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# taz.de -- Streits zwischen Rundfunk und Presse: Wie Medien sich k.o.-regulier…
> Die Medienbranche reguliert sich gerne selbst. Oder besser: behauptet es.
> Von einst groß angekündigten Schiedsgerichten sieht und hört man nichts.
Bild: Wer ist hier eigentlich Schiedsrichter*in?
Die deutsche Amtssprache kennt schöne Begriffsmonster. Die „regulierte
Ko-Regulierung“ ist so eins. Eigentlich meint das etwas ganz Praktisches.
Unternehmen, Verbände, Institutionen & Co. sollen bei einem Streit nicht
immer gleich ins Gericht rennen und dort den juristischen Lauf der Dinge
zivilrechtlich verstopfen. Sondern es soll gemeinsam vereinbarte
Spielregeln geben, mit denen sich eine Branche selbst reguliert. Bei den
Medien ist die Selbstaufsicht der deutschen Filmwirtschaft so ein Beispiel.
Der [1][Deutsche Presserat], der über die Einhaltung des Pressekodex wacht,
gehört auch dazu.
Jetzt haben die lieben Kolleginnen und Kollegen von der Medienkolumne
[2][“Altpapier“] (Disclaimer: das Altpapier erscheint auf der
MDR-Medienplattform Medien360G, für die ich auch arbeite) darin erinnert,
dass der liebe Kollege Daniel Bouhs (u.a. „Zapp“) daran erinnert hat, dass
im Dauerstreit „Was dürfen die öffentlich-rechtlichen im Internet“ auch m…
so was vorgesehen war.
Gerade hat nämlich die der ARD nicht durchgehend holde FAZ gegrummelt, dass
der Hessische Rundfunk mit seinem Nachrichtenangebot im Netz – nebst App
und allem Pipapo – voll fies über die Stränge schlage.
## Das Schlichtgericht gibt es schlicht nicht
Diese Platte hat schon ziemlich lange niemand mehr aufgelegt, weil sich die
ARD und die Zeitungsverlage vor ein paar Jahren das kleine Gießener
Ehrenwort gegeben und sich auf eine [3][friedliche digitale Koexistenz
geeinigt hatten]. Na gut, das natürlich nicht. Aber sie wollten eigentlich
von unsinnigen Prozessen über Jahrzehnte alte tagesschau.de-Seiten absehen
und eine gemeinsame Schlichtungsstelle schaffen. Die sollte in solchen
Streitfällen erstmal vermitteln, bevor die Gerichte bemüht werden. Aber
bislang haben sie’s schlicht nicht geschafft, diese Stelle überhaupt mal
einzurichten.
Womit wir beim zweiten ko-regulierten Rohrkrepierer wären. Vielleicht mögen
FAZ und HR ja das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) in Leipzig anrufen.
Dort gibt es rund zwei Dutzend namhafte Medienjurist*innen und andere
Menschen mit Sachverstand als Schiedsrichter*innen und eine ausgefeilte
Schiedsgerichtsordnung. Das DMS ist sogar noch älter als die
ARD-Verlags-Verabredung und hatte bislang eher wenig zu tun. Genauer gesagt
nix. Niente. Nada. Nothing.
Dabei lächeln die Schiedsrichter*innen auf der [4][Website] alle sehr
einladend. Aber es gab keinen einzigen Fall in den fünf Jahren seiner
Existenz. Und wir lernen, sagt die Mitbewohnerin, dass es vielleicht auch
an den Monsterbegriffen liegt. Denn „durch regulierte Selbstregulierung
wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Grundrechtsträger“, heißt
es im Gesetz. „Was immer das nun bedeute“, meint die Mitbewohnerin.
„Vielleicht auch nur, dass angesichts nicht vorhandener Probleme die beste
Ko-Regulierung K.O. geht.“
23 Jul 2021
## LINKS
[1] /Sprecher-des-Presserats-zum-Journalismus/!5585490
[2] https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-2234.html#sprung2
[3] /Streit-um-Presseaehnlichkeit/!5510799
[4] https://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/dms/
## AUTOREN
Steffen Grimberg
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