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# taz.de -- Kommentar Urheberrechtsreform: Die Kreativen verlieren
> Artikel 16 der Urheberrechtsreform ist für Urheber:innen die größte
> Ungerechtigkeit. Obwohl es Entlohnung fairer machen soll, profitieren
> Verlage.
Bild: Keine Bots, sondern echte Demonstrant:innen: Protest gegen die EU-Urheber…
Die Abstimmung zur Urheberrechtsreform ist durch. Im Europäischen Parlament
wurde am Dienstag für die Reform gestimmt, und das nicht gerade mit knapper
Mehrheit. Für Kreative ist der nun verabschiedete Artikel 16 (der
[1][umnummerierte Artikel 12]) von Nachteil, weil er große Verlage an der
Gewinnausschüttung beteiligt.
Mit Artikel 16 werde sich „die Situation von Urhebern verschlechtern“,
[2][prognostiziert der Netzexperte und „Technikphilosoph“ Enno Park in
einem Blogartikel]. Die Urheber:innen profitieren von der Gesetzesreform
nicht, sagt auch der Berufsverband der freien Journalist:innen. [3][Deshalb
war der Verband gegen das Gesetz].
Zeit-Feuilletonist Lars Weisbrod hat das Dilemma um das liebe Geld
verstanden: [4][„Wo kann ich jetzt dafür abstimmen, dass Google mir Geld
geben muss?“], twitterte der Journalist vor der Abstimmung. Abgestimmt
haben andere, und eine gute Antwort bekam Weisbrod nicht.
Artikel 16 ist ein Pflänzchen, das im Schatten zwischen Urheber:innen,
Nutzer:innen und Verlagen gedeiht. Der EU-Gesetzesentwurf garantiert
Verlagen, die einen Vertrag mit den Urheber:innen abgeschlossen haben,
einen Teil der Einnahmen. Dieses Geld sammeln verschiedene
Verwertungsgesellschaften ein. [5][Wie das in Zukunft gerecht passieren
könnte, ist ein Kernpunkt der Debatten].
## Kreative Geringverdiener
In Deutschland hatte die VG Wort für die Nutzung von Werken pauschal die
Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage ausgeschüttet. Davon profitierten vor
allem die großen Vermarkter von Inhalten, nicht der Kleinstverlag für
Kunstwissenschaft. [6][Bis der Bundesgerichtshof 2016 einschritt und das
auf nationaler Ebene verbot:] Das Geld soll direkt an die Urheber:innen
gehen. Seitdem bekommen [7][Schreibende alle Tantiemen, können Verlage aber
freiwillig beteiligen]. Diese Regelung wird mit der Reform zurückgedreht.
Zwar sind alle Parteien von links bis rechts dafür, geringverdienenden
Schreiber:innen und Musiker:innen ihr Geld zu geben und das Geschäftsmodell
der mächtigen Content-Verwerter nicht weiter hinzunehmen. Was im Netz
passiere, sei „Kunstraub unerhöhten Maßes!“, polterte der rechtsliberale
Politiker Jens Rhode (Dänemark) [8][in der heutigen EU-Plenartagung zur
Abstimmung].
Aber obwohl Internet-Plattformen für urheberrechtlich geschütztes Material
ab jetzt haften – es sei denn, sie schließen Lizenzen mit
Rechteinhaber:innen ab, damit diese an ihre Vergütung kommen – ist das kein
Gewinn für Kreative. Durch Artikel 16 profitieren nämlich die großen
Content-Vermarkter gegenüber kleinen Verlagen. Die Urheber:innen verlieren.
27 Mar 2019
## LINKS
[1] https://twitter.com/Senficon/status/1108728792934162432
[2] https://t3n.de/news/artikel-16-urheberrecht-weniger-geld-1152357/
[3] https://www.freischreiber.de/aktuelle/eu-urheberrechtsreform-wir-urheber-pr…
[4] https://twitter.com/larsweisbrod/status/1109457451726897154
[5] /EU-Urheberrechtsreform/!5580028
[6] https://www.wbs-law.de/urheberrecht/nach-bgh-urteil-vg-wort-fordert-100-mil…
[7] /VG-Wort-aendert-Verteilungsplan/!5408236
[8] http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/home.html
## AUTOREN
Elisabeth Nöfer
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EU-Urheberrechtsreform
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