# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: BND wird transparenter | |
> Ein Erfolg für die Pressefreiheit: Journalisten haben Anspruch auf Infos | |
> über BND-Hintergrundgespräche mit Pressevertretern. | |
Bild: Jost Müller-Neuhof (l.) als Kläger im Bundesverwaltungsgericht in Leipz… | |
LEIPZIG taz | Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Auskunft über | |
[1][seine Hintergrundgespräche mit Journalisten geben]. Das entschied am | |
Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Urteil stärkt | |
Auskunftsansprüche der Presse gegenüber Bundesbehörden. Geklagt hatte Jost | |
Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des Berliner | |
Tagesspiegels. | |
Er wollte wissen, zu welchen Themen der deutsche Auslandsgeheimdienst | |
vertrauliche „Hintergrundgespräche“ mit Journalisten veranstaltet, welche | |
Medienvertreter dazu eingeladen sind und ob BND-Präsident Bruno Kahl daran | |
teilnahm. Müller-Neuhof will damit die „selektive Informationsverbreitung“ | |
des BND transparenter machen. | |
[2][Der BND] weigerte sich zuerst, über seine vertrauliche Pressearbeit | |
Auskunft zu geben. In der gerichtlichen Verhandlung vorige Woche teilte der | |
Geheimdienst mit, dass jeweils rund 30 Journalisten zu solchen Treffen | |
eingeladen werden und dass von Anfang 2016 bis zur Klage im Frühjahr 2017 | |
vier derartige Runden stattfanden. Offen blieb, über welche Themen der BND | |
informierte und welche Medien er einlud. | |
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts gaben Kläger Müller-Neuhof nun in | |
fast allen Punkten recht und wiesen die Argumente des BND, warum er nicht | |
Auskunft geben müsse, zurück. Der Informationsanspruch Müller-Neuhofs folge | |
direkt aus der Pressefreiheit. | |
## Keine Gefährdung | |
Der BND könne zwar die Auskunft verweigern, um seine operativen Aktionen | |
und seine Quellen zu schützen, so der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Die | |
Information über Gespräche mit Journalisten falle aber nicht darunter, sie | |
gebe keine neuen Erkenntnisse über die Arbeitsweisen des BND. „Dass der BND | |
solche Gespräche durchführt, ist allgemein bekannt“, sagte Kraft. Wenn nun | |
zusätzlich mitgeteilt wird, welche Journalisten eingeladen waren und welche | |
„allgemeinen Themen“ besprochen wurden, gefährde das nicht die Aufgaben des | |
BND. | |
Da dieser selbst Journalisten einlade, um über seine Arbeit zu informieren, | |
treffe ihn eine „erhöhte Darlegungslast“, warum Informationen über diese | |
Treffen seine Arbeit gefährden könnten, so das Gericht. Der BND habe in | |
dieser Frage auch keinen „Beurteilungsspielraum“. Vielmehr sei eine | |
Auskunftsverweigerung gerichtlich nachprüfbar. Der BND hatte sich zudem auf | |
eine generelle „Bereichsausnahme“ für „Nachrichtendienste“ berufen, wi… | |
Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen. Das ließ das Gericht nicht gelten. | |
Journalisten hätten mehr und andere Rechte als sonstige Bürger. Bei | |
Presseanfragen müsse stets abgewogen werden. Auch die Rechte der | |
Journalisten stehen einer Auskunftserteilung laut Gericht nicht entgegen. | |
Der Auskunftsanspruch der fragenden Presse überwiege hier die | |
„informationelle Selbstbestimmung“ der geladenen Medienvertreter. Der BND | |
durfte auch nicht einwenden, dass Müller-Neuhof seine Kollegen, die | |
eingeladenenen Tagesspiegel-Journalisten Frank Jansen und Maria Fiegler, | |
fragen könne. „Der Auskunftsanspruch des Journalisten ist ein | |
Individualanspruch“, betonte Richter Kreft. Er stehe den einzelnen | |
Journalisten zu, nicht dem Medium. | |
Müller-Neuhof freute sich über das Urteil. „Ich hoffe, dass jetzt auch | |
andere Bundesbehörden und Ministerien Auskunft über ihre | |
Hintergrundgespräche geben.“ Nach seiner Erfahrung seien die Informationen | |
„zu 99,5 Prozent“ nicht geheimhaltungsbedürftig. In [3][einem anderen | |
Verfahren hat Müller-Neuhof Bundeskanzlerin Angela Merkel verklagt.] Er | |
wollte wissen, welche Journalisten an vertraulichen Runden mit der | |
Kanzlerin teilnehmen und was ihnen Merkel erzählt. In der ersten Instanz | |
entschied 2016 das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren, dass | |
Müller-Neuhof einen Anspruch auf solche Auskünfte habe. | |
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hob den Beschluss auf. Es sei nicht | |
eilbedürftig. Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Berlin soll im | |
Frühjahr 2020 stattfinden. | |
18 Sep 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Klage-wegen-Hintergrundgespraechen/!5625805 | |
[2] /Der-BND-ist-eroeffnet/!5568808 | |
[3] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/merkel-soll-hintergrundgespra… | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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