877611
[5] /Bewertungssystem-fuer-Gastronomie/!5792910
[6] /Nach-der-Pandemie/!5901610
## AUTOREN
Erik Peter
Claudius Prößer
Jonas Wahmkow
## TAGS
Verkehrswende
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