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# taz.de -- Geheime Gespräche mit Journalisten: Vertraulichkeit kann korrumpie…
> Bundesbehörden müssen Journalisten mitteilen, wenn sie Hintergrundrunden
> organisieren. Dieses Urteil nutzt der Transparenz und der Presse.
Bild: Hat den BND verklagt und teilweise Recht bekommen: Der Journalist Jost M�…
Journalisten dürfen künftig grundsätzlich erfahren, wenn Bundesbehörden mit
anderen Journalisten vertrauliche Hintergrundrunden organisieren. Das hat
nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu Hintergrundgesprächen des
Bundesnachrichtendienstes beschlossen. [1][Das Urteil] ist aber auch auf
Bundesministerien oder das Kanzleramt übertragbar.
[2][Der BND] hatte die Herausgabe der Informationen verweigert und sich auf
ein Geheimhaltungsinteresse berufen. Zudem stünde das informationelle
Selbstbestimmungsrecht der eingeladenen Journalisten der Erteilung der
gewünschten Auskünfte im Weg.
Die Entscheidung der Leipziger Richter ist begrüßenswert. Auch die
Kontrolle staatlicher Informationspolitik ist eine wichtige Aufgabe der
Presse. Es ist eben nicht egal, ob ein Ministerium einen Gesetzentwurf in
einer öffentlichen Pressekonferenz vorstellt oder in einem
[3][Hintergrundgespräch mit ausgewählten Journalisten.] Zumindest nach
außen kann der Eindruck entstehen, dass nur solche Journalisten eingeladen
werden, die die Regierung und den Staat nicht allzu sehr kritisieren.
Deshalb nützt es auch der Presse, wenn Hintergrundespräche künftig
transparanter sind. Und es würde der Presse nicht schaden, wenn es als
Folge des Urteils künftig weniger Hintergrundgespräche gäbe. Soweit
Informationen vermittelt werden, die nicht geheimhaltungsbedürftig sind,
stehen genügend andere Formen der Pressearbeit zur Verfügung.
Andererseits ist die Form des Hintergrundgesprächs nicht überflüssig, wie
manche meinen. Es gibt durchaus Themen, die an sich zwar nicht geheim sind,
bei denen es aber nachvollziehbar ist, wenn sie nur „unter 3“ (also nicht
zitierbar) mitgeteilt werden. Im Hintergrund kann eine Ministerin auch
Themen kommentieren, für die ein anderes Ressort federführend ist. Oder sie
kann Einschätzungen mitteilen, die außen- oder innenpolitisch für
Empfindlichkeiten sorgen würden. Für solche Themen sollte es weiter
vertrauliche Hintergründe geben. Daran besteht ein echtes journalistisches
Interesse.
19 Sep 2019
## LINKS
[1] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5624632
[2] /Der-BND-ist-eroeffnet/!5568808
[3] /Klage-wegen-Hintergrundgespraechen/!5625805
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
BND
Medienjournalismus
Bundesverwaltungsgericht
Journalismus
Transparenz
Schwerpunkt Pressefreiheit
Bundesverfassungsgericht
Bundesnachrichtendienst
Bundesnachrichtendienst
Gentrifizierung
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