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# taz.de -- Urteil gegen BND-Gesetz: Ein Snowden-Gedächtnis-Urteil
> Ohne Edward Snowden hätte es das Karlsruher Urteil nicht gegeben. Es hat
> Folgen weit über den BND hinaus.
Bild: Der Erste Senats des Bundesverfassungsgerichts verkündet das Urteil
Der Whistle-Blower Edward Snowden hat in Deutschland wohl mehr erreicht als
in seiner Heimat USA. Ohne Snowdens Enthüllungen vor sieben Jahren wäre die
globale Überwachung der Telekommunikation durch den Bundesnachrichtendienst
kein Thema geworden. Ohne Snowden hätte es deshalb auch [1][keine
Verfassungsklagen] und eben auch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts
gegeben.
Nun ist [2][das Karlsruher Urteil] sicher nicht so radikal wie Snowden, der
die anlasslose Massenüberwachung abschaffen wollte. Tatsächlich wurde dem
BND jetzt kaum etwas verboten. Sogar die massive Arbeitsteilung mit anderen
Nachrichtendiensten wie der amerikanischen NSA bleibt erlaubt. Aber das
Urteil zieht so viele rechtsstaatliche Netze ein, dass auch Bürgerrechtler
aufrichtig zufrieden sind. Vor allem die Kontrolle des BND wird stark
verbessert. Der wahre deutsche Vermittlungsausschuss sitzt in Karlsruhe.
Nun muss der Bundestag das Urteil umsetzen. Er hat dabei einigen
Gestaltungsspielraum erhalten, vor allem bei der neuen gerichtsähnlichen
Kontrollinstanz. Der Bundestag sollte die Chance nutzen, die ineffiziente
Zersplitterung der deutschen Geheimdienstkontrolle auf derzeit vier Gremien
zu beenden. Die Orientierung an einem funktionierenden [3][Beispiel im
Ausland] könnte auch in der CDU/CSU Akzeptanz schaffen. So haben die
Richter klare Sympathien für das britische Modell eines starken
Investigatory Powers Tribunal erkennen lassen.
Der eigentliche Paukenschlag des Urteils geht aber weit über die
BND-Befugnisse hinaus. Erstmals haben die Verfassungsrichter klargestellt,
dass deutsche Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten. Noch vor
wenigen Jahren hielt man diesen Gedanken in deutschen Sicherheitskreisen
für einen indiskutablen juristischen Spleen. Doch schon bald wird sich auch
die Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen mit Fragen der
Verhältnismäßigkeit beschäftigen müssen. Das ist aber nur konsequent. Wenn
deutsche Staatsgewalt im Ausland agiert, nimmt sie ihre Grundrechtsbindung
mit.
19 May 2020
## LINKS
[1] /Klage-gegen-BND-Gesetz/!5683877
[2] /BND-Gesetz-verstoesst-gegen-Grundrechte/!5687041
[3] /Erfolglose-Vorratsdatenspeicherung/!5664311
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Bundesverfassungsgericht
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Edward Snowden
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