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# taz.de -- Medienstaatsvertrag beschlossen: Eine Herausforderung
> Der neue Medienstaatsvertrag sieht vor, dass Google, Facebook und Co. die
> Gewichtung ihrer Inhalte ab September 2020 transparenter machen.
Bild: Unter die Regelungen des Vertrags sollen übrigens sogar Geräte wie der …
Berlin taz | Nach jahrelangem Flickwerk am 1991 beschlossenen
Rundfunkstaatsvertrag haben sich die Ministerpräsident*innen der
Bundesländer am Donnerstag erwartungsgemäß auf den Text eines
Medienstaatsvertrages geeinigt. Dieser soll spätestens im September 2020 in
Kraft treten. Vorher müssen noch alle Länderparlamente zustimmen. Außerdem
wird auf europäischer Ebene geprüft, ob der Vertrag den Vorgaben der
Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste entspricht.
Von den nach zwei Entwurfsverfahren mit öffentlicher Beteiligung in [1][den
Text integrierten Neuregelungen] ziehen jene zu Internetdienstleistungen
die größte Aufmerksamkeit auf sich. Ist doch die in den vergangenen 30
Jahren völlig veränderte Angebots- und Konsumseite des Medienbetriebs
Hauptgrund für den Vertragsentwurf. Betroffen sind Videostreamingdienste
genauso wie sogenannte Medienintermediäre – darunter werden Dienste
verstanden, die durch Auswahl, Zusammenführung und Präsentation
Aufmerksamkeit für eigene oder fremde Inhalte erzeugen.
Die Dienste werden hier zwar nicht namentlich aufgeführt, die
entsprechenden Passagen zielen aber ganz offensichtlich auf [2][Google als
marktbeherrschende Suchmaschine] und auf die großen sozialen Netzwerke.
## Mehr Transparenz
Die Intermediäre sollen die Verfahren, nach denen sie Angebote sortieren
und empfehlen transparent für Nutzer*innen, wie Anbieter*innen darstellen.
Eine Offenlegung der Tiefe der Algorithmen beinhaltet das noch nicht. Es
heißt im Vertragstext, dass die entsprechenden Informationen über „zentrale
Kriterien“ in „verständlicher Sprache“ vorzuhalten seien.
Außerdem verlangt der Vertrag, dass die Intermediäre Änderungen an der
Methodik nachvollziehbar mitzuteilen haben. Ab wann eine Veränderung
beispielsweise an den Algorithmen von Facebook aber „zentrale“ Kriterien
berührt und welche das überhaupt sind, ist in diesem Grundlagendokument
nicht definiert.
Unter die Regelungen des Vertrages für Intermediäre sollen übrigens sogar
Smart-Home-Geräte, wie beispielsweise [3][der Alexa-Lautsprecher von
Amazon] fallen. Die Praxis der Überprüfung, die den Landesmedienanstalten
als Aufsichtsbehörden obliegt, wird in jedem Fall eine spannende
Herausforderung sein.
Ein weitere wichtiger Punkt, den die Verbände der Presseverlage in einer
ersten Erklärung besonders begrüßten, ist ein Diskriminierungsverbot in der
Präsentation von Medienangeboten. So dürften die Gewichtung und Darstellung
von Beiträgen nicht „unbillig“ behindert werden oder „ohne sachlich
gerechtfertigten Grund“ Unterschiede zwischen den Angeboten gemacht werden.
Auch hier ist die künftige Operationalisierung des Regelwerks der
entscheidende Punkt.
## Diskriminierung bleibt wohl unbemerkt
Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot können laut Entwurf des
Medienstaatsvertrages nur von den betroffenen Anbietern selber angezeigt
werden. Ohne Einsicht in die Algorithmen der Intermediäre ist schwer
vorstellbar, dass die Diskriminierung eines Angebots gegenüber anderen
nachweisbar oder überhaupt zu bemerken wäre.
Relativ leicht wäre der Nachweis immerhin bei einem Ausschluss von
Verlagsangeboten aus den Google-Suchergebnissen wegen eines
Leistungsschutzrechtes. Damit drohte die Suchmaschine wiederholt, sollten
Verlage auf einer Vergütung für die Aggregation ihrer Newsangebote
bestehen. Allerdings müssten in einem solchen Fall wohl Gerichte klären, ob
dieses Lieblingsprojekt der deutschen Verlagsverbände, nicht einen
„sachlich gerechtfertigten Grund“ für ihre Diskriminierung durch einen
Intermediär darstellen.
Wie in den bisherigen Entwürfen sind die administrativen Hürden für
kleinere Internet-Angebote von gestreamten Games etwa oder Youtubern den
Realitäten moderner Mediennutzung angepasst. Mussten diese nach bisherigen
Regelungen bereits bei regelmäßig mehr als 500 gleichzeitigen
Zuschauer*innen theoretisch eine vollwertige Rundfunklizenz beantragen,
sparen sie die hohen Kosten dafür nun erst einmal. Ab 20.000
Zuschauer*innen soll die Regel in Zukunft greifen und selbst dann wird es
noch hinreichend Ausnahmegründe geben.
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), lobte den
Vertragsentwurf nach seiner Verabschiedung als einen „Meilenstein“, genauso
wie der ARD-Vorsitzende und BR-Intendant Ulrich Wilhelm. Branchenverbände
traditioneller Medienangebote begrüßten den Entwurf ebenfalls.
6 Dec 2019
## LINKS
[1] /Neuer-Medienstaatsvertrag/!5605948
[2] /Google-Gruender-treten-ab/!5643774
[3] /Neue-Jobs-bei-Amazon/!5610937
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
Digitale Medien
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Rundfunk
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