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# taz.de -- Klage wegen Hintergrundgesprächen: BND bald wohl transparenter
> Ein Journalist wollte wissen, was der Nachrichtendienst ausgewählten
> Medienvertretern im Hintergrund mitteilt. Seine Klage könnte Erfolg
> haben.
Bild: Geklagt hatte Jost Müller-Neuhof, rechtspolitischer Korrespondent des Be…
Leipzig taz | Der Bundesnachrichtendienst muss wohl bald über Zeit, Ort und
Inhalt seiner [1][Hintergrundgespräche mit Journalisten] informieren. Das
zeichnete sich am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung des
Bundesverwaltungsgericht ab.
Geklagt hatte Jost Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des
Berliner Tagesspiegels. Er wollte wissen, wieviele vertrauliche
Gesprächsrunden der deutsche Auslandsgeheimdienst mit Journalisten
durchführt, welche Medienvertreter eingeladen waren und welche Themen dort
behandelt wurden.
Der BND verweigert diese Auskunft. Zwar verrate der BND bei solchen
Hintergrundrunden mit jeweils rund 30 Journalisten keine Geheimnisse, so
BND-Anwalt Wolfram Hertel. Es könne jedoch zu diplomatischen Verwicklungen
führen, wenn der BND öffentlich als Quelle der Einschätzung von bestimmten
Entwicklungen im Ausland bekannt wird.
BND-Pressesprecher Martin Heinemann beschrieb das Interesse des
Nachrichtendienstes an solchen Hintergrundgesprächen: „Der BND kann sich
dort als kompetente Behörde und moderner Arbeitgeber darstellen.“
## Anfragen nicht generell ablehnen
Anwalt Remo Klinger, der den Kläger vertritt, zeigte sich verwundert. „Wenn
die Inhalte nicht vertraulich sind, warum sollen dann die Umstände der
Vermittlung geheim bleiben?“ Auch der Vorsitzende Richter Ingo Kraft
betonte, der BND könne Anfragen von Journalisten wie Müller-Neuhof nicht
generell ablehnen, es müsse immer im Einzelfall abgewogen werden.
Daraufhin gab der BND bekannt, dass er im Jahr 2016 und bis zur
Klageerhebung im Frühjahr 2017 vier solche Hintergrundrunden organisiert
hatte. Drei davon fanden im BND-Gebäude in Berlin statt, eine in Pullach.
Die Themen der Runden wollte der Dienst aber nur „vertraulich“ mitteilen.
Darauf ließ sich Müller-Neuhof jedoch nicht ein und verlangte ein
Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Gericht wird seine Entscheidung am 18. September verkünden.
12 Sep 2019
## LINKS
[1] /Hintergrundgespraeche-im-Journalismus/!5459304
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Bundesnachrichtendienst
Bundesverwaltungsgericht
Medienethik
Medienrecht
BND
Bundesnachrichtendienst
Innenministerium
Österreich
Transparenz
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