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# taz.de -- Freihandel zwischen EU und Kanada: Ceta-Klage von Die Linke scheite…
> Der Bundestag hat beim vorläufigen Inkrafttreten des Handelsabkommens
> zulässig gehandelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.
Bild: Im Oktober 2015 demonstrierten in Berlin Tausende gegen Ceta und TTIP
Karlsruhe taz | Der Bundestag musste der Bundesregierung beim
Ceta-Freihandelsvertrag der EU mit Kanada keine präziseren Grenzen
aufzeigen. Eine Organklage der Linksfraktion wurde nun vom
Bundesverfassungsgericht [1][als unzulässig verworfen].
Mit dem Ceta-Abkommen soll der Handel zwischen der EU und Kanada
intensiviert werden. Doch im Oktober 2015 demonstrierten in Berlin rund
250.000 Menschen gegen Ceta. Kritisiert wurde vor allem der Schutz von
Investoren aus dem anderen Wirtschaftsraum.
Der EU-Ministerrat stimmte Ceta im Oktober 2016 zu. Der Großteil des
Vertrags wird seit 2017 aufgrund eines separaten Beschlusses bereits
[2][vorläufig angewandt]. Diese vorläufige Anwendung gilt aber nicht für
die Regeln zum Investitionsschutz. Hier ist noch die Ratifikation der
nationalen Parlamente erforderlich, die etwa in Deutschland noch fehlt.
Beim Bundesverfassungsgericht waren zwei Großverfahren zu Ceta anhängig.
Die inhaltliche Bewertung, ob die EU beim Abschluss des Vertrages jenseits
ihrer Kompetenzen („ultra vires“) agierte, wird voraussichtlich in den
kommenden Monaten verhandelt.
## Bundestag hat zulässig gehandelt
Zunächst ging es in Karlsruhe um die parlamentsrechtlichen Fragen. Die
Linksfraktion griff in ihrer Klage die Stellungnahme des Bundestags zur
vorläufigen Anwendung von Ceta an. Im September 2016 gab der Bundestag
grünes Licht, unter der Maßgabe, dass der Investitionsschutz und Themen mit
nationaler Kompetenz ausgenommen werden.
Den Linken ging das nicht weit genug, der Bundestag hätte viel genauer
erklären müssen, wo aus seiner Sicht die Grenzen des Zulässigen liegen. Und
eine Überschreitung der Grenzen hätte vom Bundestag durch ein
„Mandatsgesetz“ gebilligt werden müssen.
Doch das hielten die Verfassungsrichter für abwegig. Wenn die EU die
Grenzen ihrer Zuständigkeit missachte, könne der Bundestag dies überhaupt
nicht legitimieren, auch nicht per Gesetz. Er müsse dann vielmehr dagegen
vorgehen, zum Beispiel mit Parlamentsdebatten, so die Verfassungsrichter.
Im Herbst 2016 habe sich der Bundestag aber ausreichend engagiert. Die
Vorwürfe der Linken seien „nicht substantiiert“.
2 Mar 2021
## LINKS
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
[2] /Freihandelsabkommen-Ceta/!5447034
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Freihandel
CETA
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