| # taz.de -- Tod im Polizeigewahrsam: Lagebedingtes Systemversagen | |
| > Aristeidis L. erstickt an Händen und Füßen gefesselt, während ihn vier | |
| > Einsatzkräfte auf dem Bauch fixieren. Kein Einzelfall. | |
| Bild: An dieser Bäckerei am Tempelhofer Damm wurde Aristeidis L. festgenommen | |
| Berlin taz | Nicht mehr als drei Sätze war der Polizei der Tod von | |
| Aristeidis L. wert: „Der am 27. Dezember 2018 während eines | |
| Polizeieinsatzes bewusstlos gewordene Mann ist heute in einem Krankenhaus | |
| verstorben“, heißt es in der kurzen Polizeimeldung vom 12.1.2019. Dies | |
| hätten Ärzte aus dem behandelnden Klinikum in Neukölln mitgeteilt. Die | |
| Ermittlungen zum genauen Geschehen würden vom Landeskriminalamt geführt und | |
| dauerten an. | |
| Das letzte, was L. als freier Mensch von Berlin gesehen hat, war die | |
| Filiale einer Bäckerei-Kette in Tempelhof. Der 36-jährige Grieche | |
| kollabierte in Polizeigewahrsam, als mehrere Einsatzkräfte ihn in eine | |
| Zelle der Gefangenensammelstelle Süd bringen wollten. Nach Berlin war L. | |
| gekommen, um Silvester zu feiern. Den Jahreswechsel erlebt er nicht mehr | |
| bei Bewusstsein. | |
| Sein Tod bleibt eine Randnotiz ohne großen medialen Widerhall. Zwar greift | |
| die Deutsche Presseagentur die Meldung auf, aber wie die Ermittlungen | |
| enden, wird niemals berichtet – weder von der Polizei noch von Medien. | |
| Jetzt, knapp eineinhalb Jahre später, deuten Recherchen der taz darauf hin, | |
| dass die Beamt:innen womöglich grobe Fehler machten – der Verdacht der | |
| fahrlässigen Tötung steht im Raum, auch wenn das zugehörige Verfahren | |
| längst eingestellt ist. Das legen eine Rekonstruktion der Hergänge und die | |
| Einschätzung des renommierten Kriminologen Thomas Feltes nahe, der selbst | |
| Rektor einer Polizeischule war und schon länger systematisches | |
| Fehlverhalten der Polizei kritisiert. | |
| Der Fall von L. zeigt zudem einmal mehr Schwächen bei der Strafverfolgung | |
| von Polizist:innen: Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren | |
| wegen fahrlässiger Tötung gegen die beteiligten Beamt:innen nach nur zwei | |
| Monaten im März 2019 ein. Einwände und Beschwerden der Hinterbliebenen | |
| wurden abgewiesen. Wie so häufig, wenn Polizist:innen tatverdächtig sind, | |
| kam auch in diesem Verfahren nur wenig heraus, als Beamt:innen gegen ihre | |
| Kolleg:innen ermittelten. Den Einsatzkräften sei strafrechtlich nichts | |
| anzulasten, heißt es von der Staatsanwaltschaft – obwohl nicht einmal alle | |
| Beteiligten des Vorfalls vernommen wurden. | |
| Die Hinterbliebenen von L. wollen sich nicht damit abfinden, dass ihr Sohn | |
| und Bruder bei seinem Berlinbesuch unter ungeklärten Umständen starb. Bis | |
| heute wollen sie herausfinden, wie das genau geschah. Die Mutter sagt: „Die | |
| Sache ist in einer Schublade gelandet. Es ist absolut nichts passiert und | |
| keiner zeigt sich verantwortlich.“ Der Bruder des Opfers trat im Verfahren | |
| als Nebenkläger auf. Alle Einwände, die er über seine Berliner | |
| Rechtsanwältin Vasiliki Siochou einbrachte, scheiterten jedoch auf | |
| juristischem Wege. | |
| Doch was lässt sich rekonstruieren aus dem, was bekannt ist über den Tod | |
| von Aristeidis L.? Dass der Polizeieinsatz kein leichter war, ist | |
| unstrittig. Das verrät bereits der Anhang der [1][unscheinbaren | |
| Polizeimeldung], in der das Ereignis aus Polizeisicht geschildert wird. | |
| Darin heißt es etwas ungenau: Am Nachmittag des 27. Dezember 2018 hätten | |
| Einsatzkräfte einen äußerst aggressiven und randalierenden Mann fesseln | |
| müssen und dabei Pfefferspray eingesetzt. Drei bis vier Beamte hätten den | |
| 36-Jährigen mit freiem Oberkörper in der Bäckerei angetroffen und große | |
| Mühe gehabt, den um sich tretenden und schlagenden Mann in einen | |
| Gefangenentransporter zu bringen. Während der Fahrt hätte der Mann mehrfach | |
| seinen Kopf gegen die Scheibe des Polizeifahrzeuges geschlagen. | |
| Im Polizeigewahrsam sei er den Polizist:innen nach dem Öffnen der Tür dann | |
| entgegengesprungen. Die hätten Pfefferspray eingesetzt, um weitere Angriffe | |
| zu vermeiden. Mehrere Dienstkräfte hätten den weiter um sich tretenden Mann | |
| in den Gewahrsam tragen wollen. Dabei sei er dann kollabiert. In der | |
| Polizeimeldung heißt es wörtlich: „Nach Aussagen der Beteiligten verlor der | |
| Festgenommene plötzlich das Bewusstsein, sodass ein Arzt aus dem Gewahrsam | |
| hinzueilen musste, um den Mann bis zum Eintreffen eines alarmierten | |
| Notarztes zu reanimieren. Der 36-Jährige kam zur weiteren | |
| intensivmedizinischen Behandlung in ein Krankenhaus.“ | |
| Nicht in der Polizeimeldung steht das, was die Hinterbliebenen dank | |
| Nebenklage und Akteneinsicht erfahren: L. war unbewaffnet und sah sich neun | |
| Polizeibeamt:innen und mindestens vier weiteren Wachpolizisten in der | |
| Gefangenensammelstelle gegenüber. Vor der Bäckerei legten sie ihm zunächst | |
| Handschellen an, später im Polizeigewahrsam verpassen ihm die Einsatzkräfte | |
| zusätzlichen noch Fußfesseln. | |
| Zum Zeitpunkt seines Kollaps war L. also an Händen und Füßen gefesselt. | |
| Vier Einsatzkräften drückten ihn zudem in einem Fahrstuhl in Bauchlage auf | |
| den Boden – bis er erstickte. Eine Fixierung auf dem Bauch kann zum | |
| lagebedingten Erstickungstod führen, wenn sie zu lange dauert. | |
| Polizeibeamt:innen lernen das in der Ausbildung und dürfen entsprechend | |
| niemanden zu lange in Bauchlage fixieren. Genau das könnte hier aber | |
| passiert sein. | |
| Hinzukommt, dass ein Polizeibeamter kurz zuvor dem Verstorbenen | |
| Pfefferspray ins Gesicht gesprüht hatte. Der Reizstoff kann insbesondere | |
| bei Menschen mit [2][Vorerkrankungen, in psychischen Ausnahmesituationen] | |
| oder unter Drogeneinfluss tödlich sein. Darüber gibt es [3][seit Jahren | |
| Berichte] und [4][wissenschaftliche Gutachten]. Weil Pfefferspray eben | |
| keine harmlose Zwangsmaßnahme ist, darf etwa die Bundeswehr bei einem | |
| Auslandseinsatz im Kriegsgebiet kein Pfefferspray einsetzen. Reizstoffe wie | |
| diese sind nach den Genfer Protokollen international als Kampfmittel | |
| geächtet. In Deutschland setzt die Polizei es dennoch häufig und oftmals | |
| unvorsichtig ein. | |
| Und noch mehr weist auf Fehlverhalten der beteiligten Einsatzkräfte hin: L. | |
| habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden, wie die Anwältin | |
| Siochou seines klagenden Bruders sagt: „Er war psychisch vorbelastet und in | |
| einem manischen Zustand. Obendrein hatte er Drogen konsumiert.“ Cannabis, | |
| Kokain und Opiate wurden in L.s Blut gefunden. Er befand sich also genau in | |
| dem Zustand, in dem Pfefferspray tödlich sein kann. | |
| Dank ihrer Akteneinsicht weiß Siochou auch, dass es während des Einsatzes | |
| zahlreiche Hinweise auf eine psychische Erkrankung L.s gab. Er hatte sich | |
| bis auf seine Hose ausgezogen, randalierte und schimpfte. Eine | |
| Mitarbeiterin der Bäckerei hatte daraufhin die Polizei gerufen und Anzeige | |
| wegen Hausfriedensbruch erstattet. Als die Beamt:innen den Laden betraten, | |
| saß L. halbnackt auf einer Bank. Nach ihrem Eintreffen zogen zwei Beamte | |
| ihn an seinen Armen aus dem Laden. Danach eskaliert die Situation auf dem | |
| Bürgersteig vor der Bäckerei. | |
| L. beginnt – immer noch oben ohne und barfuß – sich zu wehren. Während der | |
| folgenden Zwangsmaßnahmen schlägt und tritt er um sich, ohne Beamte zu | |
| verletzen. Die Polizisten bringen ihn zu Boden und haben Schwierigkeiten, | |
| ihn dort zu halten. L. ist 1 Meter 90 groß und wiegt über 100 Kilo. Mit | |
| Verstärkung – kurz darauf sind vier Streifenwagen, ein | |
| Gefangenentransporter und insgesamt neun Polizist:innen vor Ort – gelingt | |
| es den Einsatzkräften, dem sich windenden L. Handschellen anzulegen und ihn | |
| in die Zelle des Transporters zu sperren. Während L. am Boden auf dem Bauch | |
| fixiert ist, schlägt er seinen Kopf gegen den Bürgersteig. Auch im | |
| Gefangentransporter schlägt er seinen Kopf mehrfach heftig gegen die | |
| Plexiglasscheibe. | |
| Mehrere am Einsatz beteiligte Beamt:innen erkennen laut Anwältin Siochou, | |
| dass er sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindet. Eine hätte zu | |
| Protokoll gegeben, dass „[der Tatverdächtige] in der Zelle [des Fahrzeugs] | |
| wie von Sinnen laut schrie, uns mit einem irren Blick fixierte und seinen | |
| Kopf mehrfach heftig gegen die Scheibe schlug“. Ein anderer hätte gesagt: | |
| „Der Tatverdächtige stand sichtlich unter Drogen- und/oder | |
| Alkoholeinfluss“, so die Anwältin. | |
| Doch anstatt auf Deeskalation zu setzen oder einen psychiatrischen | |
| Notdienst hinzuzuziehen, setzt sich die physische Auseinandersetzung in der | |
| Gefangenensammelstelle am Tempelhofer Damm 12 nahtlos fort: Alle neun | |
| Beamt:innen vom Einsatzort begleiten die Überführung. Zusätzlich warten in | |
| der geschlossenen Schleuse der kurz Gesa genannten Gefangenensammelstelle | |
| vier Wachpolizisten auf L.. | |
| Es folgt eine hektische und unübersichtliche Situation. Zwei oder drei | |
| Wachpolizisten öffnen die Zellentür des Fahrzeugs. L., in Handschellen, | |
| beginnt erneut sich zu wehren und versucht wohl, die Einsatzkräfte | |
| umzustoßen. Als die Polizist:innen ihn daraufhin zu Boden bringen, fällt er | |
| auf einen Wachpolizisten, der sich dabei das Fußgelenk verstaucht. Erst | |
| jetzt, als ein Polizist verletzt ist, rufen die Einsatzkräfte den in jeder | |
| Gesa anwesenden Polizeiarzt hinzu – allerdings nur, um den Kollegen zu | |
| verarzten. | |
| Im Wirrwarr dieser Situation setzt ein Polizeibeamter das Pfefferspray | |
| gegen L. ein. Und offenbar nicht wenig: Auch mehrere Einsatzkräfte bekommen | |
| etwas ab und beginnen zu husten. L. zeigt sich von dem Spray zunächst | |
| unbeeindruckt. Die Einsatzkräfte legen ihm neben Handschellen auch | |
| Fußfesseln an. Damit L. nicht spuckt, zieht ihm ein Beamter noch einen | |
| Spuckschutz über – eine einfache OP-Maske. | |
| Hier wäre möglicherweise die zweite Chance gewesen, zu deeskalieren: | |
| Gefesselt an Füßen und Händen, kann sich L. nur noch am Boden winden. | |
| Anstatt jedoch die Situation zu beruhigen und den psychiatrischen Notdienst | |
| zu alarmieren, tragen vier bis fünf Einsatzkräfte ihn ins Gebäude. Weil L. | |
| sich dabei weiter windet, wollen sie ihn nicht die Treppen hochtragen, | |
| sondern ihn im Fahrstuhl transportieren. Während der Fahrstuhlfahrt | |
| schließlich kollabiert L. – gewaltsam fixiert durch drei Wachpolizisten der | |
| Gesa und einen Polizeibeamten. Sie schleifen ihn bäuchlings an den Händen | |
| in den engen Aufzug und halten ihn dort am Boden. Während der Fahrt lässt | |
| sein Widerstand schließlich nach. Am Ende fällt den Einsatzkräften auch | |
| auf, warum: Sein Gesicht ist blau angelaufen, L. ist während der | |
| Zwangsmaßnahmen kollabiert und atmet nicht mehr. | |
| Nach Schilderung von Anwältin Siochou ergeben die Aussagen der | |
| Einsatzkräfte ein widersprüchliches Bild, was die Lage von L. bei der | |
| Fahrstuhlfahrt angeht: Während mehrere Polizisten beschreiben, dass sie ihn | |
| bäuchlings an den Armen in den Fahrstuhl zogen, behauptet ein mitfahrender | |
| Wachpolizist, sie hätten ihn in stabiler Seitenlage fixiert. Der zweite | |
| Gesa-Mitarbeiter im Fahrstuhl sagte lediglich, dass sie ihn festhielten, | |
| nicht jedoch, wie sie ihn fixierten. | |
| Die Aussage des dritten Wachpolizisten im Fahrstuhl fehlt dagegen komplett | |
| und wurde im Zuge der Ermittlungen offenbar nicht einmal eingeholt – obwohl | |
| ausgerechnet dieser L. im Bereich des Oberkörpers fixiert haben soll. Der | |
| mitfahrende Polizeibeamte, der die Beine fixierte, sagte, er habe während | |
| der Fahrt keinen freien Blick auf L. gehabt. | |
| Fest steht: L. befand sich gefesselt an Füßen und Händen am Boden des | |
| Fahrstuhls, während vier Männer auf ihn einwirkten. Höchstwahrscheinlich | |
| lag er dabei in Bauchlage. Darüber hinaus liegt der Verdacht nahe, dass | |
| diese Fixierung sich lange hinzog: Der mitfahrende Polizeibeamte hat | |
| ausgesagt, dass sich der Fahrstuhl während der Fahrt zunächst im falschen | |
| Stockwerk geöffnet habe, weil einer der Wachpolizisten versehentlich | |
| mehrere Knöpfe gedrückt hätte. | |
| Nachdem die Einsatzkräfte feststellten, dass L. kollabiert war, versuchten | |
| sie sofort, ihn zu reanimieren. Ein Polizist alarmierte den Polizeiarzt, | |
| der sich noch immer bei dem leicht verletzten Kollegen befand. Doch es ist | |
| zu spät: Die Ärzte konnten zwar seinen Kreislauf stabilisieren, aber zu | |
| Bewusstsein kam L. nie wieder. Von einem Rettungswagen wird er mit | |
| Prellungen, zahlreichen Schürf- und Platzwunden und blauem Auge ins | |
| Krankenhaus Neukölln gebracht. Auf der Intensivstation wird er in ein | |
| künstliches Koma versetzt, die Diagnose lautet ein paar Tage später: | |
| Hirntod. | |
| Im Alter von 36 Jahren verstirbt L. 16 Tage später in Neukölln im | |
| Krankenhaus, nachdem seine nach Berlin gereiste Familie die | |
| lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen ließ. Die offizielle Todesursache | |
| lautet: lagebedingter Erstickungstod durch mechanische Fixierung. Als Grund | |
| dafür ergibt die Obduktion: Sauerstoffmangel im Gehirn, der vermutlich in | |
| Summe aus einer starken Stressreaktion im Erregungszustand sowie | |
| Drogenkonsum und der Fixierung in Bauchlage resultierte. | |
| Anwältin Siochou hält es für unfassbar, dass die Staatsanwaltschaft | |
| angesichts dieser aus den Akten rekonstruierbaren Ereignisse kein | |
| Fehlverhalten der Einsatzkräfte erkennen konnte und die Ermittlungen | |
| einstellte: „Er war unbewaffnet, an Händen und Beinen gefesselt und sah | |
| sich einer Überzahl geschulter Polizisten gegenüber“, sagt Siochou. „Die | |
| Staatsanwaltschaft hat in dem Fall unzureichend ermittelt. Entgegen nach | |
| Aktenlage offensichtlichem Fehlverhalten der Polizisten sind diese nicht | |
| erneut vernommen worden.“ | |
| Zu einer sorgfältigen Aufklärung der Kausalität zwischen dem Verhalten der | |
| Polizisten und dem Tod von L. sei es nicht gekommen. Dem Bruder von L. | |
| blieb nur noch ein in solchen Fällen zumeist wenig aussichtsreiches | |
| Klageerzwingungsverfahren. Erwartungsgemäß blieb auch das erfolglos: „Unser | |
| Antrag auf ein Klageerzwingungsverfahren wurde abgewiesen. Alle | |
| Rechtsmittel wurden ausgeschöpft. Ungeheuerlich, dass solch ein | |
| Missverhalten der Polizei unberührt bleibt von Konsequenzen“, sagt Siochou. | |
| Der Fall treibt sie und die Familie von L. angesichts der vielen offenen | |
| Fragen allerdings weiter um: Wie genau fixierten die Beamten L. im | |
| Fahrstuhl? Wie lange stiegen sie ihm in den Rücken? Hätte die Polizei nicht | |
| erkennen müssen, dass L. sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand | |
| und auf Drogen war? Wonach, wenn nicht nach einer psychischen Erkrankung, | |
| sieht ein fast nackter Mann im Winter aus, wenn er in einer Bäckerei | |
| randaliert und sich gegen eine Übermacht von Polizisten wehrt? Wenn er | |
| trotz Handschellen mit dem Kopf gegen Bürgersteig und Glasscheiben schlägt? | |
| Hätten die Polizist:innen nicht die Situation deeskalieren und einen | |
| psychiatrischen Notdienst alarmieren können? Und warum wurde bei einem | |
| gefesselten Mann, der sich offenkundig im Ausnahmezustand befand, auch noch | |
| Pfefferspray eingesetzt? Diese Fragen haben sich offenbar weder die | |
| Staatsanwaltschaft noch die ermittelnden Beamt:innen gestellt. | |
| Für den Kriminologen und Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes hat die | |
| mangelnde Aufarbeitung in Fällen wie dem von L. strukturelle Ursachen. Er | |
| beschäftigt sich schon lange mit Problemen der Polizei im Umgang mit | |
| psychisch Kranken sowie mit dem unverhältnismäßigen Einsatz von | |
| Pfefferspray. | |
| Als die taz ihm von L.s Todesumständen berichtet, wird Feltes hellhörig: | |
| „Die Risiken und Nebenwirkungen von Pfefferspray bei Menschen, die unter | |
| Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten stehen, sind sehr hoch“, | |
| sagt er, „ich muss niemanden, der an den Händen gefesselt ist, noch | |
| zusätzlich mit Pfefferspray eindecken – zumal der Betroffene sich bereits | |
| auf der Polizeiwache im Bereich des Gewahrsams befunden hat.“ Immer wieder | |
| käme es wegen der Fahrlässigkeit von Polizist:innen im Umgang mit | |
| Pfefferspray zu Todesfällen. „Der Fall ist geradezu typisch“, sagt Feltes, | |
| „in drei von vier Todesfällen durch Polizeigewalt sind die Opfer psychisch | |
| krank. In vielen Fällen hätte der Tod verhindert werden können.“ | |
| Feltes war 10 Jahre lang Rektor einer Polizeihochschule. Er sagt, die | |
| Gefährlichkeit von Pfefferspray in gewissen Situationen sei ebenso wie der | |
| sogenannte lagebedingte Erstickungstod in der Polizei seit 25 Jahren | |
| bekannt. „Man darf niemanden länger als ein paar Sekunden auf dem Bauch | |
| fixieren und ihm dann möglicherweise noch von hinten ins Kreuz steigen. | |
| Sonst erstickt der Fixierte – erst recht, wenn er sich in einem psychischen | |
| Ausnahmezustand befindet und hyperventiliert. So kann es zu ebendiesem | |
| lagebedingten Erstickungstod kommen.“ | |
| Feltes ist der Überzeugung, dass spätestens bei Ankunft im Polizeigewahrsam | |
| ein Arzt hätte anwesend sein müssen: „Der Ausnahmezustand des Betroffenen | |
| war offenkundig, und in solchen Fällen ist eine ärztliche Untersuchung | |
| vorgeschrieben.“ | |
| In der Summe fällt Feltes ein hartes Urteil: „Die Polizeibeamten sind für | |
| solche Situationen geschult und müssen wissen, dass sie niemanden länger | |
| als einige Sekunden auf dem Bauch liegend fixieren dürfen. Sie haben in | |
| diesem konkreten Fall offensichtlich die erforderliche Sorgfalt außer Acht | |
| gelassen – daher besteht zumindest der Verdacht einer fahrlässigen Tötung.�… | |
| Die Staatsanwaltschaft hätte den Fall vor Gericht bringen müssen, sagt | |
| Feltes: „Der Vorfall hätte in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung | |
| aufgearbeitet werden müssen, in der sich dann auch die Polizeibeamten | |
| angemessen hätten verteidigen können.“ | |
| Dass das Verfahren eingestellt wurde, überrascht ihn allerdings nicht: „Das | |
| ist bei der Mehrzahl der Strafverfahren gegen Polizisten die Regel. Laut | |
| der [5][Untersuchung des Kollegen Tobias Singelnstein] kommen nur 2 Prozent | |
| der Strafverfahren gegen Polizisten vor Gericht, auch weil diese nicht oder | |
| nur alibi-mäßig gegen Kollegen ermitteln.“ Die Staatsanwaltschaft ist für | |
| Ermittlungen aber auf die Polizei angewiesen. Deswegen sagt Feltes: „Für | |
| Fälle wie diesen braucht es unabhängige Instanzen mit eigenen | |
| Ermittlungsbefugnissen.“ | |
| Weil der Fall nicht anständig untersucht und vor Gericht verhandelt wurde, | |
| bleibt bis auf Weiteres unklar, ob L. das Vorgehen der Polizist:innen ohne | |
| Pfefferspray-Einsatz oder Fixierung auf dem Bauch womöglicherweise überlebt | |
| hätte. Auf 14 detaillierte schriftliche Fragen der taz an die Polizei zu | |
| dem Fall verweist diese nur auf die Staatsanwaltschaft. | |
| Oberstaatsanwalt Martin Steltner betont bei denselben Fragen in einem | |
| Telefongespräch vor allem die Dynamik des Einsatzgeschehens. Er sagt | |
| außerdem: „Eine psychische Erkrankung haben die Beamten nicht erkannt“, | |
| ebenso wenig Drogeneinfluss. Hinweise darauf hätten sich erst im Nachhinein | |
| ergeben. Dabei haben die Polizisten explizit von Autoaggressionen, vom | |
| „irren Blick“ und dem wirren Zustand von L. berichtet. Einer hat sogar zu | |
| Protokoll gegeben, dass der „Tatverdächtige sichtlich unter Drogen- | |
| und/oder Alkoholeinfluss“ gestanden hätte. | |
| Auf Fragen nach den Hinweisen, dass die Fixierung und Fesselung | |
| möglicherweise nicht vorschriftsmäßig abgelaufen sei, geht Steltner nicht | |
| näher ein. Er sagt nur: „Das war ein sehr tragischer Verlauf, keine Frage, | |
| aber die Beamten haben sich durch die Anwendung der Zwangsmaßnahmen nicht | |
| strafbar gemacht.“ Außerdem solle man doch einmal die Perspektive der | |
| Polizei einnehmen: „Auch für die Beamten war die Situation extrem | |
| belastend“, sagt Steltner, „stellen Sie sich vor, Sie haben mit einem | |
| Randalierer zu tun und wenden das Gelernte an, und plötzlich kollabiert der | |
| Mann und verstirbt.“ | |
| Die Einsatzkräfte hätten zudem direkt ärztliche Hilfe gerufen und L. sei | |
| sofort in die Klinik gebracht worden. Sein Resümee: „Wir haben das | |
| Geschehen umfassend aufgeklärt.“ Weitere Fragen zu Details, etwa wie lange | |
| L. fixiert war und warum ein maßgeblich Beteiligter im Fahrstuhl im Rahmen | |
| der Ermittlungen überhaupt nicht vernommen wurde, beantwortet er nicht. | |
| Potenztielles Fehlverhalten mit der dynamischen Einsatzsituation zu | |
| entschuldigen, ist für den Kriminologen Feltes ein „Totschlagargument“: �… | |
| gibt bei Festnahmen nur dynamische Einsatzgeschehen, alle polizeilichen | |
| Maßnahmen mit psychisch Gestörten sind per se ‚dynamisch‘. Genau deswegen | |
| werden Polizisten für diese Maßnahmen ja geschult“, sagt er. | |
| Wie hätte die Polizei stattdessen vorgehen müssen? Feltes sagt, die | |
| Polizist:innen hätten spätestens direkt bei Ankunft im Gewahrsam den in | |
| Bereitschaft befindlichen Arzt oder auch den Notarzt rufen müssen: „Richtig | |
| wäre es gewesen, zehn Schritte zurück zu treten, einen Kreis zu bilden und | |
| abzuwarten, bis die Person sich beruhigt und ein Arzt anwesend ist. Der | |
| Mann hätte mit Fußfesseln und Handschellen ohnehin nicht aus dem Gewahrsam | |
| fliehen können.“ | |
| Feltes sieht Parallelen zum Fall vom [6][Neptunbrunnen nahe dem | |
| Alexanderplatz]. Dort hatte 2013 ein Polizeibeamter den psychisch | |
| erkrankten Manuel F. erschossen. Der 31-Jährige stand nackt im Brunnen und | |
| hielt ein Messer in der Hand. F. stellte zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr | |
| für andere dar. Erst als ein Polizeibeamter auf ihn zuging, ging F. | |
| ebenfalls auf den Beamten zu. Daraufhin schoss der Polizist und tötete F. | |
| Der Fall wurde medial breit thematisiert, weil es ein Video davon gab. Die | |
| Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen den Beamten trotzdem ein. | |
| Die große Aufmerksamkeit für diesen Fall führte aber immerhin dazu, dass | |
| die Berliner Polizei seither umfänglich für den Umgang mit psychisch | |
| Erkrankten schult. Dennoch kam es auch danach zu [7][ähnlichen Vorfällen | |
| (siehe Kasten)]. | |
| Das letzte Mal spielte sich ein ähnlicher Fall [8][Anfang des Jahres in | |
| Berlin] ab. Hier haben vor allem linke Initiativen Polizist:innen für den | |
| Tod der 33-jährigen [9][Maria B. in Friedrichshain] verantwortlich gemacht. | |
| Ihr Mitbewohner hatte in der Nacht zum 24. Januar die Polizei gerufen, weil | |
| B. aggressiv gewesen sei und ihn mit einem Küchenmesser bedroht habe. Als | |
| die Polizei eintraf, hatte B. sich in ihrem Zimmer eingeschlossen. Auch | |
| hier schaltete die Polizei keinen Notdienst ein und wartete nicht ab: Sie | |
| soll direkt alle Türen aufgebrochen und Maria B. erschossen haben, als | |
| diese mit einem Messer in ihrem Zimmer stand und sich damit auf die | |
| Polizisten zubewegt haben soll. B. soll polizeibekannt gewesen sein, unter | |
| psychischen Problemen und multipler Sklerose gelitten haben. Sie wog wohl | |
| weniger als 50 Kilogramm. Die Ermittlungen in diesem Fall laufen noch. | |
| Im Unterschied zu den meisten dieser Fälle war Aristeidis L. allerdings | |
| unbewaffnet. In vielen Fällen mit tödlichen Polizeischüssen auf psychisch | |
| Erkrankte haben Opfer Messer in der Hand. | |
| Jens Gräbener ist als Psychologe und Psychotherapeut vom Berliner | |
| Krisendienst seit 20 Jahren im Einsatz und sagt: „Grundsätzlich kann die | |
| Polizei den sozialpsychiatrischen Dienst oder den Krisendienst zu jedem | |
| Einsatz anfordern.“ Zum Fall von Maria B. sagt Gräbener: „Ich würde nicht | |
| face-to-face mit jemandem sprechen, der ein Messer in der Hand hat. Was | |
| anderes ist es, durch die Tür mit jemandem zu sprechen.“ Allerdings sei es | |
| immer schwierig, einen Einsatz im Nachhinein zu beurteilen – „aber | |
| natürlich ist der Tod eines Menschen immer der schlechteste mögliche | |
| Ausgang.“ | |
| Jeder Einsatz mit aggressiven psychisch Erkrankten verlaufe unter der | |
| Prämisse, dass eine Gefährdung für die Mitarbeiter:innen des Krisendienstes | |
| möglichst ausgeschlossen werden soll. Zudem müsse die Polizei zunächst erst | |
| mal erkennen können, dass es sich um eine psychische Erkrankung handelt – | |
| das sei nicht immer leicht. Gräbener sagt mit Blick auf den Fall von L.: | |
| „Das Mittel, das wir haben, ist Sprechen. In einer dynamischen Situation | |
| ist das oft nicht möglich. Aber vielleicht wäre beim geschilderten Fall ein | |
| Gespräch im Polizeiauto möglich gewesen, vielleicht auf der Gesa. Wir | |
| brauchen einen sicheren Rahmen, in dem wir agieren können.“ | |
| Darüber hinaus könne die Polizei Verdachtsfälle auch direkt ins Krankenhaus | |
| bringen – und im Beisein eines Arztes gegebenenfalls eine Zwangseinweisung | |
| erwirken, so Gräbener. Das könnten auch Ärzt:innen der Gesa beantragen, | |
| ebenso die Fachärzt:innen von psychiatrischen Diensten. Grundsätzlich hat | |
| Gräbener bei seinen Einsätzen den Eindruck, dass die Polizei in der Regel | |
| so wenig Eskalation wie möglich suche und stets auf Gespräche setze: | |
| „Allerdings kann es auch sein, dass ich eher Kontakt zu einer bestimmten | |
| Auswahl von Polizisten habe, die eben auch den Krisendienst rufen“, sagt | |
| er. | |
| In der Theorie sollten also Fälle wie der von Aristeidis L. und Maria B. | |
| nicht mehr passieren. Die Polizei Berlin schreibt auf Nachfrage zu den | |
| grundsätzlichen Vorschriften: „Der Umgang mit psychisch erkrankten Personen | |
| in Akutsituationen ist ein integraler Bestandteil des Einsatztrainings in | |
| der Aus- und Fortbildung. Im Mittelpunkt steht dabei die konflikt- und | |
| gefährdungsarme Interaktion mit einem Gegenüber in akuten psychischen | |
| Ausnahmesituationen.“ Seit 2009 kooperiere die Polizei mit dem | |
| Krisendienst, zudem gebe es ständig aktualisierte Listen der | |
| sozialpsychiatrischen Dienste in den Leitstellen. Auch bei Fixierungen auf | |
| dem Bauch müsse die Lage ständig auf Verhältnismäßigkeit neu beurteilt | |
| werden, heißt es von der Polizei. Der Gesundheitszustand müsse permanent | |
| überwacht werden. Doch wie hätte das bei L. gehen sollen? Wie sollten die | |
| Einsatzkräfte die Atmung kontrollieren, wenn sie noch während der Fixierung | |
| eine Maske vor L.s Mund befestigten? | |
| Die Mutter von L. fragt sich bis heute, was genau vor dem Tod ihres Sohnes | |
| passiert ist: „Es bleibt unbegreiflich und schmerzt umso mehr, dass mein | |
| Sohn unter nicht nachvollziehbaren Umständen ums Leben gekommen ist“, sagt | |
| sie. Sie hofft weiter auf Aufklärung. Nachdem die Nebenklage des Bruders | |
| gescheitert ist, überlegt sie, weitere Rechtsmittel auszuschöpfen. Ihr | |
| steht der Klageweg als Hinterbliebene noch offen. | |
| Die Hoffnung von Anwältin Siochou ist, dass die Familie noch rechtliches | |
| Gehör findet. L.s Mutter hofft, dass der Fall vielleicht etwas an der | |
| Praxis der Polizei ändert und mehr Folgen nach sich zieht als drei Sätze in | |
| einer kurzen Polizeimeldung. | |
| 23 May 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.770280.php | |
| [2] https://www.cilip.de/2016/08/19/begrenztes-risiko-polizeilicher-einsatz-von… | |
| [3] /Nach-Reizgas-Einsatz-der-Polizei/!5527533 | |
| [4] https://www.bundestag.de/resource/blob/191580/%20825a5997105f8aede09106fe71… | |
| [5] https://www.swr.de/report/pruegelnde-polizisten-versagt-die-justiz/24-90-pr… | |
| [6] https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-11/berlin-neptunbrunnen… | |
| [7] https://taz.atavist.com/polizeitote#chapter-1957584 | |
| [8] /Getoetete-Frau-in-Berlin-Friedrichshain/!5656527 | |
| [9] https://www.vice.com/de/article/xgqw4z/der-fall-maria-wenn-polizisten-schie… | |
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| Gareth Joswig | |
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| Nach tödlichem Polizeieinsatz: Familie erstattet Anzeige | |
| Vitali N. starb nach einem Polizeieinsatz. Taz-Recherchen hatten | |
| Widersprüche öffentlich gemacht. | |
| Steigende Kosten für Berlins Polizei: Weniger Polizei, mehr Sozialarbeit | |
| Die Polizei in Berlin wird permanent aufgerüstet und ausgebaut, obwohl die | |
| Kriminalität zurück geht. Diese Fehlentwicklung gehört gestoppt. | |
| Gedenktafel vorm Haus zur Erinnerung: „Der Mord macht wütend“ | |
| Zum 1. Todestag trauert die linke Szene um Maria, eine von einem Polizisten | |
| getötete Frau aus Friedrichshain. Ein großes Polizeiaufgebot war vor Ort. | |
| Gedenkdemo für Maria B.: Ermittlungen eingestellt | |
| Vor sechs Monaten wurde Maria B. von Polizist:innen in | |
| Berlin-Friedrichshain erschossen. Eine Demo verlangt trotz Einstellung des | |
| Verfahrens Aufklärung. | |
| Tod in Polizeigewahrsam: Wie starb Rooble Warsame? | |
| Im Februar 2019 starb der Somalier in einer Schweinfurter Polizeizelle. Die | |
| genauen Umstände des Todes sind noch immer unbekannt. | |
| 24 Todesfälle in Gewahrsam: Wie fahrlässig handelte die Polizei? | |
| Die taz hat 24 Fälle untersucht, bei denen Menschen, die von Rassismus | |
| betroffen waren, in Gewahrsam ums Leben kamen. Eine Dokumentation. | |
| Von der Polizei erschossener Hussam Fadl: Verjährung befürchtet | |
| 2016 wurde Hussam Fadl bei einem Polizeieinsatz in Berlin erschossen. 150 | |
| Menschen protestierten am Samstag für umfassende Aufklärung. | |
| Vorwürfe gegen die Polizei in Weimar: Wenn Fehler keine Folgen haben | |
| Eine fadenscheinige Hausdurchsuchung, mutmaßlich übergriffige Beamt:innen, | |
| ein rechter Kommissar, der Dickpics verschickt. Wie kann das sein? | |
| Getötete Frau in Berlin-Friedrichshain: Einsatz mit Todesfolge | |
| Am Freitagmorgen erschießt in Berlin-Friedrichshain ein Polizist eine Frau | |
| in deren Wohnung. Sie soll psychische Probleme gehabt haben. | |
| Tödlicher Vorfall in Berlin: Polizist erschießt Frau in Wohnung | |
| Die Frau soll die Beamten zuvor mit einem Messer angegriffen haben. Der | |
| Vorfall zeigt Ähnlichkeiten mit einem tödlichen Polizeieinsatz 2013. | |
| Polizeischüsse im Berliner Dom: Mit dem Leben davongekommen | |
| Polizisten schießen auf einen mit einem Messer Bewaffneten. Der wird ins | |
| Bein getroffen. Vergleichbare Fälle gehen zumeist tödlich aus. |