# taz.de -- Klage wegen Hintergrundgesprächen: BND bald wohl transparenter | |
> Ein Journalist wollte wissen, was der Nachrichtendienst ausgewählten | |
> Medienvertretern im Hintergrund mitteilt. Seine Klage könnte Erfolg | |
> haben. | |
Bild: Geklagt hatte Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des Be… | |
Leipzig taz | Der Bundesnachrichtendienst muss wohl bald über Zeit, Ort und | |
Inhalt seiner [1][Hintergrundgespräche mit Journalisten] informieren. Das | |
zeichnete sich am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung des | |
Bundesverwaltungsgericht ab. | |
Geklagt hatte Jost Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des | |
Berliner Tagesspiegels. Er wollte wissen, wieviele vertrauliche | |
Gesprächsrunden der deutsche Auslandsgeheimdienst mit Journalisten | |
durchführt, welche Medienvertreter eingeladen waren und welche Themen dort | |
behandelt wurden. | |
Der BND verweigert diese Auskunft. Zwar verrate der BND bei solchen | |
Hintergrundrunden mit jeweils rund 30 Journalisten keine Geheimnisse, so | |
BND-Anwalt Wolfram Hertel. Es könne jedoch zu diplomatischen Verwicklungen | |
führen, wenn der BND öffentlich als Quelle der Einschätzung von bestimmten | |
Entwicklungen im Ausland bekannt wird. | |
BND-Pressesprecher Martin Heinemann beschrieb das Interesse des | |
Nachrichtendienstes an solchen Hintergrundgesprächen: „Der BND kann sich | |
dort als kompetente Behörde und moderner Arbeitgeber darstellen.“ | |
## Anfragen nicht generell ablehnen | |
Anwalt Remo Klinger, der den Kläger vertritt, zeigte sich verwundert. „Wenn | |
die Inhalte nicht vertraulich sind, warum sollen dann die Umstände der | |
Vermittlung geheim bleiben?“ Auch der Vorsitzende Richter Ingo Kraft | |
betonte, der BND könne Anfragen von Journalisten wie Müller-Neuhof nicht | |
generell ablehnen, es müsse immer im Einzelfall abgewogen werden. | |
Daraufhin gab der BND bekannt, dass er im Jahr 2016 und bis zur | |
Klageerhebung im Frühjahr 2017 vier solche Hintergrundrunden organisiert | |
hatte. Drei davon fanden im BND-Gebäude in Berlin statt, eine in Pullach. | |
Die Themen der Runden wollte der Dienst aber nur „vertraulich“ mitteilen. | |
Darauf ließ sich Müller-Neuhof jedoch nicht ein und verlangte ein | |
Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. | |
Das Gericht wird seine Entscheidung am 18. September verkünden. | |
12 Sep 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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