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# taz.de -- Auswirkungen der Urheberrechtsreform: Glückliche Verlage, uneinige…
> Die Reform ist ein klarer Sieg für kleine und große Verlage. Auch
> Schriftsteller:innen-Verbände zeigen sich zufrieden, während
> Selfpublisher verlieren.
Bild: Internet- und Buchgeschäft sollen durch die Reform zu einem harmonischen…
[1][Mit der vergangene Woche verabschiedeten Reform] können die Buchverlage
zufrieden sein. Sie werden [2][durch die neue EU-Richtlinie] finanziell
gestärkt. Auf den ersten Blick verlieren jedoch die Autor:innen. Sie müssen
zugunsten der Verlage auf einen Teil der Tantiemen verzichten, die ihnen
die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) bisher auszahlte.
Trotzdem haben sich viele Schriftstellerverbände für die Reform
ausgesprochen. So verweist Valentin Döring, Bundesgeschäftsführer der
Schriftsteller:innen bei ver.di, als Fürsprecher der Reform auf das dritte
Kapitel, in dem „faire Verträge für Künstler“ festgelegt sind. Die heiß
umkämpfte Urheberrechtsreform – sie ist auch in der Literaturszene
umstritten.
Grundsätzlich sollen große Online-Plattformen die Urheber:innen durch die
Reform gerechter an ihren Gewinnen beteiligen. Der Journalist und
Herausgeber der Website literaturcafe.de, Wolfgang Tischer, kritisiert aber
die finanziellen Nachteile für Kreative durch Artikel 16. Dieser Artikel
schafft die Rechtsgrundlage für eine Verlagsbeteiligung. Autor:innen müssen
künftig Tantiemen mit ihrem Verlag teilen, wenn die Richtlinie in
nationales Recht gegossen wird. Viele Autor:innen, mit denen Tischer
gesprochen habe, hätten das nicht verstanden und stattdessen die Reform
unterstützt. „Es wird ihnen aber klar werden, wenn sie sehen, dass die
Ausschüttung von der VG Wort niedriger ist“, sagt der gelernte Buchhändler.
Um das zu verstehen, lohnt sich der Blick [3][in die juristische
Vergangenheit dieser Debatte]. Zuletzt verteilte die VG Wort als gemeinsame
Vertretung der Urheber:innen die Ausgleichsgebühren, zum Beispiel von
Bibliotheken, direkt an Autor:innen und Übersetzer:innen. Das war nicht
immer so. Jahrelang bekamen auch Verlage einen Anteil, weil das Lektorieren
eines Textes oder die juristische Unterstützung ebenso zu Entstehung eines
Werkes beitrage wie das Schreiben und Übersetzen an sich.
## Schriftsteller:innen zeigen sich solidarisch
Belletristikverlage erhielten rund ein Drittel der Tantiemen. [4][Doch 2016
entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine pauschale Beteiligung der
Verlage nicht rechtens sei.] Nach dem Urteil gaben viele Autor:innen –
besonders solche, die sich gut betreut fühlten – freiwillig die Einnahmen
an ihren Verlag ab. Was Tischer stört: Durch Artikel 16 kehrt die
„Zwangsabgabe“ zurück.
Nina George, Schriftstellerin und Beisitzerin des Präsidiums im
PEN-Zentrum, spricht sich hingegen für die Verlagsbeteiligung aus und damit
auch für die Reform. Die VG Wort sei mit den Verlagen verhandlungsstärker
als ohne sie. „Das ist langfristig lukrativer für Autorinnen und Autoren“,
sagt George. Nur gemeinsam könnten Verlage und Autor:innen etwas gegen
internationale Giganten wie Google erreichen, ergänzt Susanne Schüssler,
Leiterin des Wagenbach-Verlags und Sprecherin in der VG Wort. Sie hat für
die Reform gekämpft. Und auch „die Mehrheit der Autorinnen und Autoren ist
überzeugt, dass die Verlage wichtige Arbeit leisten“.
Bekannte Autor:innen unterstützten die Reform zudem, weil sie durch Artikel
17 auf Mehreinnahmen hoffen, meint Tischer. Darin steht, dass
Online-Plattformen mit den Verwertungsgesellschaften Lizenzen abschließen
müssen, so wie YouTube sich bereits mit der GEMA geeinigt hat. Schüssler
sieht darin auch für die Leser:innen einen Vorteil: „Die Nutzer können
nicht belangt werden, weil es Bezahlmodelle gibt.“
Tischer prognostiziert jedoch zähe Verhandlungen zwischen Plattformen und
VG Wort. Noch herrsche viel Unklarheit: „Es gibt keine Zahlen dazu,
wieviele urheberrechtlich geschützte Textbeiträge auf Facebook oder anderen
Plattformen gegen den Willen von Autoren gepostet wurden.“
## Uploadfilter schaden eigenen Veröffentlichungen
Der einzige große Verband, der sich klar gegen die Reform ausgesprochen
hat, war der deutsche Selfpublisher-Verband. Dieser besteht seit 2015 aus
rund 500 Autor:innen, die ohne Verlag veröffentlichen. Wegen Artikel 17
haften künftig die Plattformen, auf denen unabhängige Autor:innen ihre
Werke hochladen, für diese Inhalte. [5][Upload-Filter können das Material
auf Urheberrechtsverletzungen hin automatisch prüfen, sind aber
fehleranfällig]. „Als unabhängige Kreative ohne eigene Rechtsabteilung sind
Selfpublisher folglich den privaten Filterbetreibern ausgeliefert“, heißt
es in der Pressemitteilung des Selfpublisher-Verbands.
Auch für Schüssler ist die Reform an dieser Stelle ein Kompromiss: „Ich
teile die Auffassung, dass Upload-Filter nicht das Gelbe vom Ei sind.“
31 Mar 2019
## LINKS
[1] /Richtlinie-zum-Urheberrecht/!5582962
[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A52016PC0593
[3] /Entscheidung-bei-der-VG-Wort/!5357528
[4] /Mehr-Geld-fuer-Autoren/!5302804
[5] /Archiv-Suche/!5575475&s=Uploadfilter&SuchRahmen=Print/
## AUTOREN
Elisabeth Nöfer
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