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# taz.de -- Urteil zu Freihandelsabkommen Ceta: Nach der Klage ist vor der Klage
> Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen das Freihandelsabkommen
> Ceta zwar abgewiesen. Doch die Sache ist damit noch lange nicht gelaufen.
Bild: Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen Ceta zurückgewiesen
Es sieht so aus, als wäre das Rennen gelaufen – aber der Schein trügt: Das
[1][Bundesverfassungsgericht hat die Klagen gegen die vorläufige Anwendung
des EU-kanadischen Freihandelsabkommens Ceta zwar weitgehend abgewiesen].
Ob Ceta in Gänze verfassungskonform ist, ist damit aber keineswegs
entschieden.
Mit dem Votum der Richter:innen ist der Startschuss zur Ratifizierung
des umstrittenen Wirtschaftspakts gefallen. Die Ampel-Parteien hatten sich
darauf verständigt, die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten. Die
Ratifizierung ist kein Automatismus. Für die Grünen dürfte sie heikel
werden, denn viele ihrer Anhänger:innen lehnen den Handelsvertrag
energisch ab.
Hunderttausende sind vor wenigen Jahren gegen Ceta und das gescheiterte
Schwesterabkommen [2][TTIP] mit den USA auf die Straße gegangen. Dafür gab
es gute Gründe: Pakte wie diese sichern Konzernen Vorrechte, mit denen der
Verbraucher:innenschutz und die Rechte von Arbeitnehmer:innen
ausgehebelt werden können. Durch Ceta könnte ein Privatisierungsdruck
entstehen, der etwa Kommunen zum Verkauf von städtischen Betrieben zwingt.
Immerhin hatte die Protestbewegung einen Erfolg: Die umstrittenen privaten
Schiedsgerichte mit Klageprivilegien für Unternehmen wurden modifiziert,
stattdessen soll es eine Art Handelsgerichtshof geben. Doch Konzerne sollen
nach wie vor klagen können, wenn politische Entscheidungen – zum Beispiel
zum Klimaschutz – anvisierte Gewinne beeinträchtigen.
Zu Recht warnen Organisationen wie der BUND davor, dass das die
[3][sozial-ökologische Transformation] aushebeln kann. Zu diesen
Klageprivilegien hat sich das Bundesverfassungsgericht nicht geäußert, denn
sie sind nicht Teil der vorläufigen Anwendung. Im Zuge der Ratifizierung
kommt das Thema aber unweigerlich auf den Tisch, spätestens wenn das
entsprechende Zustimmungsgesetz des Bundestags vorliegt. Dieses Gesetz
sollte unbedingt den Verfassungsrichter:innen vorgelegt werden.
Einige NGOs kündigten bereits an, eine Verfassungsbeschwerde gegen ein
Zustimmungsgesetz zu prüfen.
15 Mar 2022
## LINKS
[1] /Ceta-Klagen-abgelehnt/!5838377
[2] /Scheitern-von-TTIP-wahrscheinlich/!5300596
[3] /Energiekosten-Entlastungspaket/!5835137
## AUTOREN
Anja Krüger
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CETA
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