# taz.de -- Bundestag ändert BND-Gesetz: Neue BND-Kontrolle beschlossen | |
> Ein Kontrollrat wird nun die Auslandsüberwachung des Nachrichtendienstes | |
> prüfen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert. | |
Bild: Die Überwachung von Menschen im Ausland wird besser kontrolliert | |
Freiburg taz | Die anlasslose Massenüberwachung von Ausländern im Ausland | |
wird künftig besser kontrolliert. Auf Verlangen des | |
Bundesverfassungsgerichts beschloss der Bundestag am Donnerstagabend einen | |
Unabhängigen Kontrollrat für den Bundesnachrichtendienst (BND). Die | |
Opposition stimmte geschlossen dagegen, ihr ging die Reform nicht weit | |
genug. | |
Seit Jahrzehnten wertet der BND anlasslos Telefonate, Faxe und Emails von | |
AusländerInnen im Ausland aus. Er greift dabei auf Satellitenverkehr und | |
Internetkabel zu. Mit Hilfe von Selektoren – das sind Suchbegriffe, | |
Telefonnummern oder Email-Adressen – werden einzelne Nachrichten aus dem | |
Datenstrom herausgefiltert und ausgewertet. Die Informationen werden oft | |
mit befreundeten Nachrichtendiensten geteilt. Nach dem NSA-Skandal wurde | |
diese Auslands-Auslands-Überwachung 2016 erstmals im BND-Gesetz geregelt. | |
Im Mai 2020 stellte [1][das Bundesverfassungsgericht] in einem | |
[2][Grundsatzurteil] fest, dass die deutschen Grundrechte auch im Ausland | |
gelten. Wenn der BND die Telekommunikation von AusländerInnen im Ausland | |
überwacht, greift er damit in deren Grundrecht auf Fernmeldefreiheit ein. | |
Karlsruhe forderte einige Nachbesserungen am BND-Gesetz, damit dieses dem | |
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt. | |
Die Bundesregierung hatte im Januar [3][einen Gesetzentwurf] vorgelegt, der | |
nicht nur die strategische Überwachung der Auslandskommunikation mit | |
Selektoren regelt, sondern auch den Zugriff auf konkrete Smartphones und | |
Computer erlaubt. | |
## Im UKR sollen RichterInnen des BGH und BVerwG sitzen | |
Diese Technische Aufklärung des BND wird künftig von einem Unabhängigen | |
Kontrollrat (UKR) geprüft. Er muss alle Anordnungen der strategischen und | |
gezielten BND-Überwachung im Ausland vorab genehmigen, ebenso die | |
Übermittlung von Daten an andere Geheimdienste. | |
In diesem mächtigen Gremium sollen sechs RichterInnen des | |
Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sitzen. | |
Anders als von der Bundesregierung vorgeschlagen, werden keine | |
BundesanwältInnen im UKR amtieren, da diese als Beamte der | |
Bundesanwaltschaft nicht wirklich unabhängig sind. | |
Die UKR-Mitglieder haben eine Amtszeit von 12 Jahren und müssen für diese | |
Zeit ihr Richteramt aufgeben. Dem UKR wird ein Apparat von 62 | |
MitarbeiterInnen und ein Etat von 11,7 Millionen Euro pro Jahr zur | |
Verfügung stehen. Die administrativen MitarbeiterInnen haben auch das Recht | |
zu stichprobenartigen Kontrollen. | |
Die UKR-Kontrolle ist unabhängig von der Zustimmung durch Geheimdienste, | |
mit denen der BND kooperiert. Die so genannte Third Party Rule gilt hier | |
also nicht. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich | |
vorgegeben, sonst hätte der Bundestag dies wohl nicht beschlossen. Für das | |
parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags gilt die Third Party Rule | |
dagegen weiterhin. | |
## Der Opposition geht die Reform nicht weit genug | |
„Da reicht die Behauptung der Bundesregierung, ein Partnerdienst stimme der | |
Unterrichtung der Abgeordneten nicht zu und schon erfahren wir nichts“, | |
empörte sich der Abgeordnete André Hahn (Linke) bei der Debatte am | |
Donnerstagabend. | |
Das Beispiel macht deutlich, dass sich der Schwerpunkt der BND-Kontrolle | |
nun vom Bundestag zum richterlichen UKR verschieben wird. Die Kontrolle | |
wird wirksamer, aber weniger transparent sein. Das Bundesverfassungsgericht | |
wollte damit offensichtlich die Abgeordneten an den Rand schieben, weil | |
deren Informationen zu oft in der Presse landeten. | |
Die Koalitionsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) und Uli Grötsch (SPD) | |
betonten dennoch, dass das Parlamentarische Kontrollgremium weiter sehr | |
wichtig sein werde. Immerhin werde es die UKR-Mitglieder wählen – wobei | |
diese allerdings von den PräsidentInnen des BGH und des BVerwG | |
vorgeschlagen werden. Außerdem müsse der UKR alle sechs Monate Bericht | |
erstatten. | |
Die Überwachung von JournalistInnen, AnwältInnen und Geistlichen durch den | |
BND soll grundsätzlich nur noch möglich sein, wenn „Tatsachen die Annahme | |
rechtfertigen“, dass diese an schweren Straftaten beteiligt sind. Die | |
Schwelle war auf Druck der SPD kurz vor der Abstimmung noch einmal erhöht | |
worden. Ein bloßer Verdacht sollte nicht genügen. | |
Die Reform wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen, AfD, FDP, | |
Linke und Grüne stimmten dagegen. SPD-Mann Uli Grötsch sprach von einem | |
„Glanzstück der parlamentarischen Demokratie“. Konstantin von Notz (Grüne) | |
bezeichnete die Reform als lückenhaft, weil die Grundrechtseingriffe durch | |
BND-AgentInnen im Ausland nicht geregelt wurden. André Hahn (Linke) | |
prophezeite neue Verfassungsklagen. Die FDP beantragte die Einführung eines | |
parlamentarischen Geheimdienstbeauftragten, der Zugang zu allen | |
Dienststellen und Datenbanken aller Nachrichtendienste haben sollte. | |
Hierfür stimmten aber nur die Liberalen. | |
26 Mar 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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