Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gastkommentar EuGH-Urteil zu Ceta: Da können Investoren nur jubeln
> Das Handelsabkommen enthält Klagemöglichkeiten für Konzerne, aber keine
> verbindlichen Pflichten zur Einhaltung der Menschenrechte.
Bild: Soll vom Ceta-Akommen profitieren: Das Container-Terminal in Bremerhaven
6,1 Milliarden Euro Schadensersatz fordert Vattenfall vor einem
internationalen Schiedsgericht von Deutschland. Der Atomausstieg habe die
zukünftigen Gewinne des Konzerns zunichtegemacht, so das Argument des
Energieversorgers. Das Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) enthält ebensolche
Klagerechte für Konzerne vor Schiedsgerichten. Der [1][Europäische
Gerichtshof] hat sie Ende April für rechtens erklärt. Wenn die europäischen
Mitgliedstaaten dem Abkommen zustimmen, dann könnten weitere
Milliardenklagen nach dem Muster von Vattenfall folgen.
Der EuGH ist mit seinem Gutachten auf der Linie der [2][EU-Kommission], die
sich um eine Neugestaltung und Ausweitung von Konzernklagerechten bemüht.
Dadurch werden die Rechte transnationaler Unternehmen weiter gestärkt,
statt ihnen verbindliche Pflichten aufzuerlegen, um die Einhaltung der
Menschenrechte zu garantieren. Umso ungerechter, da ArbeitnehmerInnen und
VerbraucherInnen keine exklusiven Klagemöglichkeiten erhalten, wenn ihre
Rechte verletzt werden.
Zudem können Staaten durch drohende Entschädigungszahlungen abgeschreckt
werden, fortschrittliche Politik zu machen. Der EuGH erkennt die
Möglichkeit einer solchen abschreckenden Wirkung durch Konzernklagerechte
an. Gleichzeitig meint er, dass weitere Klauseln des Vertrags ausreichend
davor schützten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Investoren oft nur mit
Klagen drohen müssen, damit der Staat Regulierungen abschwächt oder zurück
nimmt.
Ceta enthält keine klaren Regeln, nach denen Investoren Schadensersatz
zugesprochen wird. Die Richter*innen am Ceta-Schiedsgericht können sehr
frei auslegen, wann „offenkundige Willkür“ vorliegt und der Investor
entschädigt werden muss. Kanadische Bergbauunternehmen bejubeln Ceta
deswegen als „bahnbrechend“. „Herausragend“ finden sie die
Investor-Staat-Klagerechte in Ceta.
Ceta ist kein gutes Muster für zukünftige Handelsabkommen. Auch die
Reformen ändern nichts am Kern dieses Systems, das zutiefst ungerecht ist.
10 May 2019
## LINKS
[1] /Gutachten-zum-Investitionsschutz/!5591938
[2] /Freihandelsabkommen-CETA/!5565829
## AUTOREN
Alessa Hartmann
## TAGS
Schwerpunkt TTIP
EU-Kommission
EuGH
Freihandel
CETA
EU
CETA
Freihandel
Freihandel
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ceta-Abstimmung in Frankreich: „Habt den Mut, Nein zu sagen!“
Vor der Abstimmung über das Freihandelsabkommen appelliert
Ex-Umweltminister Hulot an die Abgeordneten. Sein Wort hat Gewicht.
Gutachten zum Investitionsschutz: EuGH winkt Ceta durch
Der Europäische Gerichtshof hält Investitionsschutz im Handelsabkommen mit
Kanada mit dem EU-Recht für vereinbar. Ceta-Kritiker sind enttäuscht.
Freihandelsabkommen CETA: Investitionsschutz eng eingegrenzt
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob der Vertrag zwischen EU
und Kanada mit EU-Recht vereinbar ist. Der Generalanwalt formuliert
Grenzen.
Freihandel zwischen EU und Kanada: Schon wieder Geheimnisse
Das Freihandelsabkommen CETA ist keineswegs zufriedenstellend gelöst.
Gerade geht es um Kernfragen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.