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# taz.de -- Vorstellung des Infektionsschutzgesetzes: Winterfest mit Maske
> Gesundheitsminister Lauterbach zeigt sich zufrieden mit dem Entwurf des
> Infektionsschutzgesetzes. Dieser sieht mehr Verantwortung für die Länder
> vor.
Bild: Günstig und effektiv: FFP2-Masken, bald wieder mehr im Einsatz
Berlin taz | Nach wochenlangen Gesprächen, von denen wenig nach außen
drang, haben Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister
Marco Buschmann (FDP) einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz
vorgestellt. Das aktuelle Gesetz wird Ende September auslaufen. Die neuen
Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Die Gespräche
seien intensiv und diskret gewesen, sie hätten sich an ihren Zeitplan
gehalten „und sich nicht von Aktionismus treiben lassen“, so Buschmann.
Stattdessen habe man sich auf die Empfehlungen [1][von Sachverständigen]
verlassen.
Dem neuen Infektionsschutzgesetz liegt die Annahme eines Anstiegs der
Coronainfektionszahlen im Herbst zugrunde. Die [2][Länder haben zuvor
bereits vom Bund mehr Eingriffsmöglichkeiten] bei einem höheren
Infektionsgeschehen gefordert. Diesem Wunsch kommen Lauterbach und
Buschmann nun nach. [3][Bundesweit werden eher wenige Regeln festgelegt],
die meisten liegen im Ermessen der Länder. Vorgestellt wurden Maßnahmen in
einem Stufensystem, die als „Winterreifen“ und „Schneeketten“ bezeichnet
wurden. Letztere würden nur bei extrem kritischer Pandemielage greifen.
Besonders im Fokus ist durch die neuen Regelungen für den Herbst erneut die
Maske. Diese sei, so Buschmann, „das Instrument mit der besten
Kosten-Nutzen-Bilanz.“
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske soll
deutschlandweit in Flugzeug und Fernverkehr gelten. Wie schon jetzt können
die Länder darüber hinaus eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
anordnen. Eine Masken- und Testpflicht soll es weiterhin in Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen geben sowie für Beschäftigte im Pflegebereich.
Ausgenommen davon sollen dann frisch geimpfte und genesene Personen sowie
Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen
Dienstleister*innen behandelt, betreut oder gepflegt werden sein.
## Impfanreiz Restaurant-Besuch?
Die Länder sollen außerdem darüber entscheiden, ob sie in öffentlich
zugänglichen Innenräumen, etwa Supermärkten, wieder Masken vorschreiben.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sollen bei Kultur- und
Sportveranstaltungen und in Restaurants tagesaktuell getestete, frisch
geimpfte und frisch genesene Menschen sein. Die Impfung darf dann höchstens
drei Monate her sein. Lauterbach erhofft sich, so einen Anreiz für die auf
die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe zu schaffen, die
voraussichtlich im September zugelassen werden sollen. Buschmann rechnet
auch damit, dass viele Clubs oder Restaurants auf diese Weise wieder ihr
Hausrecht nutzen und eine 3G-Regelung einführen. Die Durchführbarkeit einer
Maskenkontrolle bei Restaurants oder auch anderen Kulturbetrieben blieb
unklar.
Am längsten hätten sie in ihren Gesprächen über die Maskenpflicht an
Schulen diskutiert, teilte Buschmann mit. Das Infektionsschutzgesetz für
den Herbst soll vorsehen, dass die Länder Schnelltests in Schulen, Kitas
und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerber*innen
vorschreiben können. Eine Maskenpflicht in der Schule soll es nur geben,
wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre. Dann gelte diese
für Kinder ab dem fünften Schuljahr. Nicht zu ihrem Konzept für den Herbst
gehören Lockdowns oder [4][Schulschließungen], betonte Buschmann. Das
Zurückfahren von Einschränkungen im Alltag für die Bürger*innen war der
FDP ein großes Anliegen. Lauterbach hatte sich zuvor für strengere
Maßnahmen ausgesprochen. Ebenfalls nicht zurückkommen werden die
[5][kostenlosen Schnelltests] für alle.
Sollten entgegen der Erwartungen das Infektionsgeschehen dazu führen, dass
kritische Infrastrukturen zusammenbrechen, bekommen die Länder die
Möglichkeit die „Schneeketten“-Regeln anzuwenden. Dann könnte es auch
wieder eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und Personen-Obergrenzen
im öffentlichen Raum geben, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden.
Kritik an dem Entwurf der Bundesregierung gibt es bereits aus
Baden-Württemberg. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) äußerte sich
gegenüber der Deutschen Presseagentur, dass er sich die Möglichkeit
gewünscht hätte, bei verschärfter Infektionslage im Extremfall sogenannte
2G- oder 3G-Beschränkungen oder Kontaktbeschränkungen im privaten und
öffentlichen Raum einzuführen. Dementgegengesetzt nennen die
stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Maria Klein-Schmeink
und Konstantin von Notz, die Reform des Infektionsschutzgesetzes eine „gute
und faktenbasierte Vorbereitung für den kommenden Herbst und Winter.“
Ausschlaggebend für die Beurteilung der Pandemielage wird nach Buschmann
und Lauterbach nicht mehr nur noch die Coronainzidenz sein. Diese wird von
Expert*innen als zu niedrig aufgrund von nicht gemeldeten oder erkannten
Coronainfektionen eingeschätzt. Stattdessen wolle man zukünftig stärker auf
[6][flächendeckende Abwasseranalysen] setzen. Lauterbach rechnet insgesamt
für den Herbst mit einer deutlich besseren Datenlage, die er auch in seinem
7-Punkte-Plan für den Herbst schon seit Längerem angekündigt hatte.
3 Aug 2022
## LINKS
[1] /Gutachten-der-Sachverstaendigenkommission/!5863115
[2] /Gesundheitsministerkonferenz-zu-Corona/!5863008
[3] /Nachrichten-zur-Coronakrise/!5872305
[4] /Nachrichten-in-der-Coronapandemie/!5865199
[5] /Nachrichten-in-der-Coronapandemie/!5862836
[6] /Coronavirus-Monitoring/!5865241
## AUTOREN
Linda Gerner
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