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# taz.de -- BKA-Ermittler über Kriegsverbrechen: „Das geht uns alle an“
> Klaus Zorn vom BKA ermittelt bei Verbrechen gegen die Menschheit. Ein
> Gespräch über Gewalt, den Umgang mit Opfern und War Crimes Units.
Bild: Kriegsverbrechen aufzudecken, ist viel Arbeit, weiß Ermittler Klaus Zorn…
Klaus Zorn sieht ganz entspannt aus, wie er da beim Bundeskriminalamt,
Außenstelle Meckenheim bei Bonn im Besprechungsraum sitzt. Graue Haare und
Bart, eckige Metallbrille, kariertes Hemd mit offenem Kragen. Der
59-Jährige spricht mit großem Ernst, jedoch stets freundlich und zugewandt.
Dabei hat Zorn alles andere als einen entspannten Job. Er leitet die
Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV), sein Team
ermittelt in Fällen von Völkermord, Folter, Massenvergewaltigung. Zorn und
seine KollegInnen haben Kriegsverbrechen auf dem Balkan bearbeitet, im
Kongo und Ruanda, derzeit befassen sie sich vor allem mit Syrien. Wegen
einer Regelung beim BKA darf man ihn nicht fotografieren.
taz: Herr Zorn, können Sie noch an das Gute im Menschen glauben?
Klaus Zorn: Ja, glücklicherweise kann ich das noch.
Und: Mögen Sie Ihren Job?
Ja, sogar sehr.
Was Sie tun, hört sich erst mal furchtbar an: Sie haben mit den schlimmsten
Verbrechen zu tun, die es gibt – Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschheit. Sie sehen Bilder von Enthauptungen und Massenerschießungen,
hören von Männern, die an Fleischerhaken aufgehängt wurden, von Frauen, die
vor den Augen ihrer Kinder vergewaltigt wurden…
Natürlich sind das fürchterliche Dinge, aber gerade das macht unsere Arbeit
so sinnvoll. Dem Leitgedanken aller War Crimes Units, „Kein sicherer Hafen
für Täter und keine Straffreiheit“, fühle ich mich sehr verbunden.
Sie beschäftigen sich täglich mit dieser Gewalt – wie hält man das aus?
Es gehört zum Polizeiberuf, dass man mit Grausamkeiten umgehen und eine
professionelle Distanz dazu entwickeln muss – also Dinge aufnehmen, aber
auch nicht zu sehr an sich heranlassen. Der Austausch mit den anderen
Kolleginnen und Kollegen im Team der ZBKV hilft dabei. Und wir haben auch
regelmäßig die Möglichkeit, die Psychologen des BKA in Anspruch zu nehmen.
Da sind wir gut aufgestellt.
Wie wird man Bilder von Folterungen oder Enthauptungen wieder los?
So richtig aus dem Kopf bekommt man das nicht. Wenn Sie einmal ein
Enthauptungsvideo gesehen haben, dann werden Sie sich daran – an richtiger
oder falscher Stelle – immer wieder erinnern. Wenn das angetriggert wird,
läuft der Film im Kopf ab. Ich empfehle daher allen Kollegen, sich nur das
anzuschauen, was sie für ihre Arbeit wirklich sehen müssen.
Gibt es etwas, woran Sie sich besonders erinnern?
Ich habe vor vielen Jahren einen Zeugen vom Balkan vernommen, der wirklich
Schlimmes erlebt hatte. Angefangen hat es damit, dass er von seinem
Nachbarn, mit dem er vorher 40 Jahre lang friedlich Tür an Tür gelebt hat,
geschlagen wurde. Das gerät niemals in Vergessenheit. Auch wenn ich viel
brutalere Dinge gehört habe.
Ihre Ermittlungen sind langwierig, Erfolge eher selten. Wie behalten Sie
die Motivation?
Wenn neue Kolleginnen und Kollegen zu uns kommen wollen, machen wir von
Anfang an klar, dass unsere Fälle nicht in einigen Monaten abgeschlossen
sind. Entscheidend für unsere Motivation ist die Sinnhaftigkeit dessen,
was wir tun. Das gilt auch für mich selbst.
Jüngst hatten Sie einen großen Ermittlungserfolg: Der Generalbundesanwalt
ließ im Februar zwei Syrer festnehmen, die an Tausenden Folterungen in
einem Gefängnis in der Nähe von Damaskus beteiligt gewesen sein sollen. Die
beiden könnten die ersten Syrer sein, die in Deutschland wegen
Kriegsverbrechen in Syrien vor Gericht gestellt werden. Sind diese
Festnahmen historisch bedeutsam?
Der Ausdruck „historisch“ scheint mir etwas hoch gegriffen. Wir haben ja
bereits vergleichbare Ermittlungen mit Bezug zu den Vorkommnissen auf dem
Balkan in den 90er Jahren durchgeführt. Wir haben zum Beispiel gegen den
bosnischen Serben Duško Tadić ermittelt und gegen andere auch, die später
verurteilt wurden.
Tadić wurde 1994 in München festgenommen und 1997 vom Internationalen
Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag wegen
Kriegsverbrechen verurteilt.
Ich erinnere mich noch, als wir nach der Festnahme von Tadić mit den Opfern
gesprochen haben, wie froh sie waren, dass wir verhindern, dass
Kriegsverbrecher wie er sich in Deutschland sicher fühlen können. Das ist
ein wichtiges Zeichen. Mit jeder Festnahme wissen die Opfer, es gibt
deutsche Strafverfolgungsorgane, die sich darum kümmern, dass solche
Straftaten aufgeklärt und die Täter vor Gericht gestellt werden. Und
natürlich ist das auch ein Zeichen an mutmaßliche weitere Täter.
Wenn die Festnahmen für Sie nicht so bedeutungsvoll sind, was dann?
Durch den Haftbefehl wird unsere Ermittlungsarbeit vom Generalbundesanwalt
einem ersten Ergebnis zugeführt. Allerdings sind diese Fälle noch nicht
abgeschlossen, es gibt noch keinen Prozess, kein Urteil. Aber solche
Festnahmen sind natürlich wichtig, auch in der Außenwirkung. Der
Gesetzgeber hat mit dem Völkerstrafgesetzbuch, das es seit 2002 gibt, einen
politischen Willen ausgedrückt, und den setzen wir um.
Einer der beiden Syrer ist inzwischen nach einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofs wegen eines Verfahrensfehlers bei seiner Befragung noch
als Zeuge aus der U-Haft entlassen worden. Wie beurteilen Sie das?
Es handelt sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, daher bitte ich um
Verständnis, dass wir uns zu dieser Frage aktuell nicht äußern können.
Warum ermitteln Sie als deutsche Polizeibeamte, wenn Syrer von Syrern in
Syrien gefoltert werden?
Wir sprechen hier über die schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
also über etwas, das uns alle angeht. Deshalb ist im Völkerstrafgesetzbuch
das Weltrechtsprinzip verankert. Das heißt, dass bei diesen Straftaten auch
von deutschen Strafverfolgungsbehörden ermittelt werden kann, auch wenn es
keinen direkten Anknüpfungspunkt in Deutschland gibt. Der
Generalbundesanwalt muss ermitteln, wenn Täter oder Opfer Deutsche sind.
Wenn wir betroffene Opfer hierhaben, kann er ermitteln. Das ist ein großer
Fortschritt. Früher musste der Täter dafür in Deutschland sein. Beim
Bosnienkrieg waren viele Opfer hier, die Täter aber oft noch in der Heimat.
Anders als damals sind jetzt zeitnahe Ermittlungen möglich und auch
schnelle Befragungen von Zeugen. Wenn die Taten jahrelang zurück liegen,
ist unsere Ermittlungsarbeit viel schwerer.
Wie laufen solche Ermittlungen?
Grundsätzlich ist es so: Wir führen im Auftrag des Generalbundesanwalts ein
Strukturverfahren, also eine Art Vorermittlungen gegen Unbekannt. Das dient
dazu, Fakten und mögliche Beweise für spätere Verfahren zusammenzutragen;
in diesem Fall zu Verbrechen, die in [1][Syrien] verübt wurden. Alles, was
an Anzeigen, an Hinweisen und an übrigen Informationen reinkommt, sammeln
wir, bringen es in eine Chronologie und setzen es wie ein Puzzle zusammen.
Sie vernehmen während den Ermittlungen auch selbst Zeugen…
Ja, uns stehen alle Mittel der Strafprozessordnung zur Verfügung, wir
können also auch Zeugen vernehmen und die Aussagen später in einem
Verfahren gegen eine konkrete Person verwenden. Egal, ob der Prozess bei
uns in Deutschland oder auch bei einem Internationalen Strafgerichtshof,
beispielsweise in Den Haag, stattfindet, wie wir es bei der Aufarbeitung
der Völkerrechtsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien hatten. Wir sind zwar
Teil der nationalen Strafverfolgung, aber wir müssen auch die
internationalen Dimensionen solcher Straftaten im Blick haben. Deshalb
arbeiten wir mit War Crimes Units anderer Staaten eng zusammen. Oftmals
verdichten sich dann Informationen und wenn sie bei einer Person einen
Tatverdacht begründen, dann wird gegen diese Person ermittelt.
Wie muss man sich die Zeugenaussagen vorstellen? Fahren Sie und Ihre
Kollegen in die Türkei, in den Libanon und nach Jordanien und befragen dort
Zeugen?
Man kann es damit vergleichen, einen Stein ins Wasser zu werfen: Der erste
Hinweisgeber ist in Deutschland, macht beispielsweise Angaben bei seiner
[2][Erstbefragung als Flüchtling] gegenüber den Mitarbeitern des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf. Wenn wir diese
Hinweisgeber polizeilich vernehmen, verweisen sie auf andere und die wieder
auf andere – und die sind vielleicht als Flüchtlinge nach Dänemark oder in
die Niederlande gegangen. Dann müssen wir ein Rechtshilfeersuchen stellen,
und es kann schon einige Zeit dauern, bis wir dann dort hinkönnen, um die
Zeugen zu befragen. Auch deshalb dauern die Verfahren oft länger.
Das heißt, Sie befragen Zeugen auch in Ländern, wo es mit der
Rechtsstaatlichkeit durchaus Probleme gibt – wie in der Türkei, und fahren
vielleicht auch irgendwann nach Syrien?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZBKV sind grundsätzlich bereit, im
Ausland – auch in sogenannten post-conflict countries – Zeugenvernehmungen
und Ermittlungen durchzuführen, wenn dies im Einklang mit den
Rechtshilfevorschriften und der deutschen Strafprozessordnung steht und es
auch unter Sicherheitsgesichtspunkten ohne eine Gefährdung des eigenen
Personals möglich ist. Wir waren ja auch in Ruanda und im Kongo und haben
dort mit Zeugen gesprochen.
Wo kommen Ihre Hinweise her?
Viele stammen, wie gesagt, aus Erstbefragungen von Flüchtlingen im BAMF.
Wenn jemand angibt, „ich habe gesehen, wie jemand umgebracht wurde“, oder:
„Ich habe Massengräber gesehen, ich war im Foltergefängnis“, wenn solche
Aussagen fallen, die Substanz haben, und diese Menschen auch bereit sind,
mit der Polizei zusammenzuarbeiten, dann kommen diese Hinweise zu uns. Von
2015 bis heute sind das etwa 5.000 Hinweise, denen wir nachgehen und die
wir bei unserer Arbeit verwenden. Oft sind diese Gespräche nicht einfach,
weil die Menschen der Polizei nicht unbedingt vertrauen.
Sie ermitteln auch mithilfe der sogenannten Caesar-Bilder, die ein
ehemaliger syrischer Militärfotograf von den Leichen in Foltergefängnissen
gemacht hat.
Ja, Caesar, so der Deckname eines ehemaligen syrischen Militärfotografen,
musste diese schrecklichen Taten penibel dokumentieren. Irgendwann hat er –
wohl weil er das Grauen nicht mehr ausgehalten hat – über 50.000 Fotos aus
Syrien geschleust und veröffentlicht. Diese Fotos sind ein Fundus für uns.
Wir werten sie forensisch aus und versuchen, sie mit Erkenntnissen über
einzelne Täter zusammenzubringen, die wir dann hoffentlich irgendwann vor
Gericht stellen können.
Wie läuft bei solchen Ermittlungen die Zusammenarbeit mit anderen Staaten
und mit dem Internationalen Strafgerichtshof?
Die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, dem ICC, war
von Anfang an gut. Seit dem sogenannten Jugoslawien-Tribunal in den
neunziger Jahren hat sich die Zusammenarbeit mit anderen Staaten sehr gut
entwickelt. Es gibt einen engen Austausch mit den anderen War Crimes Units.
Innerhalb der EU gibt es außerdem das sogenannte Genocide Network, das sich
zweimal im Jahr in Den Haag trifft. Am ersten Tag, bei der closed session,
treffen sich nur die Ermittler, also Polizeibeamte und Staatsanwälte. Dort
stellen die Teilnehmer vor, woran sie arbeiten. Wenn wir eine
Übereinstimmung feststellen, tauschen wir uns zwischen den beteiligten
Staaten aus. Am zweiten Tag kommen bei der open session auch NGOs und
andere hinzu und bringen ihre Informationen und Erfahrungen ein. Das kann
man fast eine europäische Informationsbörse nennen, das ist sehr wichtig.
Welche Rolle spielt Europol, die europäische Polizeibehörde?
Bis 2017 war Europol für diese Straftaten nicht zuständig, das hat sich
aber mit einer neuen Europol-Verordnung geändert. Europol ermittelt nicht
selbst, hilft aber dabei, Informationen zusammenzuführen. So gibt es bei
Europol jetzt eine Datenbank, in die alle War Crime Units ihre Fälle
einspeisen können. Wenn beim Datenabgleich Übereinstimmungen erzielt
werden, stimmen wir uns mit dem jeweiligen Staat weiter ab. Das hilft,
unsere Informationen zu verdichten.
Derzeit wird disktiert, ob die deutschen IS-Kämpfer, die in Syrien in
kurdischen Lagern inhaftiert sind, nach Deutschland geholt werden sollen.
Würde Ihnen das bei den Ermittlungen helfen? Würden Sie die gerne befragen?
Wenn jemand eine Zeit lang beim IS oder einer Oppositionsgruppe oder beim
syrischen Regime gewesen ist, und aussagen will, könnte eine solche Person
vermutlich auch für uns hilfreiche Angaben machen. Die Entscheidung über
die Rückkehr solcher Personen nach Deutschland wird jedoch nicht bei der
ZBKV, sondern an anderer Stelle getroffen.
Sie haben auch in Ruanda und im Kongo ermittelt, zum Beispiel im Fall der
ruandischen Hutu-Miliz FDLR, deren Präsident in Deutschland lebte und
formal die Befehlsgewalt innehatte, als die Miliz Massaker an der
Zivilbevölkerung verübte. Nach langen Ermittlungen kam es zu einem Prozess,
bei dem 11 von 16 Anklagepunkten fallen gelassen wurden, später wurde das
Urteil sogar aufgehoben. Haben Sie etwas falsch gemacht?
Nein, ich glaube nicht. Wir würden heute nichts anders machen. Unsere
Ansätze waren gut, erst hier zu ermitteln und die Ermittlungen dann
auszuweiten auf das Tatortland.
Human Rights Watch kritisierte damals, das werfe „Fragen über die
Gründlichkeit der Ermittlungen der deutschen Behörden auf“.
Da muss ich widersprechen, was die Polizeiarbeit angeht. Ich war selber vor
Ort im [3][Kongo], wir haben unser Bestes gegeben.
Hatten Sie damals genug Personal? Ihr Team war noch deutlich kleiner.
Wir waren weniger, aber wir haben für diesen Fall Unterstützungskräfte
bekommen. Es war ausreichend Personal da.
Fallen gelassen wurden alle Vorwürfe der Vergewaltigung und sexuellen
Versklavung, der Rekrutierung von Kindersoldaten – eigentlich alles, was
allein auf Aussagen von Opferzeugen beruht. Medica Mondiale hat scharf
kritisiert, Prozess und Urteil seien ein Schlag ins Gesicht der Frauen und
Mädchen, die massenhaft von Soldaten der FDLR vergewaltigt wurden und von
denen einige ausgesagt hatten. Was bedeuten diese Aussagen der Opfer?
Bei den Befragungen haben wir aufseiten der Polizei mit reinen Frauenteams
gearbeitet, und viele der Betroffenen haben gesagt, dass ihnen vorher noch
nie jemand so ausführlich zugehört habe. Das finde ich positiv. Das ist
aber von den Problemen im Verfahren zu trennen.
Meinen Sie damit die Anonymisierung der Zeugenaussagen? Das soll die
Zeuginnen schützen, macht aber die Aussagen vor Gericht weniger wertvoll.
So kann für die Zeuginnen der Eindruck entstehen, sie hätten umsonst
ausgesagt.
Wir erklären den Zeugen, dass ihre Aussagen für die Ermittlungen wichtig
sind und dass sie wahrscheinlich vor Gericht aussagen müssen. Es ist sehr
wichtig, dass wir den ganzen Weg aufzeigen und ihnen die Entscheidung
überlassen, ob sie gemeinsam mit uns diesen Weg gehen wollen. Ein Zeuge
muss wissen, dass er in dem Prozess mit dem Straftäter konfrontiert sein
wird. Wir sind uns unserer Verantwortung im Umgang mit den meist
traumatisierten Opfern sehr bewusst. Ich persönlich halte nicht viel von
anonymisierten Aussagen. Denn wenn man nicht nur die Namen weglässt,
sondern auch Orte und andere Details, dann passt die Aussage überallhin.
Das ist natürlich ein Einfallstor für die Verteidigung.
Das heißt, Sie würden das heute anders machen?
Ja, dafür spricht einiges.
Wie sehen Sie in die Zukunft?
Ich bin optimistisch, was unsere Ermittlungsarbeit angeht. Unsere
Motivation, die Langmut, mit der wir an die Arbeit herangehen, und die
bisherigen Erfolge bei Festnahmen, Prozessen und Verurteilungen, das sehe
ich durchweg positiv. Dieses Zeichen, das wir mit einer Verhaftung und der
späteren Verurteilung an die Opfer senden, ist sehr wichtig. Und ich glaube
auch, dass die Verurteilungen präventiv wirken. Auch das ist positiv.
Das hört sich sehr zuversichtlich an. Meinen Sie, dass Sie solche
Verbrechen irgendwann vielleicht verhindern können?
Das kann ich nicht sagen. Was zum Beispiel nach dem Jugoslawienkrieg gesagt
wurde: Nie mehr soll so etwas vor unseren Augen passieren – das ist leider
nicht eingetroffen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich immer mehr
Länder die Verfolgung von Völkerstraftaten auf ihre Fahne schreiben.
13 Jul 2019
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