Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Freihandelsabkommen CETA: Investitionsschutz eng eingegrenzt
> Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob der Vertrag zwischen EU
> und Kanada mit EU-Recht vereinbar ist. Der Generalanwalt formuliert
> Grenzen.
Bild: München 2016: Ist das schon drei Jahre her? Ceta als giftige Mischung
Brüssel taz | Das umstrittene Freihandelsabkommen CETA verstößt nicht gegen
EU-Recht. Allerdings stellt der Vertrag zwischen der EU und Kanada auch
keinen Freibrief für Investoren dar, Staaten zu Gesetzesänderungen zu
zwingen. Mit dieser [1][Einschätzung hat der Generalanwalt am Europäischen
Gerichtshof (EuGH), Yves Bot], eine Klage Belgiens abgeschmettert – aber
auch einige Leitplanken eingezogen.
Belgien hatte das Abkommen im Herbst 2016 nach wochenlangem erbitterten
Widerstand vor allem aus der Region Wallonie gebilligt, allerdings
gleichzeitig den EuGH angerufen. Die Belgier wollten von den höchsten
EU-Richtern in Luxemburg wissen, ob die in CETA enthaltenen Sonderrechte
für Investoren und ein neuartiges Schiedsgericht mit Unionsrecht vereinbar
sind.
Konkret geht es dabei um Dispute zwischen Investoren und Staaten. Sie
sollen laut CETA nicht vor ordentlichen Gerichten beigelegt werden, sondern
in einem eigenen, speziellen Investitionsgericht. Kritiker befürchten, dass
Unternehmen diesen neuen Mechanismus nutzen könnten, um einzelne EU-Staaten
zu verklagen und unliebsame Gesetze zu verhindern oder nachträglich
auszuhebeln.
Diese Sorge teilt der Generalanwalt jedoch nicht. Die EU habe
„hinreichende“ Garantien für die Streitschlichtung gegeben, erklärte Bot.
Die Zuständigkeit des neuen Schiedsgerichts sei eng begrenzt und beziehe
sich lediglich auf finanzielle Entschädigungen. Es sei jedoch nicht befugt,
staatliche Regeln aufzuheben oder Änderungen anzuordnen.
## Kein Hebel gegen EU-Staaten
Die Mitgliedstaaten könnten deshalb auch künftig Gesetze erlassen, „um
legitime Ziele des Allgemeinwohls etwa im Bereich der öffentlichen
Gesundheit, der Sicherheit, des Umwelt- oder des sozialen Schutzes zu
erreichen“. Es bleibe auch weiter Aufgabe der nationalen Gerichte, „eine
effektive Anwendung des Unionsrechts zu gewährleisten“.
Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, so wären schwerwiegende
Eingriffe in die Umwelt- und Sozialgesetzgebung durch CETA wohl nicht mehr
zu befürchten. Jedenfalls könnten Konzerne das Schiedsgericht nicht als
Hebel gegen die EU-Staaten nutzen. Ein endgültiges Urteil steht zwar noch
aus. Doch in aller Regel übernimmt der EuGH die Einschätzung des
Generalanwalts.
CETA war nach jahrelangem Streit und massiven Bürgerprotesten im September
2017 vorläufig in Kraft getreten. Allerdings ist die Streitschlichtung
bisher noch ausgenommen. Dazu muss CETA erst durch die Parlamente in den
Mitgliedstaaten ratifiziert sein. Stimmt auch nur eines der 28 EU-Länder
nicht zu, scheitert das gesamte Abkommen. Zuletzt hatte Italien Zweifel
angemeldet.
Auch von der Umweltorganisation Greenpeace kommt weiter Widerstand. Die
Einschätzung des Generalanwalts sei „ein herber Rückschlag für die
europäische Demokratie“, erklärte Greenpeace-Handelsexperte Jürgen Knirsch.
Ausländische Unternehmen erhielten „ein unfaires Privileg, wenn ihnen im
Gegensatz zu den ansässigen Unternehmen spezielle Schiedsgerichte außerhalb
der europäischen Gerichtsbarkeit zur Verfügung stehen“, so der
Greenpeace-Experte. Europäisches Recht müsse „über Investoreninteressen
stehen“.
Auch in Belgien gehen die Proteste weiter. [2][Eine Petition gegen die
„Paralleljustiz“ bei CETA] hat binnen einer Woche bereits 273.000
Unterschriften gesammelt.
30 Jan 2019
## LINKS
[1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=210244&a…
[2] https://www.attac.at/kampagnen/stopp-isds.html
## AUTOREN
Eric Bonse
## TAGS
Freihandel
CETA
EuGH
Investitionsschutz
CETA
Schwerpunkt TTIP
Schwerpunkt TTIP
China
CETA
Nike
Schiedsgericht
Freihandel
Freihandel
EU-Kommission
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil zu Freihandelsabkommen Ceta: Nach der Klage ist vor der Klage
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Freihandelsabkommen
Ceta zwar abgewiesen. Doch die Sache ist damit noch lange nicht gelaufen.
Ceta-Abkommen mit Kanada: Pures Gift
Das Ceta-Freihandelsabkommen mit Kanada ist ein Angriff auf die Demokratie.
Noch kann es verhindert werden.
Gastkommentar EuGH-Urteil zu Ceta: Da können Investoren nur jubeln
Das Handelsabkommen enthält Klagemöglichkeiten für Konzerne, aber keine
verbindlichen Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte.
Kommentar Ceta-Gutachten des EuGh: Keine Gefahr für Europas Demokratie
Kritiker fürchten, eine Paralleljustiz für Konzerne wie beim Ceta-Abkommen
schaffe einen „demokratiefreien Raum“. Doch sie kann auch nützlich sein.
Gutachten zum Investitionsschutz: EuGH winkt Ceta durch
Der Europäische Gerichtshof hält Investitionsschutz im Handelsabkommen mit
Kanada mit dem EU-Recht für vereinbar. Ceta-Kritiker sind enttäuscht.
„Allah“-Schriftzug auf Nike-Schuhsohle: Darf man Religion mit Füßen trete…
Wer will, kann auf der Sohle eines Nike-Schuhs ein arabisches „Allah“
erkennen. Eine Beleidigung des Islam? Auch die AfD nimmt das Thema auf.
Kampagne gegen Schiedsgerichte: Schluss mit den Privilegien
Die EU soll die Möglichkeit von Konzernklagen aus Handelsdeals streichen,
fordern über 150 NGOs. Weltweit gibt es mehr als 900 solcher Klagen.
EU-Parlament winkt Jefta durch: Freihandelszone bald in Betrieb
Der Wirtschaftspakt mit Japan tritt im Februar in Kraft. KritikerInnen
fürchten, dass die öffentliche Wasserversorgung unter Druck gerät.
Freihandel zwischen EU und Kanada: Schon wieder Geheimnisse
Das Freihandelsabkommen CETA ist keineswegs zufriedenstellend gelöst.
Gerade geht es um Kernfragen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Handelsabkommen der EU: Protektionismus light
Die EU will sich vor chinesischen Investoren schützen, gleichzeitig aber
den Freihandel ausweiten. Das erklärte Kommissionspräsident Juncker.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.