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# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: BND wird transparenter
> Ein Erfolg für die Pressefreiheit: Journalisten haben Anspruch auf Infos
> über BND-Hintergrundgespräche mit Pressevertretern.
Bild: Jost Müller-Neuhof (l.) als Kläger im Bundesverwaltungsgericht in Leipz…
Leipzig taz | Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Auskunft über
[1][seine Hintergrundgespräche mit Journalisten geben]. Das entschied am
Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Urteil stärkt
Auskunftsansprüche der Presse gegenüber Bundesbehörden. Geklagt hatte Jost
Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des Berliner
Tagesspiegels.
Er wollte wissen, zu welchen Themen der deutsche Auslandsgeheimdienst
vertrauliche „Hintergrundgespräche“ mit Journalisten veranstaltet, welche
Medienvertreter dazu eingeladen sind und ob BND-Präsident Bruno Kahl daran
teilnahm. Müller-Neuhof will damit die „selektive Informationsverbreitung“
des BND transparenter machen.
[2][Der BND] weigerte sich zuerst, über seine vertrauliche Pressearbeit
Auskunft zu geben. In der gerichtlichen Verhandlung vorige Woche teilte der
Geheimdienst mit, dass jeweils rund 30 Journalisten zu solchen Treffen
eingeladen werden und dass von Anfang 2016 bis zur Klage im Frühjahr 2017
vier derartige Runden stattfanden. Offen blieb, über welche Themen der BND
informierte und welche Medien er einlud.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts gaben Kläger Müller-Neuhof nun in
fast allen Punkten recht und wiesen die Argumente des BND, warum er nicht
Auskunft geben müsse, zurück. Der Informationsanspruch Müller-Neuhofs folge
direkt aus der Pressefreiheit.
## Keine Gefährdung
Der BND könne zwar die Auskunft verweigern, um seine operativen Aktionen
und seine Quellen zu schützen, so der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Die
Information über Gespräche mit Journalisten falle aber nicht darunter, sie
gebe keine neuen Erkenntnisse über die Arbeitsweisen des BND. „Dass der BND
solche Gespräche durchführt, ist allgemein bekannt“, sagte Kraft. Wenn nun
zusätzlich mitgeteilt wird, welche Journalisten eingeladen waren und welche
„allgemeinen Themen“ besprochen wurden, gefährde das nicht die Aufgaben des
BND.
Da dieser selbst Journalisten einlade, um über seine Arbeit zu informieren,
treffe ihn eine „erhöhte Darlegungslast“, warum Informationen über diese
Treffen seine Arbeit gefährden könnten, so das Gericht. Der BND habe in
dieser Frage auch keinen „Beurteilungsspielraum“. Vielmehr sei eine
Auskunftsverweigerung gerichtlich nachprüfbar. Der BND hatte sich zudem auf
eine generelle „Bereichsausnahme“ für „Nachrichtendienste“ berufen, wi…
Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen. Das ließ das Gericht nicht gelten.
Journalisten hätten mehr und andere Rechte als sonstige Bürger. Bei
Presseanfragen müsse stets abgewogen werden. Auch die Rechte der
Journalisten stehen einer Auskunftserteilung laut Gericht nicht entgegen.
Der Auskunftsanspruch der fragenden Presse überwiege hier die
„informationelle Selbstbestimmung“ der geladenen Medienvertreter. Der BND
durfte auch nicht einwenden, dass Müller-Neuhof seine Kollegen, die
eingeladenenen Tagesspiegel-Journalisten Frank Jansen und Maria Fiegler,
fragen könne. „Der Auskunftsanspruch des Journalisten ist ein
Individualanspruch“, betonte Richter Kreft. Er stehe den einzelnen
Journalisten zu, nicht dem Medium.
Müller-Neuhof freute sich über das Urteil. „Ich hoffe, dass jetzt auch
andere Bundesbehörden und Ministerien Auskunft über ihre
Hintergrundgespräche geben.“ Nach seiner Erfahrung seien die Informationen
„zu 99,5 Prozent“ nicht geheimhaltungsbedürftig. In [3][einem anderen
Verfahren hat Müller-Neuhof Bundeskanzlerin Angela Merkel verklagt.] Er
wollte wissen, welche Journalisten an vertraulichen Runden mit der
Kanzlerin teilnehmen und was ihnen Merkel erzählt. In der ersten Instanz
entschied 2016 das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren, dass
Müller-Neuhof einen Anspruch auf solche Auskünfte habe.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hob den Beschluss auf. Es sei nicht
eilbedürftig. Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Berlin soll im
Frühjahr 2020 stattfinden.
18 Sep 2019
## LINKS
[1] /Klage-wegen-Hintergrundgespraechen/!5625805
[2] /Der-BND-ist-eroeffnet/!5568808
[3] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/merkel-soll-hintergrundgespra…
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
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Urteil
Schwerpunkt Pressefreiheit
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