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# taz.de -- Aktuelle VG Wort-Ausschüttung: „Dicker Zuschuss zum Urlaub“
> Autor*innen freuen sich über die Auszahlung der VG Wort. Aber was ist mit
> der Steuer? Hendrik Zörner vom DJV erklärt, was zu beachten ist.
Bild: Das Geld für die VG Wort wird zum Beispiel bei den Herstellern von Fotok…
Viele Redakteur*innen freuen sich über ihre Ausschüttungsbriefe von der VG
Wort. Woher kommt das Geld?
Die Verwertungsgesellschaft Wort hat die Aufgabe, die Wahrnehmungsrechte
von Urhebern im Wort-Bereich umzusetzen. Sie treibt Geld für die Nutzung
der Werke dieser ein und schüttet es an die Urheber aus.
Also eine Art GEMA für Autor*innen?
Richtig. Geld wird von all denen eingezogen, die schriftliche Werke nutzen.
Das sind zum Beispiel Gerätehersteller, etwa von Fotokopierern, aber
natürlich auch von denjenigen, die aktiv Werke von Urhebern verwenden
wollen und sich um die Rechte bemühen.
Bis zu einem [1][BGH-Urteil] 2016 wurde das Geld hälftig an die Verlage und
die Urheber*innen ausgezahlt. Dort wurde entschieden, dass der
Verlegeranteil bei den Ausschüttungen entfällt. Seit 2017 stehen die
VG-Wort Einnahmen [2][nur noch den Autor*innen] zu. Gab es deshalb
besonders viel Geld?
Die VG Wort hatte für den Fall, dass die juristischen Auseinandersetzungen
zu ihren Ungunsten ausgehen würden, Rücklagen gebildet, die jetzt aufgelöst
werden. Nach dem Urteil wurde in den Gremien der VG Wort besprochen, wie
mit den [3][Konsequenzen] des Urteils und mit den Rücklagen umzugehen ist.
Da wurde der Beschluss gefasst, die Rücklagen zugunsten der
Wahrnehmungsberechtigten aufzulösen. Das ist der Grund, warum sich jetzt
etliche freie Journalisten sehr über einen dicken Zuschuss zum Urlaub
freuen können.
Kann ein unerwartet hoher Betrag auf dem Konto auch negative Konsequenzen
haben, etwa was Steuern angeht?
[4][Freie Journalisten] unterliegen als Freiberufler einer sehr viel
einfacheren Gesetzgebung als etwa Gewerbetreibende. Und Steuern müssen sie
sowieso bezahlen. Wenn so eine Nachzahlung kommt, dann steigen die
Einnahmen, insofern müssen sie sehr wahrscheinlich auch mehr Steuern
zahlen. Aber das steht in einer klaren Relation zu dieser zusätzlichen
Einnahme.
Freiberufler*innen sind von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie im Vorjahr
einen Umsatz von 17.500 Euro nicht überschritten haben. Ist es möglich,
durch die hohen Ausschüttungen plötzlich umsatzsteuerpflichtig zu werden?
Das kann passieren. Aber Umsatzsteuerpflicht bedeutet auch, dass freie
Journalisten die Umsatzsteuer ihrer Ausgaben beim Finanzamt geltend machen
können. Auf jeden Fall sollten sich Betroffene fachkundigen Rat einholen.
Wie dann im Detail verfahren werden sollte, hängt natürlich stark vom
Einzelfall ab.
Hinweis: In einer vorherigen Version des Interviews hieß es auf die Frage
nach der Umsatzsteuerbefreiung, plötzliche hohe Einnahmen könnten durch
Ausgaben kompensiert werden. Das ist falsch und wurde korrigiert.
20 Jun 2019
## LINKS
[1] /Urteil-zur-VG-Wort-Ausschuettung/!5298006/
[2] /Urheberrechtsreform-und-VG-Wort/!5582139&s=vg+wort/
[3] /VG-Wort-aendert-Verteilungsplan/!5408236/
[4] /Verguetungsregeln-fuer-freie-Journalisten/!5264856/
## AUTOREN
Lilly Schlagnitweit
## TAGS
Medien
Journalismus
VG Wort
Urheberrecht
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Schwerpunkt Zeitungskrise
Urheberrecht
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