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# taz.de -- VG Wort ändert Verteilungsplan: Es hat sich ausgebettelt
> Die VG Wort hat einen neuen Verteilungsplan beschlossen: Autor:innen
> können jetzt 100 Prozent der Tantiemen erhalten.
Bild: Wer schreibt, der bleibt – und verdient
Schreiber:innen des Landes freuen sich: Am vergangenen Samstag haben die
Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) in ihrer Versammlung
in München einen neuen Verteilungsplan beschlossen. Von nun an sollen
Urheber:innen, die bei der VG Wort angemeldet sind, rechtskonform 100
Prozent der Tantiemen ausgeschüttet bekommen.
Verlage werden bei der Reform aber auch bedacht: Autor:innen können sie auf
freiwilliger Basis an den Einnahmen beteiligen. Abhängig von der Textsorte
und der Verbreitungsform sollen dann zwischen 15 und 50 Prozent an die
Verlage gehen. Stimmen die Autor:innen keiner Abgabe zu, erhalten sie von
2017 an das Geld grundsätzlich. Abtreten können sie für jedes Werk einzeln.
Dies kann auch wieder rückgängig gemacht werden. All das erfolgt anonym –
somit wissen Verlage nicht, wer einen Teil der Tantiemen abgibt und wer
nicht. Bis Ende des Jahres werde das Geld aus der Rückabwicklung
ausgeschüttet.
Die VG Wort ist eine Gesellschaft, die die Rechte der Urheber:innen
wahrnimmt: Sie sammelt Gebühren für Zweitverwertung und Vervielfältigung
von Texten etwa bei Bibliotheken oder Herstellern von Kopiergeräten. Es
geht um viel Geld: 185 Millionen Euro hat die VG Wort 2016 eingenommen.
Über die Praxis, wie die Gewinne an Verlage und Urheber:innen zu verteilen
sind, wurde in den vergangenen Monaten viel gestritten. Im April 2016
[1][hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden], dass der bisherige
Verteilungsplan rechtswidrig ist. Bis dahin wurden die von der VG Wort
eingesammelten Tantiemen zu festen Anteilen an die Urheber:innen
ausgeschüttet. Verlage erhielten dadurch bei belletristischen und auch zum
Teil bei journalistischen Werken 30 Prozent und bei wissenschaftlichen
Publikationen sogar 50 Prozent.
Der Wissenschaftsautor Martin Vogel sah darin eine rechtswidrige Praxis und
klagte 2011. Er argumentierte, dass nicht den Verlagen, sondern den
Urheber:innen die Gewinne zustünden. Unterstützt wurde er dabei vom
Berufsverband Freischreiber.
[2][Das BGH entschied 2016], dass es wegen des Urheberrechtsgesetzes
rechtswidrig ist, dass Verlage pauschal an den Werken ihrer Autor:innen
beteiligt werden. Die VG Wort reformierte daraufhin ihren Verteilungsplan.
Aber nicht nur das: Das Urteil wurde auch rückwirkend ausgesprochen, bis
ins Jahr 2012, weswegen die VG Wort 100 Millionen Euro von den Verlagen
zurückfordern und neu verteilen musste.
Den Verleger:innen passte das natürlich gar nicht. Vor allem kleine Verlage
sahen keine Möglichkeit, das Geld zurückzuzahlen, fürchteten um ihre
Existenz und [3][versuchten auf ihre Autor:innen mittels Anschreiben
Einfluss zu nehmen], ihnen etwas abzugeben. Deswegen hat die VG Wort es so
eingerichtet, dass Autor:innen anonym an die Verlage abtreten konnten. So
erfährt der Verlag nicht, wer für den Verlag auf das Geld verzichtet.
Im Dezember 2016 wurde dann auch per Gesetz beschlossen, dass jede:r
Urheber:in die Ausschüttung selbst beschließen kann. Darauf beruht die nun
reformierte Regelung. Doch der Freischreiber e. V. warnt in seiner
Pressemitteilung davor, dass noch nichts entschieden sei. Die Verlage
arbeiteten bereits daran, die alte Regelung, in der die Verlage verbindlich
an den Tantiemen beteiligt werden, wiederherzustellen, heißt es da.
22 May 2017
## LINKS
[1] /Urteil-zur-VG-Wort-Ausschuettung/!5298006
[2] /Streit-um-die-VG-Wort/!5367610
[3] /Keine-VG-Wort-Ausschuettung/!5382833
## AUTOREN
Maike Brülls
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