# taz.de -- Freihandel zwischen EU und Kanada: Ceta-Klage von Die Linke scheite… | |
> Der Bundestag hat beim vorläufigen Inkrafttreten des Handelsabkommens | |
> zulässig gehandelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt. | |
Bild: Im Oktober 2015 demonstrierten in Berlin Tausende gegen Ceta und TTIP | |
KARLSRUHE taz | Der Bundestag musste der Bundesregierung beim | |
Ceta-Freihandelsvertrag der EU mit Kanada keine präziseren Grenzen | |
aufzeigen. Eine Organklage der Linksfraktion wurde nun vom | |
Bundesverfassungsgericht [1][als unzulässig verworfen]. | |
Mit dem Ceta-Abkommen soll der Handel zwischen der EU und Kanada | |
intensiviert werden. Doch im Oktober 2015 demonstrierten in Berlin rund | |
250.000 Menschen gegen Ceta. Kritisiert wurde vor allem der Schutz von | |
Investoren aus dem anderen Wirtschaftsraum. | |
Der EU-Ministerrat stimmte Ceta im Oktober 2016 zu. Der Großteil des | |
Vertrags wird seit 2017 aufgrund eines separaten Beschlusses bereits | |
[2][vorläufig angewandt]. Diese vorläufige Anwendung gilt aber nicht für | |
die Regeln zum Investitionsschutz. Hier ist noch die Ratifikation der | |
nationalen Parlamente erforderlich, die etwa in Deutschland noch fehlt. | |
Beim Bundesverfassungsgericht waren zwei Großverfahren zu Ceta anhängig. | |
Die inhaltliche Bewertung, ob die EU beim Abschluss des Vertrages jenseits | |
ihrer Kompetenzen („ultra vires“) agierte, wird voraussichtlich in den | |
kommenden Monaten verhandelt. | |
## Bundestag hat zulässig gehandelt | |
Zunächst ging es in Karlsruhe um die parlamentsrechtlichen Fragen. Die | |
Linksfraktion griff in ihrer Klage die Stellungnahme des Bundestags zur | |
vorläufigen Anwendung von Ceta an. Im September 2016 gab der Bundestag | |
grünes Licht, unter der Maßgabe, dass der Investitionsschutz und Themen mit | |
nationaler Kompetenz ausgenommen werden. | |
Den Linken ging das nicht weit genug, der Bundestag hätte viel genauer | |
erklären müssen, wo aus seiner Sicht die Grenzen des Zulässigen liegen. Und | |
eine Überschreitung der Grenzen hätte vom Bundestag durch ein | |
„Mandatsgesetz“ gebilligt werden müssen. | |
Doch das hielten die Verfassungsrichter für abwegig. Wenn die EU die | |
Grenzen ihrer Zuständigkeit missachte, könne der Bundestag dies überhaupt | |
nicht legitimieren, auch nicht per Gesetz. Er müsse dann vielmehr dagegen | |
vorgehen, zum Beispiel mit Parlamentsdebatten, so die Verfassungsrichter. | |
Im Herbst 2016 habe sich der Bundestag aber ausreichend engagiert. Die | |
Vorwürfe der Linken seien „nicht substantiiert“. | |
2 Mar 2021 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
[2] /Freihandelsabkommen-Ceta/!5447034 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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