# taz.de -- Gutachten zum Investitionsschutz: EuGH winkt Ceta durch | |
> Der Europäische Gerichtshof hält Investitionsschutz im Handelsabkommen | |
> mit Kanada mit dem EU-Recht für vereinbar. Ceta-Kritiker sind enttäuscht. | |
Bild: Proteste gegen Ceta in Straßburg 2017 | |
FREIBURG taz | Der Investitionsschutz im Freihandelsabkommen der EU mit | |
Kanada (Ceta) ist mit EU-Recht vereinbar. Dies stellte am Dienstag der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem verbindlichen Gutachten fest. Wegen | |
der großen Bedeutung der Frage entschied der EuGH im Plenum aller Richter. | |
Ceta-Kritiker äußerten Enttäuschung über das Urteil. „Die rechtliche | |
Zulässigkeit ändert jedoch nichts daran, dass das CETA-Abkommen in seiner | |
aktuellen Form politisch falsch ist“, sagte Sven Giegold, EU-Politiker und | |
Spitzenkandidat der Grünen bei der Europawahl. | |
Mit Ceta sollen über 99 Prozent der Zölle zwischen der EU und Kanada | |
beseitigt werden. EU-Firmen sollen in Kanada künftig auch bei öffentlichen | |
Ausschreibungen auf regionaler und kommunaler Ebene zum Zuge kommen können. | |
Laut EU-Kommission soll das Handelsvolumen zwischen den Volkswirtschaften | |
bei Waren und Dienstleistungen [1][um 23 Prozent erhöht werden]. | |
Umstritten bei dem im September 2017 vorläufig in Kraft getretenen Abkommen | |
war vor allem der Schutz von Investoren aus dem jeweils anderen | |
Wirtschaftsraum. Diese sollen vor einem neuen Investitionsgericht, dem | |
Ceta-Gericht, klagen können. Investoren wird im Ceta-Vertrag eine „gerechte | |
und billige“ Behandlung zugesichert, außerdem werden sie gegen „indirekte | |
Enteignungen“ geschützt. Kritiker fürchten, dass Konzerne auf diesem Weg | |
Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz und im Arbeitsrecht absenken | |
können. Im [2][Oktober 2015] und im [3][September 2016] demonstrierten in | |
Deutschland Hunderttausende gegen Ceta und das Schwesterabkommen mit den | |
USA, TTIP. | |
Ursprünglich richtete sich der Protest gegen TTIP, das aber nicht | |
zustandekam, weil die USA das Interesse verloren. Um so wichtiger wurde | |
Ceta für die EU als beispielhaftes Abkommen, an dem sich weitere | |
Freihandelsverträge orientieren sollten. Innovativ an Ceta ist insbesondere | |
der gerichtliche Investorenschutz. Im Ceta-Gericht sollen 15 dauerhaft | |
bestellte Richter sitzen, während Schiedsgerichte bisher aus fallweise | |
bezahlten Anwälten und Professoren zusammengesetzt wurden. | |
## Nur das wallonische Regionalparlament stellte sich quer | |
Der EU-Ministerrat stimmte Ceta im Oktober 2016 zu. Das | |
Bundesverfassungsgericht hatte dies der Bundesregierung in einem | |
Eilbeschluss erlaubt. Zuletzt stellte sich nur noch das wallonische | |
Regionalparlament quer. Es zog sein Veto aber zurück, nachdem die belgische | |
Regierung versprach, ein EuGH-Gutachten zur Zulässigkeit des Ceta-Gerichts | |
einzuholen. Dieses Gutachten liegt jetzt vor. | |
Die Ceta-Kritiker hatten große Hoffnung in den EuGH gesetzt, da er sehr | |
scharf sein kann, wenn es um die Gefährdung seiner eigenen Kompetenzen | |
geht. So hat er den Beitritt der EU zur Europäischen | |
Menschenrechtskonvention ebenso verhindert wie die Schaffung eines | |
einheitlichen Patentgerichtssystems. Auch bei Investitionsschutzabkommen | |
zwischen EU-Staaten sah er Anfang 2018 einen Verstoß gegen EU-Recht | |
([4][„Achmea“-Urteil]). | |
Gegen den Ceta-Vertrag hatte der EuGH nun aber keine Einwände. Die | |
Autonomie der EU-Rechtsordnung bleibe gewahrt. Das Ceta-Gericht könne nur | |
den Ceta-Vertrag anwenden, nicht aber EU-Recht oder das Recht der | |
EU-Mitgliedsstaaten auslegen. | |
Auch der verfassungsrechtliche Rahmen der EU bleibe unangetastet. Der EuGH | |
verwies auf zahlreiche Ceta-Vertragsbestimmungen, die sicherstellen, dass | |
die EU ihr Niveau im Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz auch | |
weiterhin selbst bestimmen kann. (Az.: Avis 1/17) | |
## Deutsche Ratifikation steht noch aus | |
Der Großteil des Ceta-Vertrags wird bereits vorläufig angewandt. Dies gilt | |
jedoch nicht für die Regeln zum Investitionsschutz, bei denen noch die | |
Ratifikation der nationalen Parlamente erforderlich ist. Bisher fehlen noch | |
18 EU-Staaten, darunter Deutschland. In der Bundesrepublik ist umstritten, | |
ob neben dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmen muss, wo die | |
Ceta-Kritischen Grünen ein Veto durchsetzen könnten. | |
Außerdem wird sich – vermutlich nach der Sommerpause – noch einmal das | |
Bundesverfassungsgericht mit Ceta befassen. Dort liegen Klagen der Linken, | |
von NGOs wie „Mehr Demokratie“ und der Aktivistin Marianne Grimmenstein zur | |
Prüfung. Auch dort wird es vor allem um den Investorenschutz gehen. | |
Das Bündnis „Gerechter Welthandel“ sammelt derzeit europaweit | |
Unterschriften gegen Konzernklagen und hat bereits rund 556.000 Signaturen | |
zusammen. | |
30 Apr 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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