| # taz.de -- Neuer Medienstaatsvertrag: Bitte nicht diskriminieren! | |
| > Der Medienstaatsvertrag reguliert erstmals klassischen Rundfunk und | |
| > digitale Medien in einem. Was Sie über das neue Gesetz wissen müssen. | |
| Bild: Amazon Echo muss künftig seinen Nutzer:innen ein breiteres Angebot machen | |
| Der Medienstaatsvertrag regelt künftig die Rechte und Pflichten aller | |
| Sender*innen und Sender in Deutschland. Egal ob klassischer Rundfunk, | |
| Plattformen oder User Generated Content. Am Mittwoch hat mit | |
| Mecklenburg-Vorpommern das letzte Landesparlament den Vertrag ratifiziert, | |
| das Gesetz kann damit in Kraft treten. Wir beantworten die wichtigsten | |
| Fragen. | |
| ## Ich habe nur einen Fernseher, ein Radio und ein Handy. Geht mich das | |
| überhaupt etwas an? | |
| Ja! Zuschauer*innen sind Verbraucher*innen. Die Gesetzgebung will | |
| sicherstellen, dass wir frei entscheiden können, was wir gucken und hören. | |
| Bei den alten analogen Endgeräten standen alle Sender gleichberechtigt | |
| nebeneinander. Da lief, nehmen wir das Radio, Bayern 3, neben Antenne | |
| Bayern, neben Deutschlandfunk Kultur. Bei digitalen Endgeräten ist das | |
| anders. Wer etwa ein Smart-TV benutzt, sieht meist eine Oberfläche, die vom | |
| Hersteller oder von der Anbieterin des Anschlusses kuratiert ist. Diese | |
| Anbieter haben bestimmte Interessen, wollen etwa eigene Inhalte oder den | |
| ihrer Kooperationspartnern prominent platzieren. Besonders groß ist das | |
| Problem bei Smartspeakern, also zum Beispiel Amazons Alexa, die in der | |
| Regel selbst auswählen, worauf sie zugreifen. Der Medienstaatsvertrag | |
| schreibt nun vor, dass „gleichartige Angebote oder Inhalte“ von Geräten | |
| [1][nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen]. Sortiert werden darf | |
| nach sachlichen Gründen, etwa Alphabet, Genres oder Nutzungsreichweite. | |
| ## Ich produziere Inhalte für Youtube, Instagram, Twitch oder andere | |
| soziale Netzwerke. Was ändert sich für mich? | |
| Erstmalig reguliert der Medienstaatsvertrag explizit auch Bewegtbilder im | |
| Netz. Alle Streamer*innen und Content Creators, die im Schnitt 20.000 | |
| Nutzer*innen gleichzeitig erreichen – egal ob linear oder on demand –, | |
| müssen künftig Lizenzen beantragen. Unsicher ist, was „gleichzeitig“ mein… | |
| Wer eine Sendelizenz benötigt oder sich unsicher ist, kann sich an die | |
| jeweilige [2][Landesmedienanstalt] wenden. Eine Zulassung beantragen kann | |
| nur, wer „unbeschränkt geschäftsfähig ist“, also das 18. Lebensjahr | |
| vollendet hat. | |
| ## Mein Start-up bietet eine Suchmaschine oder eine Content-Plattform an. | |
| Worauf muss ich achten? | |
| Wessen Angebot zu den Intermediären gehört, also Plattformen oder | |
| Suchmaschinen, die Content sammeln, sortieren und darstellen, muss | |
| offenlegen, wonach diese Inhalte sortiert werden. Das bedeutet nicht, dass | |
| Firmen ihre komplette Software veröffentlichen müssen. Aber sie müssen die | |
| Kriterien mitteilen, „die über den Zugang eines Inhalts zu einem | |
| Medienintermediär und über den Verbleib entscheiden“. Damit soll vor allem | |
| sichergestellt werden, dass journalistisch-redaktionelle Inhalte durch die | |
| Plattform nicht schlechter behandelt werden als andere. | |
| ## Ich nutze barrierefreie Medien. Bietet der Medienstaatsvertrag | |
| Verbesserungen für mich? | |
| Barrierefreiheit bei Medien meint zum Beispiel Untertitel, Audiodeskription | |
| oder live Gebärdenübersetzung. Der neue Medienstaatsvertrag mahnt an, | |
| solche barrierefreien Angebote häufiger anzubieten. Der Rundfunk, das heißt | |
| die ARD-Sender, das ZDF, das Deutschlandradio und die Privatsender, müssen | |
| laut Vertragstext §7 „über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im | |
| Rahmen der technischen und ihrer finanziellen Möglichkeiten barrierefreie | |
| Angebote aufnehmen und den Umfang solcher Angebote stetig und schrittweise | |
| ausweiten“. Das ist dringlicher formuliert als im alten | |
| Rundfunkstaatsvertrag, aber es enthält nach wie vor weder eine klare | |
| Verpflichtung noch eine konkrete Definition. Die Rundfunkkommission der | |
| Länder hat aber bereits angekündigt, hier nachzuarbeiten. Einen Entwurf mit | |
| einer Definition von Barrierefreiheit und mit Regeln für Barrierefreiheit | |
| bei entscheidenden Verlautbarungen hat die zuständige rheinland-pfälzische | |
| Staatsministerin Heike Raab für 2021 angekündigt. Anbieter*innen von | |
| sogenannten Telemedien, also etwa kommerziellen Internetdiensten, werden | |
| ebenfalls verpflichtet, „im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen | |
| Möglichkeiten“ barrierefreien Zugang zu ermöglichen. | |
| ## Und was ändert sich bei den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Medien? | |
| Für die Mediatheken gilt weiter: Die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen | |
| dürfen nicht „[3][presseähnlich“] sein. Sie dürfen nicht hauptsächlich … | |
| Text bestehen, weil sie sonst den Presseverlagen unfair Konkurrenz machen | |
| würden. Ausnahmen sind Transkripte von Sendungen und Texte im Dienst der | |
| Barrierefreiheit. Sendungen, die keine Eigenproduktionen sind, müssen | |
| weiterhin nach einer Frist aus den Mediatheken verschwinden: Filme und | |
| Serien nach 30 Tagen, Sportereignisse nach 7 Tagen. | |
| 29 Oct 2020 | |
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| [3] /Streit-um-Presseaehnlichkeit/!5510799 | |
| ## AUTOREN | |
| Peter Weissenburger | |
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