| # taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: BND wird transparenter | |
| > Ein Erfolg für die Pressefreiheit: Journalisten haben Anspruch auf Infos | |
| > über BND-Hintergrundgespräche mit Pressevertretern. | |
| Bild: Jost Müller-Neuhof (l.) als Kläger im Bundesverwaltungsgericht in Leipz… | |
| Leipzig taz | Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Auskunft über | |
| [1][seine Hintergrundgespräche mit Journalisten geben]. Das entschied am | |
| Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Urteil stärkt | |
| Auskunftsansprüche der Presse gegenüber Bundesbehörden. Geklagt hatte Jost | |
| Müller-Neuhof, der rechtspolitische Korrespondent des Berliner | |
| Tagesspiegels. | |
| Er wollte wissen, zu welchen Themen der deutsche Auslandsgeheimdienst | |
| vertrauliche „Hintergrundgespräche“ mit Journalisten veranstaltet, welche | |
| Medienvertreter dazu eingeladen sind und ob BND-Präsident Bruno Kahl daran | |
| teilnahm. Müller-Neuhof will damit die „selektive Informationsverbreitung“ | |
| des BND transparenter machen. | |
| [2][Der BND] weigerte sich zuerst, über seine vertrauliche Pressearbeit | |
| Auskunft zu geben. In der gerichtlichen Verhandlung vorige Woche teilte der | |
| Geheimdienst mit, dass jeweils rund 30 Journalisten zu solchen Treffen | |
| eingeladen werden und dass von Anfang 2016 bis zur Klage im Frühjahr 2017 | |
| vier derartige Runden stattfanden. Offen blieb, über welche Themen der BND | |
| informierte und welche Medien er einlud. | |
| Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts gaben Kläger Müller-Neuhof nun in | |
| fast allen Punkten recht und wiesen die Argumente des BND, warum er nicht | |
| Auskunft geben müsse, zurück. Der Informationsanspruch Müller-Neuhofs folge | |
| direkt aus der Pressefreiheit. | |
| ## Keine Gefährdung | |
| Der BND könne zwar die Auskunft verweigern, um seine operativen Aktionen | |
| und seine Quellen zu schützen, so der Vorsitzende Richter Ingo Kraft. Die | |
| Information über Gespräche mit Journalisten falle aber nicht darunter, sie | |
| gebe keine neuen Erkenntnisse über die Arbeitsweisen des BND. „Dass der BND | |
| solche Gespräche durchführt, ist allgemein bekannt“, sagte Kraft. Wenn nun | |
| zusätzlich mitgeteilt wird, welche Journalisten eingeladen waren und welche | |
| „allgemeinen Themen“ besprochen wurden, gefährde das nicht die Aufgaben des | |
| BND. | |
| Da dieser selbst Journalisten einlade, um über seine Arbeit zu informieren, | |
| treffe ihn eine „erhöhte Darlegungslast“, warum Informationen über diese | |
| Treffen seine Arbeit gefährden könnten, so das Gericht. Der BND habe in | |
| dieser Frage auch keinen „Beurteilungsspielraum“. Vielmehr sei eine | |
| Auskunftsverweigerung gerichtlich nachprüfbar. Der BND hatte sich zudem auf | |
| eine generelle „Bereichsausnahme“ für „Nachrichtendienste“ berufen, wi… | |
| Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen. Das ließ das Gericht nicht gelten. | |
| Journalisten hätten mehr und andere Rechte als sonstige Bürger. Bei | |
| Presseanfragen müsse stets abgewogen werden. Auch die Rechte der | |
| Journalisten stehen einer Auskunftserteilung laut Gericht nicht entgegen. | |
| Der Auskunftsanspruch der fragenden Presse überwiege hier die | |
| „informationelle Selbstbestimmung“ der geladenen Medienvertreter. Der BND | |
| durfte auch nicht einwenden, dass Müller-Neuhof seine Kollegen, die | |
| eingeladenenen Tagesspiegel-Journalisten Frank Jansen und Maria Fiegler, | |
| fragen könne. „Der Auskunftsanspruch des Journalisten ist ein | |
| Individualanspruch“, betonte Richter Kreft. Er stehe den einzelnen | |
| Journalisten zu, nicht dem Medium. | |
| Müller-Neuhof freute sich über das Urteil. „Ich hoffe, dass jetzt auch | |
| andere Bundesbehörden und Ministerien Auskunft über ihre | |
| Hintergrundgespräche geben.“ Nach seiner Erfahrung seien die Informationen | |
| „zu 99,5 Prozent“ nicht geheimhaltungsbedürftig. In [3][einem anderen | |
| Verfahren hat Müller-Neuhof Bundeskanzlerin Angela Merkel verklagt.] Er | |
| wollte wissen, welche Journalisten an vertraulichen Runden mit der | |
| Kanzlerin teilnehmen und was ihnen Merkel erzählt. In der ersten Instanz | |
| entschied 2016 das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren, dass | |
| Müller-Neuhof einen Anspruch auf solche Auskünfte habe. | |
| Das Oberverwaltungsgericht Berlin hob den Beschluss auf. Es sei nicht | |
| eilbedürftig. Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Berlin soll im | |
| Frühjahr 2020 stattfinden. | |
| 18 Sep 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Klage-wegen-Hintergrundgespraechen/!5625805 | |
| [2] /Der-BND-ist-eroeffnet/!5568808 | |
| [3] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/merkel-soll-hintergrundgespra… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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