Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Mehr Geld für alleinstehende Geflüchtete: Ein Flüchtlingsheim is…
> Bremen darf das Zusammenleben in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht als
> Lebensgemeinschaft werten. So hatte der Senat Leistungskürzungen
> begründet.
Bild: Eine WG sieht anders aus: Küchenzeile in einer Gemeinschaftsunterkunft
Bremen taz | „Mehr Geld für Geflüchtete“ heißt es in einer Pressemitteil…
des rot-rot-grünen Bremer Senats vom zweiten Februar. Faktisch bekommen
Geflüchtete in Bremen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, aber nun
eben das, was ihnen schon lange zugestanden hätte.
Konkret geht es um Alleinstehende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben.
Nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes 2019 bekamen diese
teilweise weniger Geld. Das lag daran, dass mit der Gesetzesänderung die
Bedarfssätze zwar angehoben wurden, zugleich aber eine neue Bedarfsstufe
eingeführt wurde. Sie galt für Geflüchtete, die in keiner eigenen Wohnung
leben.
Anstelle des Regelbedarfssatzes eins erhielten sie den Regelbedarfssatz
zwei – also zehn Prozent weniger Geld. Alleinstehende in
Gemeinschaftsunterkünften wurden damit finanziell mit Personen in
Lebensgemeinschaften gleichgestellt – also mit Gruppen, die gemeinsam
wirtschaften und sich Produkte für den alltäglichen Gebrauch teilen.
[1][Das hat das Bundesverfassungsgericht im November für unrechtmäßig
erklärt].
Bereits 2021 hatte das Landessozialgericht Hessen entschieden, dass die
Leistungskürzungen für Alleinstehende in Sammelunterkünften nicht nur
verfassungs- sondern auch europarechtswidrig sind. [2][Zuvor schon hatte
das Sozialgericht Düsseldorf Verfassungsbeschwerde erhoben]. Eine Ablehnung
der Bedarfszuordnung auf Landesebene lag also im Bereich des Möglichen.
## Flüchtlingsrat spricht von Realiltätsferne
In Bremen beschreibt der [3][Flüchtlingsrat] in einer Stellungnahme zum
bundesweiten Verfahren im Februar 2022 detailreich die Haltlosigkeit der
Bedarfskürzungen. Die Einordnung sei realitätsfern; die Bremer
Sammelunterkünfte seien in keiner Weise auf die Gründung von Haushalts-
oder Lebensgemeinschaften ausgerichtet.
Vielmehr erschwere die Infrastruktur ein vertrauensvolles Zusammenleben.
Der Rat verweist zudem darauf, dass die Betroffenen nicht über die
Leistungskürzungen aufgeklärt worden seien. Eine Anfechtung sei damit
bewusst erschwert worden.
Dass in Einzelfällen eine Auszahlung des Regelbedarfssatzes eins vor dem
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes möglich war, zeigt ein Verfahren
gegen die Bremer Stadtgemeinde von Juli 2020. Dort wurde auf Ausführungen
des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, in denen es
heißt: „Auch dem Senat erscheint nicht nachvollziehbar, warum Fremde,
ähnlich wie Paare gemeinsam wirtschaften sollten.“
Von den Änderungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind
nach Angaben des [4][Bremer Senats] 900 Personen betroffen. Bei 300 Fällen
stehe die Umstellung auf die Regelbedarfsstufe eins noch aus. Da die
Änderungen vom Amt für Soziale Dienste manuell vorgenommen werden müssen,
bitte man um Geduld.
4 Feb 2023
## LINKS
[1] /Karlsruhe-zu-Sozialleistungen/!5893894
[2] /Situation-von-Gefluechteten-in-Heimen/!5762194
[3] /Unterbringung-von-Gefluechteten/!5903854
[4] https://landesportal.bremen.de/senat
## AUTOREN
Ann-Christin Dieker
## TAGS
Asylrecht
Asylsuchende
Unterbringung von Geflüchteten
Unterkunft
Geflüchtete
Sozialleistungen
Nancy Faeser
Verkehrswende
Schwerpunkt Flucht
Schwerpunkt Flucht
## ARTIKEL ZUM THEMA
Unterbringung von Geflüchteten: Faeser lädt zu Gipfel ein
Die Zahl der Geflüchteten steigt, ihre Unterbringung ist eine
Herausforderung. Innenministerin Faeser plant deshalb einen
Flüchtlingsgipfel.
Berlin wandelt sich: Was ist neu im neuen Jahr?
Einiges ändert sich zum Jahresbeginn: Nahverkehr wird günstiger,
kostenfreies Parken für Fahrräder, die Solarpflicht kommt. Mehr Mehrweg
gibt es auch.
Karlsruhe zu Sozialleistungen: Mehr Geld für Flüchtlinge in Heimen
Das Bundesverfassungsgericht kippt Leistungssenkungen für Menschen in
Sammelunterkünften. Sie wirschafteten nicht „aus einem Topf“, so die
Begründung.
Situation von Geflüchteten in Heimen: Unter dem Existenzminimum
Alleinstehende Geflüchtete werden teils Eheleuten gleichgesetzt – und
Leistungen gekürzt. Das Düsseldorfer Sozialgericht hält das für falsch.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.