# taz.de -- BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte: So darf der BND nicht übe… | |
> Seit 2017 muss sich der BND an Regeln halten, wenn er weltweit | |
> Datenströme durchforstet. Jetzt urteilt Karlsruhe: Die Vorschriften sind | |
> unzureichend. | |
Bild: Klare Ansage vom Bundesverfassungsgericht: Das Gesetz muss überarbeitet … | |
KARLSRUHE dpa | Die anlasslose Massenüberwachung des | |
Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen | |
Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht gab am | |
Dienstag einer [1][Verfassungsbeschwerde] der Menschenrechtsorganisation | |
Reporter ohne Grenzen und mehrerer ausländischer Journalisten gegen das | |
Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss nun bis spätestens Ende | |
2021 überarbeitet werden. (Az. 1 BvR 2835/17) | |
Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen | |
verfassungswidrig, sagte der künftige Gerichtspräsident Stephan Harbarth | |
bei der Verkündung. Es sei aber möglich, das Gesetz verfassungskonform | |
auszugestalten. In ihrem Urteil halten die Richter zum ersten Mal fest, | |
dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch | |
im Ausland wahren muss. | |
Konkret geht es um die Vorschriften für die sogenannte strategische | |
Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne konkreten | |
Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Deutsche Bürger | |
dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, | |
ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die | |
gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet | |
oder an diese weitergegeben. | |
Seit Anfang 2017 gibt es im reformierten BND-Gesetz dafür zum ersten Mal | |
eine rechtliche Grundlage. Menschen- und Bürgerrechtler halten diese aber | |
für völlig unzureichend. Es gebe viele Schlupflöcher, Daten von Deutschen | |
würden nicht verlässlich gelöscht. So laufe letztlich jeder Gefahr, zu | |
Unrecht ausgespäht zu werden. | |
Die klagenden Journalisten befürchten, [2][wegen ihrer Arbeit ins Netz der | |
weltweiten BND-Überwachung zu geraten]. Hinter der Verfassungsbeschwerde | |
stehen außerdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und weitere | |
Medienorganisationen. | |
19 May 2020 | |
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